Beiträge von Printus

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    Original geschrieben von Boomer64
    So ich das richtig interpretiere, treffen also die Bundesnetzagentur oder das Gewerbeaufsichtsamt letztendlich die Entscheidung,
    ob ein Produkt betreffs der Produktsicherheit eingeführt werden darf oder nicht und nicht der Zoll selber.


    Das ist beim Zoll missverständlich ausgedrückt. Natürlich entscheidet der Zoll über die (Nicht-)Freigabe der Sendung. Allerdings orientiert sich der Zoll bei schwierigen Sachverhalten an den Aussagen der zuständigen Marküberwachungsbehörden.


    Wenn beispielsweise strittig ist, ob ein Produkt tierischen Ursprungs ist oder ob es durch das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt ist, wird das zuständige Veterinäramt befragt. Dessen Empfehlung wird der Zoll dann regelmäßig umsetzen.


    Genauso beim Handy: ist der Zöllner nicht sicher oder will Rückendeckung haben, wird er zuständige Stellen befragen und sich bei seiner Entscheidung auf die Aussage der Experten berufen.


    Als privater Besteller eines preisgünstigen Handys würde ich mich allerdings nicht auf derartige Diskussionen und Klärungen einlassen. Es kostet nur Zeit und Nerven, vielleicht sogar Geld. Das bringt nichts.


    Besser macht man es so, wie ich gestern vorgeschlagen habe: dem Zöllner alle greifbaren Unterlagen vorlegen, damit guten Willen zeigen und seinen Argwohn, dass es sich um ein unsicheres Produkt handelt, widerlegen, hoffen, dass er einen guten Tag hat und das Handy dann freibekommen.

    Bitte mal hier einlesen Zoll FAQ-Thread und ich verweise auch nochmal auf meine vorhergehenden Postings in diesem Thread.


    Ihr stochert im Nebel und seid auf Abwegen mit eurer Denkweise. Von jedem "vehementen Auftreten" gegenüber dem Zollbeamten rate ich dringend ab.


    Als Importeur einer Ware muss man dem Zoll auf Verlangen die gewünschten Nachweise vorlegen. Dabei liegt es im Ermessen des Zöllners, wie großzügig oder pingelig er sich anstellt. Wer da den Bagger aufreißt verhält sich wie jemand, der bei einer polizeilichen Fahrzeugkontrolle den Polizisten maßregelt, was er wie zu kontrollieren habe. In diesem Moment zu diskutieren, ob er den Verbandskasten checken darf oder nicht, ist kontraproduktiv, weil er DARF es. Da spielt es keine Rolle, dass sein Kollege es anders machen und nicht danach schauen würde. Man bringt den Beamten so aber massiv gegen sich auf - und das wird ein Eigentor.


    Das Gleiche gilt beim Zoll. Wenn dieser Beamte bei einem China-Handy kritisch ist, kann man das blöd finden, aber das ist nicht zu ändern. Ich würde dem Mann jetzt nur freundlich Nachweise vorlegen, dass das Gerät in D zertifiziert ist und vertrieben wird, dass es Dokumente gibt (ausdrucken und vorzeigen) und somit seine Bedenken zerstreuen.


    Mit der Attitude "Diesem Schwachkopf werde ich ein paar warme Worte sagen" auzutreten ist jedenfalls die schlechteste Idee, die man haben kann.



    Was die Bedienungsanleitung angeht: der Zoll ist unter anderem für den Verbraucherschutz zuständig, also Bürger vor gefährlichen Importgütern zu schützen. Ein Handy ist eine Sendeanlage und das Ladegerät hängt an der Steckdose, Akkus können überhitzen - es ist also ein gefährliches Gerät, wenn man so will. Deswegen will der Zöllner eine Bedienungsanleitung sehen, damit man die darin enthaltenen Spezifikationen und Sicherheitshinweise nachlesen und beachten kann.
    An diesem Punkt gilt: wenn keine BDA beim Gerät ist, googlet man danach, druckt sie aus. Man zeigt sie dem Zöllner und erklärt ihm, der Hersteller würde aus Gründen des Umweltschutzes nicht jedem Gerät dieses Papier beilegen, die Informationen stünden aber, wie hier vorgeführt und dargelegt, zur Verfügung. Damit ist dieser Punkt erledigt.


    Das CE-Logo dokumentiert die Übereinstimmung mit europäischen Vorschriften. Es ist am Gerät, also prinzipiell kein Problem.
    Nun behauptet der Zöllner ja noch, dass es möglicherweise eine Fälschung sei. Diese Bedenken muss man halt durch freundlich-erklärendes Verhalten zerstreuen. Das Gerät ist ein in Deutschland nicht flächendeckend bekanntes, aber dennoch weit verbreitetes Handy, welches du bei einem seriösen Händler mit sehr guten Referenzen bestellt hast. Du hast da schon öfter bestellt, immer problemlos. Das Gerät wird zum ungefähr gleichen Preis auch von anderen Händlern vertrieben - lege dem Zöllner entsprechende Ausdrucke vor. Man sieht daran, du hast kein Plagiat zu einem unglaubwürdig billigen Preis gekauft.
    Hättest du den Verdacht, dass mit dem Gerät oder dem Händler etwas nicht stimmt, hättest du es niemals bestellt. Schließlich achtest du, bei einem Gerät für deine Tochter erst Recht, auf sowas und als Handy-Fetischist, der in entsprechenden Foren unterwegs ist und gerne gute Geräte abseits des Mainstreams kauft, weißt du selber auch, dass dieses Gerät ein Geheimtipp ist.... Blablablablabla.... Erzähle ihm halt was um seine Bedenken, dieses sei ein unseriöses, gefährliches Ding, das keiner kennt, zu zerstreuen.


    Immer freundlich sein, Ausdrucke und Dokumente vorlegen, du signalisierst ihm damit, dass es die Unterlagen gibt und du auch gewillt bist, alles Notwendige vorzulegen.


    Aber bitte nicht auf Konfrontation gehen. Das bringt beim Zoll gar nichts!

    Das Beispiel hinkt, hottek. Auch mein Beispel mit der Zulassung soll ja nur verdeutlichen, dass die Formel “Der Zoll muss entweder freigeben oder den Nachweis der mangelnden Sicherheit/Konformität führen“ nicht zutrifft.


    Nochmal: der Einführer muss den Nachweis bringen, dass die Ware alle erforderlichen Normen erfüllt und er muss alle notwendigen Dokumente vorlegen. Der Zollbeteiligte hat die Nachweispflicht, nicht der Zollbeamte. So wie auch sonst ein Antragssteller Beweise liefern muss, nicht die betroffene Behörde.

    Die gehäufte Existenz gefälschter, mangelhafter oder nicht zugelassener China-Handys reicht als Grundlage, um vom Einführer eindeutige Nachweise über die Rechtmäßigkeit des Produkts verlangen zu können.


    Wenn du ein Auto zulassen willst, musst du auch einen TÜV-Bericht vorlegen. Es reicht nicht, dass du einfach behauptest, der Wagen sei verkehrstauglich und das Straßenverkehrsamt muss auch nicht zwingend zulassen solange sie keinen Beweis der Verkehrsuntüchtigkeit führen.
    Hier ist es ähnlich: Zollbeteiligte müssen die Nachweise bringen, der Zollbeamte muss nichts beweisen. Er kann aber aufgrund von Erfahrungswerten diese Nachweise anfordern.

    Ich denke, dass ihr mit den Vermutungen auf dem Holzweg seid.


    Die Aufgabe des Zolls ist unter anderem Verbraucherschutz. Ich vermute, dass die rechtliche Argumentationsgrundlage des Beamten ist, dass es sich hier um eine Sendeanlage mit möglicherweise nicht den Vorgaben entsprechenden Eigenschaften handelt.


    Falls es bereits Fälle von China-Handys mit gefälschten Zertifikaten (was nicht unwahrscheinlich ist) und mangelhaften Sendeleistungen gab, reicht das als Verdachtsmoment um Chinahandys mit zweifelhaften, uneindeutigen oder fehlenden Nachweisen und Aufklebern zu blockieren.


    Das Gemeine im Zollrecht ist die Beweislastumkehr: im Gegensatz zum Grundsatz im Strafrecht muss der Zollbeamte nicht die Unrechtmäßigkeit der Sendung beweisen, sondern der Einführer und Zollbeteiligte muss die zur Einfuhr notwendigen Nachweise vorlegen.


    Das Fehlen einer deutschsprachigen Bedienungsanleitung zielt ebenso in Richtung Verbraucherschutz. Ohne landessprachliche BDA ist nicht sichergestellt, dass der Betreiber des Geräts die Sicherheitshinweise zur Kenntnis nehmen kann.


    Aus dem gleichen Verbraucherschutzaspekt sind Medikamente für Privatpersonen nicht einfuhrfähig: es ist keine deutschsprachige Packungsbeilage dabei und das Medikament nicht offiziell zertifiziert. Es gibt auch keinen deutschen Rechtsvertreter des Herstellers. Sollte ein Patient Schaden erleiden weil er keinen Waschzettel lesen konnte, wäre das schlecht. Schlecht wäre auch, wenn keiner greifbar ist, der dann haftet. Also keine Einfuhr von Medikamenten per Auslandsbestellung. Das Mitführen einer der “Reise angemessenen Menge“ an Medikamenten ist jedoch Reisenden erlaubt. Ein normale Packung Aspirin geht also problemlos, die amerikanische 1500-Dose nicht, wenn der Zöllner es genau nimmt.


    Weitere Infos dazu stehen im Zoll-FAQ-Thread.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dass von regelgerecht gewarteten Beatmungsgeräten zwangsläufig eine höhere Gefahr ausgeht als von Eigenatmung, mag zwar sein, will mir aber nicht so recht einleuchten. Zumal sich gerade M.S. im Hinblick auf sein Krankheitsbild in einem Umfeld befinden dürfte, in dem das Beatmungsgerät Umgebungsluft verwendt/beimischt, die an sich schon wirklich "gesiebt" sein müsste.


    Aber allein die Tatsache, dass der Patient nicht einfach selber einatmet und körpereigene Barrieren keinen gewissen Schutz bieten, ist ein Faktor. Im Falle der Beatmung arbeitet man mit Geräten und Einmalmaterialien, die zwar bestmöglich rein sein sollen, aber letztlich bieten sich hier eben doch viele Ansätze für Keimbefall etc. Obendrein liegt der Beatmungsschlauch in der Luftröhre und die Luft geht damit direkt Richtung Lunge. Körpereigene Abwehrmechanismen in den oberen Luftwegen sind somit wirkungslos.


    Dieses trifft dann auf einen Patienten mit eh geschwächter Abwehr, sein Körper kämpft ja schon mit der schweren Grunderkrankung. Er liegt tagein, tagaus bewegungsunfähig herum und atmet "gesiebte Luft". Keine Frischluft, keine Bewegung, bestenfalls Dekubitus-Prophylaxe mittels Luftmatraze, mit allen Nebeneffekten, die all das hat.


    Wie ich bereits erwähnte ist die Art der Sauerstoffversorgung auch unnatürlich. Während der gesunde Mensch seine Atemluft durch Muskelaktivität mittels Unterdruck einatmet, wird sie dem beatmeten Patienten mit Überdruck zugeführt. Das funktioniert und ist in entsprechenden Situationen sinnvoll, aber andererseits ist es immer suboptimaler als der natürliche Weg. Dieses umso mehr als manchmal bewusst mit erhöhten Beatmungsdrücken gearbeitet wird. Das hilft in bestimmten Aspekten, bringt aber natürlich seinerseits auch wieder Nebenwirkungen mit sich.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Jedenfalls halte ich die Nachrichtenarmut (immer noch) für ein schlechtes Zeichen ...


    Es wäre natürlich besser wenn nach ein paar Tagen Entwarnung gekommen wäre, dass es ihm besser geht. Das scheint aber leider nicht der Fall zu sein.


    Ich denke deswegen, dass man es schon richtig macht. Das Umfeld von MS hat kein Interesse an Schlagzeilen, erst Recht nicht wenn Belanglosigkeiten aufgebauscht werden. Solange es keine wirklichen Entwicklungen gibt, muss man die Presse, die man gerne los werden möchte, nicht mit unnötigen Details füttern.


    Vor allem ebbt das öffentliche Interesse so ein wenig ab: "Schumi? Der liegt doch eh seit Wochen im Koma..." Sollte irgendwann tatsächlich ein Transport ins Apalliker-Sanatorium nötig werden, würde das keinen mehr überraschen und das mediale Interesse ist begrenzt, denn außer der Verlegung wäre nichts spektakulär Neues zu berichten.


    Je weniger die Öffentlichkeit erfährt, je weniger das Thema durch immer neue Statusmeldungen am Köcheln gehalten wird, um so besser aus Sicht der Angehörigen. Es gibt sicher genügend Spinner, die jetzt Wunderheilungen offerieren oder sich in Szene setzen würden wenn man sie ließe.


    Die Angehörigen haben es schon schwer genug, und weder denen noch MS selber nutzt Öffentlichkeit. Sie schadet nur. Insofern sehr klug, keine Infos mehr zu geben und sich somit vor allzu großer Öffentlichkeit zu schützen.

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    Original geschrieben von SunnyStar
    Kann es sein, dass nach mittlerweile knapp 15 Tagen der Hirndruck bei Absenkung der Narkosemittel und
    des dadurch langsam schwächer werdenden Komas erneut ansteigt?


    Das weiß keiner hier. Oder sind Ärzte, die MS behandeln, hier im Forum?


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    Original geschrieben von SunnyStar
    Gibt es sonst irgendwelche (medizinischen) Gründe für dieses lange künstliche Koma?


    Man schützt den Organismus durch den "Heilschlaf" indem man ihn vor Schmerzen und auch Stress bewahrt. Zudem regelt man wesentliche Körpervorgänge "von außen" und kann so optimale Werte erzielen. Am Besten wäre natürlich ein selbsttätig korrekt regulierender Körper, aber wenn der das nicht kann ist "Steuerung von außen" immerhin die zweitbeste Möglichkeit.


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Lt. mehreren Ärzten nimmt doch mit jedem weiteren Komatag das Risiko einer Lungenentzündung zu, die
    in vielen solchen Fällen noch lebensbedrohlicher ist, als die eigentliche Hirnverletzung.


    Bei der Eigenatmung saugt der Patient die Atemluft aufgrund eines Unterdrucks in die Lungen. Bei künstlicher Beatmung wird die Atemluft mit Überdruck in ihn hineingepumpt. Langfristig ist das suboptimal weil die entsprechenden Muskeln nicht im Training gehalten werden und Fremdkörper in einen eh geschwächten Organismus gelangen können. Erreger und Keime können zwar auch bei Eigenatmung aufgenommen werden, aber die Wahrscheinlichkeit ist dabei geringer als wenn die Luft aus einem Beatmungsgerät kommt, welches eventuell Keime enthält und diese direkt in die Lunge befördern würde.


    Das Ziel ist insofern immer, einen Patienten möglichst schnell aus der Narkose zu holen und selber atmen zu lassen. Solange der Zustand aber so ist, dass man Körper und Geist besser schlafen legt anstatt wach werden zu lassen, muss man es eben so machen.

    Ich bin auch so ein Zuletzt-noch-Umfaller. Warum? Weil ich grad ne Menge Stress um die Ohren habe und sollte ich zum Arzt müssen will ich nicht auch noch über die Karte diskutieren müssen.


    Dein Posting und die zahlreichen Links machen wieder deutlich, dass man sich in die Thematik einarbeiten muss wenn man ernsthaft gegendiskutieren will. Dazu habe ich aktuell keine Kapazitäten... Leider!

    Zitat

    Original geschrieben von mws55
    Du hast muss gesagt. Ich hätte also gerne weiterhin eine Quelle dafür, dass der Benachteiligte das MUSS und dass der Erhöhende nicht der ist, der mitteilen muss. Zum 3. Mal: Auf welche Rechtsgrundlage berufst du dich?


    Du bist schwer von Begriff, nicht? Was verstehst du daran nicht, dass ich nicht über Rechtsgrundlagen schreibe, sondern Gebote der Vernunft?


    "Better to remain silent and be thought a fool than to speak out and remove all doubt."
    Abraham Lincoln


    Das gilt für dich ziemlich oft.