Re: Newbie auf dem Gebiet: Versand ins Ausland! Hilfe benötigt
Zitat
Original geschrieben von Chris
DHL-Sendungsmarke drucken ist kein Problem.
Es muss wohl außerdem eine Zollerklärung für vor Ort dazu, in englisch oder französisch. Ist das sowas hier? http://www.suedmail.de/fileadm…inhaltserklaerungcn23.pdf
Und falls ja: Wie genau muss ich das ausfüllen?
Rechnungen habe ich für die Konsole und die Spiele nicht mehr.
Reicht da "xbox 360 + 12 Games + Controller" oder sowas aus?
Ich verweise mal auf die Zoll FAQ, wenn du etwas nach unten scrollst findest du "Wie muss das Paket hergerichtet sein? Die Rechnung als Begleitdokument..."
Generell geht es darum, dass der deutsche Zoll bei der Ausfuhr und der Reunion-Zoll beim Import alle erforderlichen Infos zu der Sendung bekommt.
Du kannst die Zollinhaltserklärung nutzen, die du gefunden hast, sie ist passend und gut. Du kannst aber auch eine eigene Rechnung schreiben und beilegen. Man hat sich international darauf geeinigt, dass Rechnungen die gängigen Begleitdokumente im Warenversand sind, auch wenn kein Geld fließt - dann legt man eine Proforma-Rechnung bei. Die Zollinhaltserklärung tut es aber auch. Es geht hier also nicht um deine eigene damalige Rechnung vom Kauf der Konsole.
In den Papieren sollten nun folgende wichtige Informationen stehen:
Daten des Absenders, Daten des Empfängers, und vor allem eine genaue Warenbeschreibung nebst dem Wert der Waren. Schreibe auch die Telefonnummer des Empfängers dazu, dann kann der dortige Zoll oder Paketdienst den Warenempfänger bei Nachfragen/Problemen kontaktieren.
Am Besten listest du alle Waren im Paket auf, ganz toll ist es wenn sogar die Seriennummern der Geräte dabei stehen. Die Spiele kurz auflisten. Dann jeweils den Warenwert dazuschreiben:
Der Warenwert ist das, was die Ware, so wie sie vorliegt, tatsächlich realistisch wert ist (ein iPhone 5S mit 16 GB ist neu 699 EUR wert, gebraucht und mit Kratzern 699 EUR minus X - auch als Geschenk, es darf dann nicht 0 dort stehen, denn der Wert der Ware hängt nicht davon ab ob bezahlt wird oder nicht, der Wert ist ja da).
Bei einem Ebay-Verkauf kannst du den Verkaufserlös ansetzen, normalerweise wird das akzeptiert (es sei denn es wäre völlig unpassend, z. B. wenn jemand das nagelneue 5S für 50 EUR ersteigert, dann würde der Zoll das nicht als realistischen Wert akzeptieren).
Wenn es dir bekannt ist schreibst du idealerweise noch das Herstellungsland der Ware dazu.
Zitat
Original geschrieben von Chris
Das Internet hilft schon ein bisschen. Die DHL-Hotline war aber ein absoluter Graus. Werde mich da noch bei Gelegenheit irgendwo beschweren müssen über die Unfreundlichkeit und den nicht vorhandenen Willen zur Hilfe.
Unfreundlichkeit geht natürlich nicht. Aber Unwissenheit ist leider weit verbreitet und ganz viele Leute haben nur ein Halbwissen, kennen aber keine Details - und manche sind sich darüber immerhin im Klaren.
Gerade im gewerblichen Bereich kann man sich gewaltig in die Nesseln setzen wenn man exportiert und dem Finanzamt nachher den Verbleib der Waren mit passenden Papieren dokumentieren muss, diese aber nicht angefertigt hatte - für den Export selber reichten die Unterlagen, nicht aber für das Finanzamt.
Gerade weil das Thema sehr komplex ist verstehe ich prinzipiell einen Hotliner, der sich eingedenk der vielen Fallen und Nuancen des Steuerrechts windet, genaue Auskünfte zu geben weil er das am Telefon und mit Basiswissen nicht ausreichend beantworten kann.
Er oder sie hat es dir gegenüber wahrscheinlich zu arrogant rübergebracht, aber grundsätzlich verstehe ich, dass ein Hotliner zu dem Thema nicht viel sagen kann oder mag.