Zitat
Original geschrieben von Quindan
Wenn dann die Geräte eh nicht zum Unternehmensvermögen zählen, weil sie "offiziell" gar nicht da sind, ist doch alles klar. Da kommt sich nichts in die Quere. Denn ihr habt ja eine eigene RMA-Abteilung, die dann, so wie du es schreibst, unabhängig vom WWS läuft. Ergo hat der Buchhalter dort - was die Defektgeräte angeht - nichts zu suchen 
Na das ist eben der Knackpunkt. 
Der Buchhalter steckt seine Nase überall herein und muss ab und zu "zurück auf den Hundeplatz geschickt werden" damit er nicht übermütig wird...
Die Frage ist aber ob er nicht in diesem Fall Recht hat. Manche Waren fallen ja bereits vor dem Verkauf als defekt auf, z. B. wenn man einen individuellen Rechner baut und dabei feststellt, dass irgendeine Komponente nicht funktioniert.
Der Buchhalter argumentiert nun, dass sich diese Ware, die ja zum Firmenvermögen zählt und laut Warenwirtschaft im Laden ist, de facto während des RMA-Prozesses aber nicht im Haus befindet. Bei einer Betriebsprüfung, Inventur oder einfach im Bezug auf den Bestand wäre also eine Abweichung da, die nicht sein darf.
Mit Kundenwaren im RMA-Bereich wäre andererseits zusätzliches Material im Laden, bei dem - außer mit einem "Laufzettel" - keine ausreichende Erfassung/Dokumentation vorhanden sei.
Der RMA-Mann argumentiert, dass mit seiner Excel-Tabelle und dem Aktenordner mit Kopien der RMA-Unterlagen zu dem Fall eine Dokumentation über den Verbleib der Waren vorhanden sei. Bei einer Betriebsprüfung sei also keine Ware "verschwunden" sondern der Aufenthaltsort nachvollziehbar.
Bei der Inventur werde er die gerade in der RMA befindlichen Waren berücksichtigen, bei ca. 15-20 Posten kein allzu großes Problem.
Der Fehler im Bestand sei nicht vorhanden da sich Ware, die zur RMA versendet würde, zwar nicht im Laden befände, aber weiterhin dem Firmenvermögen zuzurechnen sei, auch wenn der Aufenthaltsort nicht das Ladenlokal sei.
Die Frage, um die es mir geht, ist, ob das bisherige (funktionierende) Verfahren beibehalten werden kann - oder ob der Buchhalter dahingehend Recht hat, dass eine ordentliche Führung der RMA-Vorgänge über die Betriebssoftware laufen MUSS weil die "Excel- und RMA-Zettelwirtschaft" bei einer Prüfung nicht akzeptabel wäre.