Beiträge von Printus

    Teilschuld weil er weit über der Richtgeschwindigkeit war und Gefährdungshaftung als Fahrzeughalter. Also bekommt er die Rechnung von der Feuerwehr und muss zahlen.


    Aus seiner eigenen Sicht mag er zwar argumentieren, dass er nur für einen Teil der Kosten verantwortlich sei weil ein anderer Unfallbeteiligter auch einen Teil der Kosten zahlen müsste. Aus Sicht der Feuerwehr haftet er aber gesamtschuldnerisch und muss sich den Anteil des Unfallgegners bei diesem holen. Dass das nicht geht ist blöd, aber sein Problem, nicht das der Feuerwehr.


    Insofern würde ich nicht die Anwaltskosten vorstrecken oder meine Rechtsschutz damit belasten, denn am Ende kommt für ihn nichts heraus und er bleibt sowohl auf der Rechnung der Feuerwehr wie auch den Anwaltskosten sitzen - neben dem Ärger, den er damit hat.

    Die Polizei rückt allerdings auch nicht nur für die Unfallbeteiligten aus sondern um die Unfallstelle auch für andere Verkehrsteilnehmer zu sichern. Insofern ist da nicht so deutlich, dass ein "Service" ausschließlich für Beteiligte stattfindet - also gibt es seitens der Polizei auch keine Rechnung.


    Einer Verurteilung wegen Teilschuld bedarf es nicht. Diese wird allein aufgrund der Geschwindigkeit angenommen. Man kann sich mit viel Mühe vielleicht über den Anteil streiten - wenn man bereit ist das Prozessrisiko und die zunächst anfallenden Auslagen zu übernehmen. Bei 70 km/h über der Richtgeschwindigkeit dürfte das aber eher ein Eigentor werden...

    Re: Saftige Rechnung für Feuerwehreinsatz erhalten


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    ich hatte im Sommer einen unverschuldeten Autounfall gehabt


    Du hattest damals schon gepostet und du warst nach eigener Aussage mit 200 km/h unterwegs.
    Ich will dir jetzt nicht nochmal auf die Tour kommen, dass du bei einem Crash mit diesem Tempo froh sein musst überlebt zu haben.


    Per Definition trifft dich aber in jedem Fall eine Mitschuld wenn du die Richtgeschwindigkeit überschreitest. Dieses weißt du vor Beginn der Fahrt und dieses Risiko bist du bewusst eingegangen indem du schneller als 130 km/h gefahren bist. Und wir reden nicht von 140 km/h, wo ich zu deinen Gunsten argumentieren würde. 200 km/h sind sind so gewaltig schnell und angesichts der viel zu langsamen menschlichen Reaktionen risikobehaftet, dass du hier kaum Mitleid einfordern kannst. Dein Katzenjammer passt mir deswegen nicht so recht...


    Natürlich ist es blöd wenn man auf seinem kompletten Schaden sitzen bleibt weil ein anderer Unfallbeteiligter verschwindet und nicht ermittelt werden kann. Aber das ist leider das "allgemeine Lebensrisiko".
    Wie du weiter unten schreibst warst du auch nur Teilkasko versichert. Auch da hast du eine bewusste Entscheidung getroffen. Du hättest ja auch eine Vollkasko abschließen können... wenn nicht musst du aber auch die andere Seite der Medaille akzeptieren, dass die Versicherung deine eigenen Schäden nur teilweise erstattet.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Da ist jemand in Not, die Feuerwehr kommt zu Hilfe und verlangt dann Geld dafür?


    Selbstverständlich! Deinen Arzt musst du auch bezahlen. Dem kannst du auch nicht sagen, dass er einem Menschen in Not doch wohl kostenfrei helfen müsse.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Mal drastisch dargestellt: Muss ich es mir tatsächlich überlegen, ob ich die Feuerwehr um Hilfe rufe, weil ich die anschließende Rechnung nicht bezahlen kann? Muss ich dann verbluten? Sind Feuerwehrleute nicht Beamte, die vom Staat bzw. von den Steuergeldern bezahlt werden?


    Ärzte haben auch einen hippokratischen Eid geschworen und helfen dennoch nicht kostenfrei. Auch nicht die an öffentlichen Kliniken.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Ich habe die Feuerwehr nichtmal gerufen. Ich hatte zwar einen Totalschaden, aber ich selber war unverletzt. Jemand anders hat die Feuerwehr gerufen. Diese sind auch gleich mit 4 Einsatzfahrzeugen und 10 Mann angerückt.


    Wer angerufen hat ist nicht relevant. Dein Unfall hat die Ursache für den Einsatz gesetzt. Und NATÜRLICH rückt die Feuerwehr mit einem ganzen Löschzug an! Vorher weiß keiner wie die Situation am Unfallort ist.
    Was würdest du schreiben - wenn du dann noch schreiben könntest - wenn du schwerverletzt im Auto eingeklemmt gewesen wärst und die Feuerwehr hätte nicht gleich alles Equipment vor Ort gehabt - also z. B. nur den Rüstwagen aber kein Personal und Material um zugleich einen Brand durch auslaufende Betriebsstoffe zu bekämpfen?


    In den Alarm- und Ausrückordnungen ist fest vorgegeben wie bei bestimmten Meldestichworten zu alarmieren ist. Bei schweren Verkehrsunfällen muss neben der Rettung Eingeklemmter auch die Unfallstelle abgesichert, auslaufende Betriebsstoffe aufgesaugt, die Trümmer eingesammelt, die Fahrbahn gereinigt und sichergestellt werden, dass sich Öl und Benzin nicht an heißen Motorteilen oder durch Funken beim Zerlegen des Autos entzünden.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Da ist man Unfallopfer und wird dann nochmal von allen Seiten ausgequetscht: Wirtschaftlicher Totalschaden am Fahrzeug über 15.000 Euro. Feuerwehr verlangt 1400 Euro. Standgebühren von 15 Euro pro Tag für 5 Wochen: 525 Euro.


    Ja, ist ist zwar blöd. Aber "Eigentum verpflichtet" und ein Auto ist per definitionem bereits ein gefährlicher Gegenstand. Wenn du dann auch noch so richtig weit oberhalb der Richtgeschwindigkeit über's Offenbacher Kreuz rast bleibst du im Un-Fall eben auf Kosten sitzen.
    Alternative: demnächst Bahn fahren. Dann bleiben dir diese Probleme erspart. Oder weiter Auto fahren, dann aber eben mit dem Risiko, bei einem Unfall Kosten und Umstände zu haben.


    Das Stichwort lautet hier "Gefährdungshaftung". Niemand muss für die unmittelbaren Rettungsmaßnahmen der Feuerwehr zahlen, also nicht für Rettung oder Bergung aus Gefahr. Aber Kosten, die sich z. B. durch Aufräumarbeiten nach einem Umfall ergeben, werden in Rechnung gestellt. das ist halt das Risiko, welches man als Fahrzeughalter grundsätzlich trägt.


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Dennoch bekomm ich keinen Cent von denen "es gibt ja eigentlich einen anderen Unfallgegner". Kommt nicht irgendeine, von meinen genannten Versicherungen, für einen Feuerwehreinsatz auf? Haftpflichtversicherung? (Ich werde natürlich auch nochmal die ganzen Versicherungswälzer durchforsten, aber vielleicht weiss es jemand aus dem Forum auf Anhieb).


    Du hast nur für Teilkasko bezahlt, also wird auch nur Teilkasko erstattet. Arbeitest du 60 Wochenstunden wenn dein Arbeitgeber aber nur 40 bezahlt?


    Es ist wie geschrieben sehr blöd für dich, dass der andere Unfallbeteiligte nicht ermittelt werden kann und die Kosten daher nicht - zumindest teilweise - von ihm eingefordert werden können. Ganz schadlos wärst du aber so oder so nie rausgekommen. Eine Teilschuld wird dir immer bleiben und aufgrund der Gefährdungshaftung hält sich die Feuerwehr durchaus korrekt an dich.


    Es ist nicht so, dass man die Feuerwehr bei Gefahr nicht rufen sollte weil man vielleicht dafür bezahlen muss. Ganz im Gegenteil! Natürlich sollte man sie rufen! Dafür wird auch keine Rechnung gestellt weil das Retten aus Gefahr generell nicht abgerechnet wird.
    Was berechnet wird sind böswillige Alarmierungen oder Dienstleistungen der Feuerwehr, die sich im Rahmen der Gefährdungshaftung ergeben. Hier zahlt der Besitzer/Halter des gefährlichen Gegenstands.


    Insofern braucht aber niemand Angst haben die Feuerwehr, den Rettungsdienst oder die Polizei zu rufen, denn der Anrufer wird niemals eine Rechnung dafür bekommen ("Wer die Musik bestellt bezahlt sie auch." - Nein!) wenn es keine böswillige Alarmierung war.

    ... und lasst euch vor allem nicht bange machen durch die seitenlangen Aufklärungsbögen, die einen Glauben machen man würde sich auf ein Himmelfahrtskommando einlassen.


    Es geht bei dem Papierkram darum, dass man umfassend über alle denkbaren Komplikationen aufgeklärt ist, egal wie unwahrscheinlich diese sind. Nur aufgrund dieser Aufklärung kann man, so die Denkweise, das Für und Wider eines geplanten Eingriffs ausreichend abwägen und somit seine Zustimmung (oder Ablehnung) zu einem Eingriff fundiert äußern. Die Ärzte wollen sich da einfach absichern.


    Dass man zugleich Patienten verunsichert ist halt die blöde "Nebenwirkung". Deswegen: bangemachen gilt nicht! Lasst euch nicht kirre machen.

    Off topic, aber: das Verhalten von Apple ist an Arroganz nicht zu überbieten. So scheiße mit Kunden umzugehen ist schon bemerkenswert... Und es ist ja kein Einzelfall, sondern generelle Firmenpolitik. Es kostet Apple absolut NICHTS mal eben einen Stempel und ne Unterschrift auf das Blatt zu pinnen, und dennoch verweigern sie ihre Hilfe - allerunterste Schublade.

    Niemand hier kann sagen ob / dass der Zoll im Internet nachschaut oder schon geschaut hat. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist hoch weil wenn sie dich hinzitieren gibt es...
    a) eine Unklarheit bzgl. der Ware (die wissen nicht genau was das ist) oder
    b) sie haben gesehen, dass der Internetpreis anders ist als der, der auf der beigefügten Rechnung am Paket steht und wollen dich dazu befragen.


    Ich an deiner Stelle würde in diesem Fall von Anfang an mit offenen Karten spielen. Du musst dich nicht selbst belasten und musst nicht zugeben, dass du den Deal so eingefädelt hast. Lass' es halt so aussehen als sei es ein ungewolltes Entgegenkommen des Händlers, von dem du nichts wusstest und was du NATÜRLICH NIEMALS so wolltest.


    Aber sei von Anfang an ehrlich.


    Du bist rechtlich auch für die Fehler des Versenders haftbar - klingt unglaublich, ist aber so. Der Zoll kann niemals auf Versender im Ausland zugreifen, sondern immer nur auf den Empfänger hier im Land. Also MUSS er sich bei Problemen an diesen halten. Dementsprechend ist der Warenempfänger Zollbeteiligter und Zollverpflichteter. Rausreden, dass man selber nicht verantwortlich sei und da sei einem etwas fälschlicherweise geschickt worden, geht nicht so einfach - wäre bei einer Internetbestellung auch unglaubwürdig.


    Obendrein liegt die Beweispflicht beim Zollverpflichteten. Wenn der Verdacht geäußert wird, dass hier etwas nicht korrekt gelaufen ist, muss der Zoll das nicht beweisen, sondern du musst Belege für die Richtigkeit deiner Aussagen vorlegen können. Deine Zahlungsunterlagen beweisen dann aber die gesplittete Zahlung...


    Insofern: am Besten nicht versuchen den Zoll zu verarschen. Die machen ihren Job nicht erst seit gestern und kennen natürlich auch die üblichen Tricks. Insofern kapieren die auch sofort, was hier läuft. Deswegen: sofort ehrlich sein und nicht herumlügen, was sie dir in 2 Minuten nachweisen und dich dann noch wegen Vorsatz rankriegen...

    Mein Vadder hat seine Gallenblase auch vor 30 Jahren eingebüßt weil er alle paar Tage übelste Koliken hatte. Er sagt, es war definitiv die beste Entscheidung, das Ding entfernen zu lassen. Damals gab es noch keine minimalinvasive Chirurgie, dennoch ging es ihm (abgesehen vom Wundschmerz) direkt wieder recht gut und nachdem auch die Operationswunde verheilt war, war alles prima. Er hat absolut 0 Probleme, isst und trinkt völlig normal, und sagt, dass er die OP bei Beschwerden nur wärmstens empfehlen kann.


    Gute Besserung deiner Freundin! Sag' ihr, sie soll das Ding wegschnippeln lassen, dann hat sie Ruhe.

    bLaCkFoX: :D:D:D


    Nicht zu vergessen ein weiterer, zunächst paradoxer Gedanke: "Was nichts kostet taugt auch nichts!" Viele Leute denken insgeheim so. Sie nehmen an: wenn man für 20 Minuten Haare schneiden 10 EUR zahlt, die Friseuse aber währenddessen brutto 15 EUR kostet, wie soll das funktionieren? Ergo wird man wohl in 5 Minuten und mit ensprechender Hektik und mangelnder Sorgfalt abgefertigt... Anders geht die Rechnung nicht auf.


    Es wird von Kunden also nicht unbedingt geschätzt wenn man zuuuuuuu preiswert ist. Gute Leistung hat einen Wert, deswegen darf man seine Leistung nicht zu billig verramschen. Eine moderate, regelmäßige Preiserhöhung ärgert den Kunden vordergründig, vermittelt ihm aber eigentlich, dass er Qualität bekommt.