Beiträge von GeneralCuster

    Zitat

    Original geschrieben von maestro
    ...Aber mir gehts allgemein einfach nur um die Garantiegeschichte. Weiß einer, ob es definitiv OK ist zu einer Nicht-Vertragswerkstatt zu fahren um den Kundendienst hier machen zu lassen? Google spuckt viel, aber leider viel zu viel zu dem Thema.


    Sorry,
    aber jetzt leuchtet mir das Ganze nicht mehr so ein. Warum fragst Du nicht einfach in der Werkstätte nach?
    Kann dir hier doch keiner sagen ob deine Werkstätte auch deinen Seat aufgrund der Firmen(Konzern-)autorisierung mit Firmen(Konzern-)garantie repariert.
    Und außerdem ist es keine freie Werkstätte sondern eine (Konzern-)Vertragswerkstatt. Hatte ich vorhin leider aufgrund des Threadtitels überlesen.


    cu

    Hallo,
    ich halte mich nicht lange mit Spekulationen auf. Das waren die Requisiteure des Films, Punkt.
    Warum? Bildaufbau und Geometrie passen nicht zu einem klassisches Gemälde, das Hauptthema ist nicht ersichtlich, es gibt keinen (ich sag's mal so) Blickfang. Und das dicke fette M, mir ist kein historischer Bezug zu einer solchen Darstellung geläufig.
    Ergo, lass' das Matrixfieber wieder etwas abkühlen. War doch nur ein Film ;).


    Oh, Entschuldigung! Du hast ja nach Hilde gesucht.
    Bitteschöööön!


    cu ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Das weis ich, das ein Vebrecher und "Vergeher" beides Straftäter sind.


    Aber es muss doch für jeden der ein Vergehen begeht auch ein Wort geben, ausser Straftäter.


    Aus dem Wahrig:


    Ver|ge|hen n. 7 mittelschwere Straftat


    Also: Straftäter


    Müssen muß erstmal gar nichts. Es gibt keine Entsprechung, bestenfalls eine Umschreibung wie Gesetzesübertreter oder etwas umständlicher "Sich eines Vergehens schuldig Machender" ;).


    Oder noch lustiger: "Vergehender", ist das nun ein Typ der verduftet, sich in seine Bestandteile auflöst oder ein Vergehen begangen hat ;) :D.


    cu

    Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Nur blöd, dass dann der bezahlte Vorschuss, was die Anwaltskosten angeht, größtenteils weg ist und er dem neuen Anwalt wohl auch einen zahlen muss. Denn, beauftragt er zwei Anwälte muss er den alten bezahlen soweit dieser tätig war. Wenn er dann im Prozess obsiegt, bekommt er zwar die Kosten für den zweiten Anwalt ersetzt, auf den Kosten des alten bleibt er dennoch sitzen. Die gegnerische Versicherung bezahlt auch im Falle des vollständigen Unterliegens ihres Versicherungsnehmers logischerweise nur einen Anwalt auf der Gegenseite.


    Kurz mal "Off Topic":
    Ich hatte bisher nicht das Mißvergnügen mich vor Gericht streiten zu müssen. Ist es aber nicht so, das sämtliche anwaltliche Kosten von der unterlegenen Seite getragen werden müssen?
    Will mir nicht so recht einleuchten warum ich nicht in einem laufenden Verfahren den Anwalt wechseln und/oder Gutacher bestellen kann, wie es erforderlich ist.
    Andersrum käme es meinem Rechtsempfinden nach einer Diskriminierung einer Partei gleich. Die Versicherungen bestellt ja u.U. auch jede Menge Anwälte/Gutachter wenn es ihnen dienlich ist und die bezahlen sie sicherlich nicht selbst.


    cu

    Wirklich, das Thema interessiert mich :).


    Ich habe mal etwas weitergegoogelt und mich über die Papierqualität nochmals erkundigt. So im Groben stimmt das, was ich weiter oben beschrieben habe.


    Die staatliche Archivverwaltung Baden-Württemberg hat einen schönen Aufsatz im Netz über die Haltbarkeit.




    Das sagt ja jetzt noch nichts über die eigentliche Druckqualität aus. Nach einiger Recherche denke ich das ein Ausdruck mit einem sehr guter Tintenstrahler mit sehr guter Tinte auf handelsüblichem Papier etwa 20 Jahre hält.


    cu

    Zitat

    Original geschrieben von nadia
    Nö, halte das nicht für ein schlechtes Zeichen.
    Ich habe das auch mal gemacht und wir konnten jedes Papier verwenden welches wir wollten. Könnte mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, was es dabei ausmachen soll!
    Such dir das Papier aus was dir gefällt, drucks aus und bring es zum binden.
    Wenn er sagt das würde nicht gehen, würde ich mich schon sehr wundern.
    Aber frag den Buchbinder doch einfach direkt was du vor hast und dann wirst es ja sehen :)


    Tja,
    in meiner Denkmurmel streunen da noch ein paar Gedanken zur Papierqualität. Mal schauen ob ich es noch zusammenbringe.
    Das einschlägig bekannte und allseits beliebte Kopierpapier, wie auch andere im üblichen Handel erhältlichen Papiersorten, hat die leidige Eigenschaft den Druck nach ein paar Jahren zu verlieren. Das liegt an der chemischen Bearbeitung des Papiers bei der Herstellung. Fragt mich aber jetzt nicht nach dem genauen Procedere, ich bin da Laie.
    Auf jeden Fall ist ein professioneller Druck wert- und zeitbeständiger. Will man wirklich ein tolles Buch machen (lassen), das auch noch die Enkel lesen (wenn es PISA zulässt) können, geht am Profi kein Weg vorbei.


    Machbar ist alles ;). Aber ob es einen Taug (Wert) hat, ist die Frage!


    cu


    Jepp um leidige Überraschungen ("Kuck ma' Schatz, noch ne elektrische Saftpresse, prima, Danke!") zu vermeiden, vorher fragen.
    Ist eigentlich bei einer Hochzeit auch üblich, da in der Regel die Geschenke für den zukünftigen gemeinsamen Hausstand gedacht sind.
    Geldgeschenke/Gutscheine machen eigentlich nur die Onkels und Tanten die man nicht oft sieht.
    Also fragen was gewünscht/gebraucht wird und wenn es die finanzielle Lage erlaubt noch eine kleine Überraschung obendrauf.
    Apropos, wundert mich nun etwas. Ist es nicht mehr in Mode einen Geschenketisch oder Geschenkekatalog zu machen?


    cu

    Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Mal noch einn kleine Nebenrechnung:


    Der Autofahrer will dich etwa 150 Meter vorher überholt haben, in die Einmündung eingebogen sein und dort dann noch zwischen 3 und 5 Sekunden gewartet haben bis du aufschlugst.


    Ich lehne mich gerade zurück und lasse diesen Satz nochmal so richtig wirken und stelle mir das bildlich vor. Ein Brüller :D, auch wenn er sicher nicht so gedacht war ;).

    Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Gehen wir mal von einer Geschwindigkeit von 50 km/h aus, das macht knapp 14 Meter pro Sekunde. Wenn er 3 Sekunden da gestanden hätte wärest du noch über 40 Meter weg gewesen. Demzufolge hätte er dich mit einer RIESEN Geschwindigkeitsübertretung überholen müssen, damit er noch vor dir in die Einfahrt kommt (wegen dem tiefergelegten Auto hätte er ja vor der Einfahrt schon tierisch in die Eisen gehen müssen und eine Bremsspur hinterlassen, wenn seine Geschichte stimmen würde).


    Im Ernstfall würde ich diese Angaben mal von einem Gutachter genau nachrechnen lassen...


    Sehe ich genauso! Für mich sind das Schutzbehauptungen des Autofahrers die der Anwalt in schöne Worte gepackt hat. Aber so ein Verkehrsgericht ist ja nicht auf den Kopf gefallen und wird schon entsprechend nachfragen und urteilen.


    Trotzdem, eine Rechtsberatung und anwaltliche Hilfe bei Gericht sind unerlässlich. Ich persönlich würde, auch wenn die Sache recht klar scheint, kein Risiko eingehen.


    cu ;)

    Da mich das Thema auch sehr interessiert habe ich mich mal auf die Suche gemacht.
    Hier gibt es einen Buchbinder der für dich wohl geeignet wäre.
    Von der CD-Rom zum fertigen Buch bei einem Handwerksbetrieb. Die ist vielleicht eine Ecke weit entfernt, aber ich denke Du kommst öfter nach Berlin als ich ;).


    cu