Okay, okay!
Wie man sich nur so echauffieren kann. Ich habe hier in diesem Forum schon weitaus schlimmeres gelesen!
Ich kann keinerlei Agressivität in meinem Posting feststellen. Sollte das Fehlen von Smilies und das Siezen aber als Agression angesehen werden, werde ich zukünftig viel Smilies benutzen und Duzen.
Freut mich auch immer, das sofort jemand da ist, um die Moderatoren zu unterstützen ;).
Zitat
Original geschrieben von Butterfly
GeneralCuster
Das hat mit Hirn haben oder nicht haben nichts, aber auch rein gar nichts zu tun !
Mir wurde dieses Zeichen nie in der Fahrschule erklärt, anderen auch nicht. In der StVO ist nicht einmal ein Hinweis zu finden, der zu der von Dir genannten Verordnung führt.
Hättest Du die Verordnung schon weiter oben erwähnt, wäre alles klar gewesen!
Warum ich nie nach der Bedeutung dieses Schildes gesucht habe?
Weils es bei uns nirgends steht. Ich kenne bei uns nur Wasserschutzzonenschilder. Die grünen Schilder sehe ich nur sehr selten und da habe ich nie den Bedarf, die Straße zu verlassen.
Alles zusammen noch lange kein Grund für Dich, wie ein Rabe hier rumzutönen.
So, und zeig mir doch mal bitte einen Link, wo die betreffenden Verordnungen aufgeführt sind. Das interessiert mich jetzt einfach.
Bess dehmnäx,
Carsten 
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Okay, das Naturschutzgesetz ist Landesrecht. Du findest es am Wahrscheinlichsten über einen Link des zuständigen Innen- / Umwelt- und/oder Landwirtschaftministeriums, wenn die auf der Höhe der Zeit sind. Auch über Google sind dazu einige Gesetzestexte zu finden. Und wie ich oben schon erwähnt habe, gibt es zu jedem Naturschutzgebiet zusätzlich Verordnungen die gültig sind.
Apropos:
Das mit dem "Hirn..." ziehe ich mit Bedauern zurück. Ich bitte um eure Entschuldigung.
cu
edit:
Hier ist noch die neueste Fassung des BundesNaturschutzgesetz, das von den Ländern umgesetzt wurde. Die europäischen Richtlinien spare ich mir. Auch suche ich jetzt nicht von allen Naturschutzgebieten die einzelnen Verordnungen ;).
BNatschG2002
BNatschG, erklärender Text
edit2:
Ich habe mal einen § im BNatschG gesucht, der inetwa das beinhaltet, wonach gesucht wurde:
Zitat
BNatSchG 2002 § 23 Naturschutzgebiete
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(1) Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheiterforderlich ist.
(2) Alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebiets oder seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, können Naturschutzgebiete der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
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IMHO fällt da auch das Befahren mit Privat-Pkw's ohne behördliche Erlaubnis darunter.