Beiträge von GeneralCuster

    Moin,
    nur mal interessehalber. Was waren denn die genauen Reklamationsgründe? In deinem 1. Posting kann ich dazu nichts finden.

    Zitat


    Bereits nächsten Tag war ich in einem anderen T-Punkt und hab das Teil mündlich reklamiert und bei dem Deppen dort "abgeblitzt.Wegen der Inkompetenz bin ich dann am nächsten Tag in den T-Punkt wo ich es gekauft habe,dort reklamiert und Austauschgerät bestellt.


    Aber dir ist schon klar, das die "inkompetenten Deppen" dir gar nicht weiterhelfen konnten, da Du im falschen T-Punkt warst ;).


    cu

    Vorab ich bin kein Jurist und das ist keine Beratung ;).


    Bates: Ich bin mir ziemlich sicher, das Du hier falsch liegst. Das wäre ja eine Umgehung des BGB's. Das kann so nicht sein. Der Verkäufer kann nicht prinzipiell aus der Haftung entlassen werden.


    bluebasic: Meiner Ansicht hast Du das grundsätzlich vermasselt als Du das Pferd zur Notschlachtung hast fahren lassen. Der Stallbesitzer hat das Pferd ja mit deinem Einverständnis zum Schlachter gebracht. Und der Vorbesitzer wird sich auf den Standpunkt stellen: kein Pferd -> keine Kohle.


    cu

    Okay, okay!
    Wie man sich nur so echauffieren kann. Ich habe hier in diesem Forum schon weitaus schlimmeres gelesen!
    Ich kann keinerlei Agressivität in meinem Posting feststellen. Sollte das Fehlen von Smilies und das Siezen aber als Agression angesehen werden, werde ich zukünftig viel Smilies benutzen und Duzen.
    Freut mich auch immer, das sofort jemand da ist, um die Moderatoren zu unterstützen ;).



    Okay, das Naturschutzgesetz ist Landesrecht. Du findest es am Wahrscheinlichsten über einen Link des zuständigen Innen- / Umwelt- und/oder Landwirtschaftministeriums, wenn die auf der Höhe der Zeit sind. Auch über Google sind dazu einige Gesetzestexte zu finden. Und wie ich oben schon erwähnt habe, gibt es zu jedem Naturschutzgebiet zusätzlich Verordnungen die gültig sind.


    Apropos:
    Das mit dem "Hirn..." ziehe ich mit Bedauern zurück. Ich bitte um eure Entschuldigung.


    cu


    edit:
    Hier ist noch die neueste Fassung des BundesNaturschutzgesetz, das von den Ländern umgesetzt wurde. Die europäischen Richtlinien spare ich mir. Auch suche ich jetzt nicht von allen Naturschutzgebieten die einzelnen Verordnungen ;).
    BNatschG2002
    BNatschG, erklärender Text


    edit2:
    Ich habe mal einen § im BNatschG gesucht, der inetwa das beinhaltet, wonach gesucht wurde:


    IMHO fällt da auch das Befahren mit Privat-Pkw's ohne behördliche Erlaubnis darunter.

    Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    So, wie Du über andere urteilst, stellst Du Dich allerdings auch da. Manchmal urteilst Du ziemlich von oben herab und stellst Dich über andere. Muß auch nicht sein. Ist mir schon öfter aufgefallen.


    Na und?
    Herr Piro, wenn Sie mit mir ein Problem haben dann schreiben Sie mir eine PN, wie sie es auch von anderen erwarten und immer wieder fordern.
    Ansonsten ist das ein unnützer Kommentar den ich , wen ich gehässig wäre, auch auf so manches Posting des sehr verehrten Herrn Moderator anwenden kann.


    cu

    Raaaaaah!


    Immer diese selbst ernannten Experten mit ihrem Halb- bzw. Nichtwissen :rolleyes: .


    Martyn
    Klar, das sieht man immer wieder auch an Bundesstrassen und Landstrassen. Es bedeutet in diesem Zusammenhang, das der Automobilist gefälligst auf der Strasse bleiben soll.


    igel-online und Butterfly
    StVo hin oder her. Ab diesem Zeichen gilt das Naturschutzgesetz und die für dieses Naturschutzgebiet erlassene Verordnung. Das habe ich weiter oben schon mal erwähnt.
    Solltet ihr mit euren unter Naturschutz stehenden Tiernicks eigentlich wissen :rolleyes: .


    Herr, schmeiss Hirn vom Himmel!


    cu

    Moin,
    da würde ich wohl mit einem klaren Ja, zur praktischen Bedeutung für Automobilisten, antworten ;).
    Allgemein wird für jedes Naturschutzgebiet per Verordnung festgelegt was erlaubt und was verboten. Eigentlich immer steht da auch drin, das man mit dem Auto nur auf die dafür gekennzeichneten Wege und Parkplätze darf. Das hieße im Umkehrschluß, das eine Befahrung prinzipiell verboten ist, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt ist.


    cu

    Mische mich hier kurz ein.
    Das Step2 hat alle(!) Dichtungen, also Dichtring, Antennen-, Lumberg-,Akkudichtung ab Werk. Wäre eine komische Sache, wenn Siemens ein Outdoor ohne Dichtungen verkaufen würde, oder?


    Denke mal ihr habt beim Akkuwechsel die Dichtungen verschlampt ;).


    cu


    Ey krass Alder, was meinse wie sich "Tööröö" mit 200 W anhören. Da stinkste voll ab mit deinem Blaupunkt-Sch***



    ;) :D


    cu


    Um das Ganze mal in die Richtung bringen, die es eigentlich schon hat, voll der Proll-Thread :D

    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    Du willst also behaupten, dass Blaupunkt besser als Alpine oder JL klingt? Du hast doch keine Ahnung...IQ...etc. :D :D



    Stefan


    Seit meinem Tinnitus bei der BW, auf alle Fälle :D :D


    cu