Moin,
naja so einfach geht das nicht, sozusagen sich durch die Hintertür einer Wahnsinnsmiete, vom Wehr-/Zivildienst zu drücken.
Die aktuellen Höchstgrenzen mußt Du dir mal anschauen, die sind nicht so berauschend. Der Bund hat mit den Beihilfen dem Wehrpflichtigen gegenüber, seine Pflichten getan, der Rest liegt beim Wehrpflichtigen selbst. Also Kredit aufnehmen oder andere Wohnung suchen.
Aber es gibt da einen kleinen Lichtblick der §23 USG, Härteausgleich
Zitat
§ 23 Härteausgleich
(1) Sofern sich in einzelnen Fällen aus den Vorschriften dieses Gesetzes besondere Härten ergeben, kann ein Ausgleich gewährt werden. Hierzu bedarf es des Einvernehmens der obersten Landesbehörde und des Bundesministers der Verteidigung.
Da in deinem Beispiel der Wehrpflichtige keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind hat, hat dieses auch keine Ansprüche und bekommt keine Kohle, einzig die Frau bekommt Unterhaltsgeld.
Persönliches Pech, würde ich mal sagen. Bei mir war es damals so, das wir (meine Frau und ich) ganz nett mit der zusätzlichen Kohle vom Bund ausgekommen sind. Mietbeihilfe und Unterhaltsgeld waren zwar nicht berauschend, aber da meine Frau damals gearbeitet hat, war das ein nettes Geld.
Unterhaltssicherungsgesetz
Infomationsblatt zum USG
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