Beiträge von GeneralCuster

    Schon klar,


    Auch dieser Aufsatz wird dich nicht beeindrucken, stammt er doch von den DOLBY Laboratories :D. Aber immerhin gibt der Aufsatz mit genauen Messungen und den daraus resultierenden Diagrammen was besser oder schlechter sein soll ;).
    Ich liege also mit meiner Meinung gar nicht so weit daneben :). Den ich bleibe dabei, es liegt in den meisten Fällen an einer anderen Abmischung und hat wenig mit der Abtastrate zu tun. Und jetzt erst bitte den Aufsatz lesen, bevor gemeckert wird ;).


    cu

    Moin,
    ich bin ja immer gerne hilfreich. Also wenn S-Video-Eingänge vorhanden sind, ist es kein Problem. Ich schaue mal etwas im Internet.


    So, ist es das Gerät? Wenn ja, dann sieht die Geräte-Rückseite so aus. Also einen freien Eingang hättest Du hinten über den SAT-Anschluß. Stecke hier doch einfach einen DVD-R fähigen Player an.


    Ah, gerade lese ich dein letztes Posting nochmal durch. Du hast einen SAT-Receiver angeschlossen? Und der hat keine Eingänge? Mache es wie ich, ich habe den DVD-Player über den Videorecorder durchgeschleift und an mein alte Verstärkeranlage angeschlossen. Geht auch prima wenn man entsprechende Geräte hat die das möglich machen.
    Wenn der Videorecorder keinen Eingang hat, bleibt nur die Möglichkeit über den S-Video-Eingang an der Front des Kenwood und das sieht bescheuert aus.


    Eine Möglichkeit wäre es, einen Player zu kaufen der einen eigenen Eingang hat. Dann könntest Du den Player an den SAT-Anschluß des Kenwood anschließen und den SAT-Receiver über den Player durchschleifen.


    Also mehr weiß ich jetzt beim besten Willen nicht.


    cu

    Zitat


    ...In einem rechtskräftigen Urteil des LG München vom 26.10.1995 (Az: 7 0 2109/95) stellte das Gericht fest, dass der Vermerk auf einem Geschenkgutschein: "Gültigkeit 10 Monate" den Verbraucher unangemessen benachteiligt und damit unwirksam ist. Streng genommen gilt auch für Gutscheine die gesetzliche Verjährungsfrist von 30 Jahren.


    Verweist der Händler einen Gutscheininhaber auf das sogenannte Kleingedruckte, aus dem sich der Ablauf des Gutscheines ergibt, hat der Gutscheininhaber dennoch somit gute Karten. Den Geldwert des Geschenkgutscheines muss der Händler auch noch Jahre später stets erstatten...


    Innerhalb 30 Sekunden im Googlegefunden.


    cu ;)

    Moin,
    na das wird etwas schwieriger. Dein Gerät hat kein SCART-Anschluß hinten, wie ich vermute. Und der S-Video-Anschluß ist vorne am Gerät?


    Also das würde bedeuten, das ein Anschluß eines weiteren optischen Gerätes (zusätzlicher DVD-Player) nur über den Frontanschluß ginge, was wiederum unschönes Kabelgewirr bedeuten würde.
    Die digitalen Eingänge hinten sind ja nur für DD5.1 und DTS, diese übertragen keine Videoinformationen.


    Schade, aber wenn Dir DVD-R und so wichtig ist, bleibt wohl nur Neukauf oder unschöne Kabel rumliegen. Das bestätigt mal wieder meine Einstellung zu "All in One"-Geräten.


    cu

    Moin,


    Hier wird auch noch eine mögliche andere Abmischung als Ursache einer besseren(?) Akustik angegeben. Die Unterschiede seien aber nur auf sehr hochwertigen Anlagen zu hören.


    Also nix mit, "Das brüllt besser". Für Otto Normalo also eher nur ein "Nice thing to have" ohne das er tatsächlich Nutzen daraus ziehen könnte.


    cu ;)

    Tja,
    persönliches Pech deiner Freundin würde ich sagen.


    Als Unfallgeschädigter hätte ich auch die Polizei gerufen, da:

    • 1. mir die Vorfahrt genommen wurde
    • 2. mir erheblicher Sachschaden entstanden ist (1500 Tacken sind kein Pappenstiel für einen Werktätigen)
    • 3. Ich ansonsten auf den Kosten sitzen bleiben könnte, wenn die Freundin sich plötzlich querstellt und keinerlei Erinnerungen mehr hat.


    Ich hatte einen ähnlichen Unfall vor einigen Jahren. Da hat mir einer die Vorfahrt genommen und ist mir seitlich rein. Die Polizei habe ich kommen lassen, weil ich es nicht einsah warum mir jemand die Vorfahrt nehmen darf, mir die Kiste zerdeppern kann und dann auch noch ohne Strafe davonkommen soll. Auch weil der Schaden nicht unerheblich war und sich in der Werkstatt nachträglich noch als sehr hoch herausgestellt hat.


    In deinem ersten Posting faselst Du etwas von einem Spinner, der gleich die Schnittlauchs ruft. Meinst Du damit den Geschädigten? Ich denke mal, wenn es Dir passieren würde, würdest du auch das spinnen anfangen ;).


    cu

    Zitat

    Original geschrieben von LJ

    Weil die Leute zum Teil an Stellen blitzen/lasern, an denen überhaupt keine Gefahr besteht, wenn man mal ein bissl schneller fährt.
    Da sollen die sich doch mal vor Schulen, Kindergärten usw. hinstellen. Da ist es wenigstens sinnvoll.


    Aber ich will mich hier gar nicht weiter aufregen. Das würde nur Offtopic werden :rolleyes:


    Und wieder :rolleyes: !


    Um eine 30er-Zone beim Strassenverkehrsamt durchzubekommen, muß die Gemeinde schon sehr triftige Gründe angeben. Nur zu sagen "Da wohnen Leute" reicht nicht. Aktuelles Beispiel bei uns. Zwei Strassen mit etwa gleichviel Einwohnern und Verkehr. Strasse 1 hat keine 30er bekommen, Strasse 2 sehr wohl, da bei dieser Strasse der Schulweg morgens und mittags kreuzte.


    Wenn ich das ("...mal ein bissl schneller fährt...") lese, glaube ich manchmal wirklich ich bin im falschen Film.


    cu


    [edit]
    ich poste hier mal nicht das Nuhr-Zitat. Denkt es euch einfach ;).

    Re: Argl! geblitzt ...


    Zitat

    Original geschrieben von viper
    ...ok, zu schnell, hatte es aber sehr eilig...


    :rolleyes: Solche sich selbst disqualifizierende Aussagen liebe ich ;). Also ist es anscheinend durchaus angemessen hier ab und an mal eine Radarfalle aufzustellen.
    In diesem Sinne, der Blick auf den Tacho ist zur Überprüfung der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit und ggfs der Anpassung derselben unerläßlich ;).


    cu :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Hallo, also Du kannst bei einem Ford Händler den Beifahrer Airbag ausschalten bzw. deaktivieren lassen.
    Das geht mittels dem Fehlerauslesegerät. ;) ...


    Aber Vorsicht,
    ich habe noch was im Gedächtnis das eine softwarweseitige Unterbrechung des Beifahrerairbags keine hundertprozentige Lösung ist. Ich kann jetzt nicht mehr sagen bei welchem Fahrzeug dies der Fall war. Ging damals durch die Fachpresse. Aber ich würde es nicht machen lassen. Besser und sicherer ist ein mechanisches Trennen. Aber dann ist es ja wieder so das wenn ein Erwachsener mitfährt, er nicht mehr durch den Airbag geschützt wird.
    Merkwürdig auch ist das der Mondeo mit einem so jungen Baujahr keinen Schalter zum manuellen Ausschalten hat. Bei meinem Multipla kann ich den Beifahrerairbag bei Bedarf selbst mit einem mechanischen Drehschalter trennen, dies wird dann durch die Airbag-Kontrolleuchte angezeigt.


    cu