Beiträge von Handyhulk

    Re: Erfahrung mit http://www.mahnung-online.de ?


    Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Wollte mal fragen, ob jemand von euch Erfahrung mit http://www.mahnung-online.de hat? Ist sowas sinnvoll es über die Seite zu machen oder soll man da lieber die Finger weg lassen?


    Bei mir geht es um einen Streitwert von 350 Euro + Zinsen. Muss ich dann bei Gesamtwert der Forderungen die Zinsen auch schon reinnehmen? Was ist der Überziehungszins für ihn?


    Der Zinsatz steht unter anderem in allen größeren Tageszeitungen im Wirtschaftsteil. Zur Zeit 2,75% (ohne Gewähr).
    Man kann im Mahnbescheid festlegen ab wann der Zinsbeginn erfolgen soll. Meißt "ab Zustellung".
    Es ist richtig, daß man die Kosten zu tragen hat wenn beim Schuldner nichts zu holen ist. Aber bei 350 € lohnt sich ein MB auf jeden Fall.
    Man weiß doch im Vorfeld gar nicht, ob der Schuldner "Mittellos" ist. Wenn ich sage: "Bei dem ist eh nichts zu holen und ich bleibe auf den Kosten sitzen....ne, dann mache ich keine MB " sind auch die 350 € gleich "futsch".
    Mein Rat: Lass bei der Forderung die Sache professionell von einem Anwalt erledigen. Die Angestellten dort haben Routine im Ausfüllen der Formulare und füllen so ein Antrag in wenigen Minuten aus. Zudem wissen die ganz genau, was wo anzukreuzen ist. Erspart einem mögliche "Formfehler".
    Als nicht Fachkundiger kann man doch schon mal leicht ein "Kreuz" im Antrag einfach vergessen, weil man es eben nicht weiß.
    Der Anwalt wird einem die Kosten erst in Rechnung stellen, wenn sich im Laufe eines möglichen Vollstreckungsverfahren herausstellt, daß beim Schuldner nix zu holen ist.
    Aber ein kleiner Trost: Forderungen aus einem vollstreckbaren Titel verjähren erst nach 30 Jahren.
    Für den Fall der Fälle, daß beim Schuldner nichts zu holen ist, kann man es
    ein paar Jahre später erneut versuchen. Die Zinsen und Zinseszinsen laufen natürlich weiter.
    Zudem man mit einem Titel auch wunderschöne Sachen machen kann.
    Lohnpfändung-Kontenpfändung-Lebensversicherung pfänden-Kassenpfändung etc.


    Bist Du "Exklusiv"-Kunde? Da gibt es nämlich einen Nachlaß von 20% auf den Gerätepreis. 20% von 249,-- € macht 49,80 Euro = 199,20 Euro.

    Zitat

    Original geschrieben von saeftchen
    ich will zu O2 wechseln, weil ich kein Festnetz habe und meine Rechnung ziehmlich hoch ist :D
    außerdem hätt ich gern das S55...


    Aber ich möchte gerne meine D1 Rufnummer mitnehmen, geht das auch???


    Deine D1 Rufnummer kannst Du erst zu einem anderen Netzbetreiber portieren, wenn Dein D1- Vertrag auch "erfüllt" ist. Also erst nach Ablauf der 24 Monate.

    Da Du die Datei ja öffnen kannst, wird auch kein "Schreibschutz" aktiviert worden sein. Sonnst würde Excel da schon meckern.
    Irgendwo ist der Wurm drin beim "Blattschutz" oder "Zellschutz".
    Einmal kann ich ein ganzes Blatt schützen oder nur einzelne Zellen.
    Ich bin schon am rumwurschteln in Excel. Bei mir ist allerdings bei Deaktivieren des Blattschutzes immer alles "schwarz" hinterlegt und nicht "grau" wie bei Dir. So beim rumprobieren funktioniert das Ein-und Ausschalten des Blattschutzes einwandfrei.
    Was sagen denn bei Dir die Felder unter "Schutz" bei "Arbeitsmappe" und "Arbeitsmappe schützen und freigeben"? Ist das auch alles "grau" und inaktiv?

    Ich glaub' auch nicht an die Sternendeutung. Bin gerade dabei ein Buch von Stephen Hawking durchzublättern. "Das Universum in der Nußschale".
    Da hab ich gerade ein Kapitel gefunden: Die Zukunft vorhersagen.
    Da heißt es dann: "Warum sollten die Positionen anderer Planeten vor dem Hintergrundhimmel in irgendeinem Zusammenhang mit dem Geschick von Makromolekülen stehen, die auf einem unbedeutenden Planeten leben und sich selbst als intelligent bezeichnen?"

    Original geschrieben von Praemienhai:


    Aber nicht entmutigen lassen! Auch wenn bei HT erstmal nichts zu holen sein sollte, ihr habt 30 Jahre Zeit, bis der dann gerichtlich festgestellte Anspruch verjährt.



    Voll korrekt, aber nur wenn man einen vollstreckbaren Titel hat.
    Wenn HT Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat, hat man noch keinen. Hilft nur Klage einreichen und das Verfahren "durchziehen".
    Wer eine RS-Versicherung hat, sollte das tun. Wenn ein Verhandlungstermin anberaumt wird, kann man dann hoffen, daß von Seiten HT niemand erscheint und ein "Versäumnisurteil" beantragen.
    Dann hat man seinen vollstreckbaren Titel. Dazu muss man natürlich selbst zum Verhandlungstermin anwesend sein oder durch einen Anwalt vertreten sein. Der Antrag muss in der Verhandlung gestellt werden.
    Und wenn man einen Titel hat den Gerichtsvollzieher mit Pfändungen beauftragen. Zum Beispiel Kassenpfändung oder Kontenpfändung.

    Rossmann kann ich auch bedenkenlos empfehlen. (Die Firmenzentrale ist bei mir im Ort und keine 500 Meter weit weg). Die Bestellungen in Online-Shop wurden alle schnell und super ausgeführt. Ganz angenehm, daß man am Versandtag eine Mail bekommt. So weiß man, wann der Postbote mit dem Paket an der Tür klingelt.