Beiträge von Abakus

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    Original geschrieben von girasol
    Und dann noch die Aussage, wenn es nochmal passiert wird er seine Strafe absitzen oder in eine geschlossene Einrichtung gehen. O.K., aber für welchen Preis?? Das wieder einem Kind etwas angetan wird. ich finde der Preis ist zu hoch!!


    Tja, vielleicht sollte man erstmal alle Menschen bei der Geburt wegsperren, gucken, ob sie nicht gefährliche psychische Krankheiten haben und wenn feststeht, dass dem nicht so ist, wird man ins Leben entlassen... :rolleyes:

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    Original geschrieben von DUSA-2772
    So herum wird meiner Ansicht nach nämlich aus dem Täter ein Opfer - und das halte ich für eine Verdrehung der Tatsachen.


    So ist dies sicherlich nicht gemeint. Aber so leicht


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    Selbst wenn ich als Mann die "Krankheit" habe auf Kinder "scharf" zu sein (um es mal salopp zu formulieren), bedarf es nicht erst eines Richters, um mir a) zu erklären, dass dieses Verhalten in die Tat umgesetzt gesetzlich verboten ist und b) ich mal eine Therapie aufsuchen soll.


    ist es ja leider auch nicht. Psychisch kranke Menschen haben nunmal vor allem ein Problem: Ihre Krankheit zu erkennen. Nur wenn der Patient selber Einsicht hat, die Krankheit zu haben, ist er überhaupt therapierbar. Psychopathen neigen nunmal häufig dazu, sich selbst für völlig normal zu halten... Insofern bedarf es ggf. durchaus der Punkte a) und b). (Wobei es sicherlich auch ähnlich gepolte Menschen gibt, die diese Einsicht schon vor ihrer Tat haben und sich in Therapie begeben, so dass es zu keiner Tat kommt. Diese Einsicht wird vermutlich in ihrem Umfeld, ihrer Erziehung etc, begründet liegen.)

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    Original geschrieben von Prilmayer
    richtig nett von @Phonenetwork und Abakus,
    seht ihr nicht dass es ein neues Mitglied ist !=??


    Ja, deswegen habe ich ihm auch nicht "Suche" an den Kopf geschmissen, sondern nicht eine, nicht zwei, sondern dreii Antwortmöglichkeiten herausgesucht. Was soll ich noch machen? Ihm den Arsch pudern?

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    Original geschrieben von DUSA-2772
    ... Und der Therapeut soll dann gucken, dass die Krankheit das Zimmer verlässt? Dann ist der Therapeut ja in der Verantwortung. Nene, der Klient muss lernen, wie er mit der Krankheit besser umgeht als bisher - und für sie und v.a. sich selbst die Verantwortung übernimmt. So wird ein Schuh draus!...


    Ich gebe Dir völlig recht - für den Fall, dass der Klient es nicht lernt (bzw. lernen will, denn der Mensch ist lernfähig) und seine Tat wiederholt. Dann gehört er entsprechend bestraft. Aber er kann sich ja erst in Therapie begeben, wenn er erkennt, dass er krank ist. Hat er das vor seinen Ersttaten erkannt, die Möglichkeit der Therapie gehabt und das für sich aus dem "habe-keinen-Bock"-Prinzip abgelehnt, dann wäre er schon hier dafür zu bestrafen. Aber das ist erstens schwer nachzuweisen und zweitens unwahrscheinlich. Und in diesem (Erst-)Fall stimmen wir dann nicht überein, denn dann ist der Patient meiner Meinung nach schluld-los (da ohne Vorsatz, Fahrlässigkeit o.ä.), auch wenn sein Verhalten nicht zu ent-schuld-igen ist... ;)


    Zu Deinem schweren ADS-Fall: Wenn die Krankheit erkannt ist und Du ernsthaft einer Therapie beiwohnst, sollte ja alsbald Besserung eintreten und Du kannst dann ja entsprechende Überstunden ableisten - natürlich nur zu Deinem normalen Gehalt... ;)

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    "....raubkopierer bekommen bis zu 5 jahren haft, aber vergewaltiger und kinderschänder maximal 3 jahre, wenn überhaupt...."


    Aufgrund der Tatsache, dass eine Therapie angeordnet ist (und auch aus gesunden Menschenverstand heraus), kann man schließen, dass dieser Mensch krank ist. Natürlich hat er (den Mädchen) erheblichen Schaden zugefügt, doch dies hat er nicht mit Absicht, sondern aus einer Krankeheit, Verhaltensstörung -oder wie auch immer man es nennen möchte- heraus getan. Der Täter bekommt die Chance einer Therapie. Sollte diese nicht fruchten oder möglich sein, kommt er in eine Sicherheitsverwahrung.


    Der Raubkopierer hingegen hat vorsätzlich (der Industrie) Schaden zugefügt.


    Ich finde es durchaus gerechtfertigt, dass Gesetze bzw. Gerichte den Vorsatz bzw. die Absicht eines Menschens bestrafen. Man kann nicht die Krankheit oder Verhaltensstörung bestrafen. Auf der anderen Seite muss man natürlich für die Sicherheit der Bevölkerung (in diesem Fall der Kinder vor diesem Mann) sorgen. Das ist durch den Beschluss des Übernachtungsverbots und der Anordnung Therapie geschehen bzw. erstmal versucht. Wenn eine Therapie nicht anschlägt, kann man den Mann immer noch in eine geschlossene Anstalt einweisen. Und wenn er sich nicht an den Gerichtsbeschluss des Nicht-Übernachtens oder Therapie (letzeres wird nicht gehen, da er sonst eben auf der Geschlossenen landet) hält, kann man ihm Vorsatz nachweisen und dann entsprechend bestrafen.


    Jeder Mensch, erst recht jeder psychisch kranke Mensch, hat eine zweite Chance verdient. Alle anderen Forderungen nach Vergeltung sind genauso triebhaft wie die Tat dieses Menschen.


    PS: "Sexuell vergangen" ist übrigens ein weit gefasster Begriff. Der Mann muss keinesfalls die Nachbarstochter 45 mal vergewaltigt haben, es wäre durchaus möglich, dass er sie z.B. nur an vergleichsweise harmlosen Stellen (z.B. Haare) berührt hat, dabei eine offensichtliche Erektion bekam, sich verabschiedete und dann allein Spaß im Schlafzimmer hatte. Das wäre sicherlich die harmloseste Variante, aber die Wahrheit liegt wahrscheinlich -wie immer- irgendwo dazwischen...

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    Original geschrieben von hoe
    poste doch mal Deine IMEI. Hier findet sich sicher ein Spender


    Habe ich jetzt einen :gpaul: ? Was soll denn die IMEI bei dem Problem bewirken? Er möchte doch ein neues Handy = eine neue IMEI haben... Wenn überhaupt wäre die Nummer interessant, dann könnte man sie einem Block zu ordnen und teilweise sind die Call-Ya-Packs offensichtlich ja nach Blöcken gelockt. Seine Nummer aber hier aber öffentlich zu posten, wäre grober Unfug.


    Das Posten von IMEI´s zumindest hier übrigens auch... ;)

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    Original geschrieben von crooks
    Und ich lese gerade. Diese Aktion gibt es noch immer, jedoch nur bis Ende Juni. Wer also Lust dazu hat, kann es nochmal testen ;)


    Vorsicht! Diesmal muss man den Traffic bezahlen! Man wir nur PCMCIA-Karte und Vertrag ggf. wieder los. ;)