Beiträge von Abakus

    Vielleicht hat das mit den nicht gelungenen Aufklebern Gründe in der Rechtsprechung des "Urheberlandes"? Gibt ja auch immer wieder Calvin Klein-Produkte, wo C und K vertauscht sind oder Nike-Schuhe mit 2 Häkchen, adidas mit 4 Streifen... Ich gehe nicht davon aus, dass die Fälscher so dämlich sind, solche Details nicht zu bemerken, sondern dass sie so nachweisen: "Hey, das war doch gar keine Fälschung, kann man doch deutlich am 4. Streifen / 2. Haken / unsinnigen IMEI-Aufkleber sehen." Wir dürfen wohl nicht immer von der deutschen Rechtsprechung ausgehen...


    Und der Neudruck dürfte wesentlich einfacher als das abkleben sein, denn sonst müsste man ja sehr passgenau abkleben, da man sonst an den Übergängen das sehen würde...


    Die Zusammensetzung der gefakten Teile sehe ich ähnlich. Allerdings hört man doch recht oft von BT-Problemen bei diesen Geräten. Entweder auch dieser Chip ist recht anfällig, wird aber nicht repariert, oder es ist doch auch an der Platine gebastelt worden?!

    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    @ Abakus....................Deinem letzten Posting zufolge, gehe ich jetzt davon aus ,das ich Dein Posting falsch interpretiert habe und dieses eher ironisch gemeint war ;) Korrigier mich ,wen ich falsch liege.


    Ja, jetzt schaust Du in die richtige Richtung, daher ja auch der ;) in meinem ersten Post... :)

    "S700" ist die Grundbezeichnung für das Gerät, die Buchstaben "i", "a" bzw. "c" stehen für die Versionen "international" (mit den Frequenzen 900, 1800 und teils 1900), "amerika" (mit 850, 1800, 1900) und "china" (entspricht "i" mit entsprechenden anderen Zeichen).


    Vom S700 gibt es nur eine "i" und eine "c" Version, des Weiteren noch das S710a für den amerikanischen Markt, das zusätzlich EDGE besitzt. Die "Evolution" des Telefons ist also durch eine andere Nummer gekennzeichnet, nicht durch das "i" wie bei Nokia.

    Vertrag schon benutzt (auch das Einbuchen der SIM zählt schon als Benutzen): Kein Rücktrittsrecht mehr. Wenn noch nicht benutzt, 14 Tage Rücktrittsmöglichkeit nach Fernabsatzgesetz. Weitere Info´s (z.B. warum das so ist) findet man über die Suche... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Ein Pixel muß nicht zwingend ein Seitenverhältnis von 1 haben (also quadratisch erscheinen).


    Jein. Er muss natürlich nicht so sein, aber es sähe schon sehr witzig aus, wenn ein Bild sich nicht aus quadratischen Pixeln zusammensetzt bzw. es könnten dann auch einige Zeichen nur verzerrt dargestellt werden. Insofern muss es dann doch wieder so sein... ;)

    Zitat

    Original geschrieben von SirShagalot
    Nochmal: seit wann ist die Angabe der Pixel (Auflösung) ein Maß für Größe?


    Nicht direkt, aber die S40-Displays haben 128x128 Pixel, sind also quadratisch, S30 (wie das 8910i) haben 96x65 Pixel, sind also nicht quadratisch. Insofern würde das Display eines S40-Gerätes nicht ins 8910(i) passen... ;)


    Abgesehen davon würde es wohl auch kaum Sinn machen, in einer Fälschung teurere Komponenten zu verbauen...

    Zitat

    Original geschrieben von spongebobpatrick
    *g* wo genau ist eigentlich hier der "legale" rahmen überzogen,
    und aus genau welchem grund darf ich das genau so bei ebay machen?


    Du darfst das auch nicht bei eBay machen... ;) Gemeint ist in diesem Falle: Etwas einkaufen, um es mit Gewinnabsicht wieder zu verkaufen. Dafür braucht man einen Gewerbeschein. Hier, bei eBay und überhaupt in der weiten, breiten Welt... ;)