jupiter
Er hat aber auch anderen Leuten ohne RA Geld überwiesen. Ergo: Es liegt nicht an Deinem RA. Das Einzige, was Du bewirkt hast, kannst Du bei Nagelimkopf nachlesen... 
"Allwissend" bin ich bestimmt nicht. Auch keinesfalls schlauer als andere hier. Vielleicht etwas objektiver, da nicht selbst betroffen... 
Deacon_Frost
Das Geld wurde eben nicht zeitgleich auf ein Girokonto bei E+ gebucht. Timo musste alle Überweisungen auf das e+-Konto einzeln vornehmen, die Gesamtüberweisung war damals das Problem... 
Illuminatus
Du beziehst Dich in Deinem Post subjektiv auf Dich. Objektiv gesehen: Bei einigen ist es da (s.o.).
booner
Um im Verzug zu sein, müsste man aber erstmal jemanden in Verzug setzen, was nicht dadurch geschieht, dass man in ein Forum postet. Und ich glaube nicht, dass Timo sich in seinen AGB´s oder Vertraägen z.B. dazu verpflichtet hat, das Geld innerhalb von 14 Tagen zu überweisen, also ein "automatischer" Verzug eintritt. Insofern ärgert sich die RV schon, weil der Anwalt wohl nichts anderes gemacht hat als Timo mit seinem Brief erstmal in Verzug zu setzen. Oder sind die Kosten hierfür auch schon Verzugsschaden, wenn darauf hin die Zahlung ohne Weiteres geleistet wird? Wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit aus, man braucht keinen Anwalt für den Brief. Den kann man selber schreiben. Und die Beratung, dass man ihn schreiben soll, bekommt man beim Verbraucherschutz.