Beiträge von Abakus

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Das brauchst du mir nicht zu erzählen...


    Ich weiß. ;) Man beachte die Fragezeichen im Text, das war kein "klugscheißen"... ;) Danke für Deine ausführliche Antwort! :)


    Zitat

    Deswegen schrieb ich auch "Sollte bmy-phone mit der geschuldeten Leistung im Verzug gewesen sein,...".


    Ich gehe doch davon aus, das derjenige vor dem Gang zum RA bmy-phone z.B. per email zur Erbringung der Leistung aufgefordert (und zusätzlich evtl. eine Frist zur Leistung gesetzt hat). Da die Mahnung nicht formbedürftig ist, wäre dieser Weg grundsätzlich offen.


    Und ich halte fast jede Wette, dass er das nicht gemacht hat. Das Forum ist doch viel öffentlichkeitswirksamer... ;)

    jupiter


    Er hat aber auch anderen Leuten ohne RA Geld überwiesen. Ergo: Es liegt nicht an Deinem RA. Das Einzige, was Du bewirkt hast, kannst Du bei Nagelimkopf nachlesen... ;)


    "Allwissend" bin ich bestimmt nicht. Auch keinesfalls schlauer als andere hier. Vielleicht etwas objektiver, da nicht selbst betroffen... ;)


    Deacon_Frost


    Das Geld wurde eben nicht zeitgleich auf ein Girokonto bei E+ gebucht. Timo musste alle Überweisungen auf das e+-Konto einzeln vornehmen, die Gesamtüberweisung war damals das Problem... ;)


    Illuminatus


    Du beziehst Dich in Deinem Post subjektiv auf Dich. Objektiv gesehen: Bei einigen ist es da (s.o.).


    booner


    Um im Verzug zu sein, müsste man aber erstmal jemanden in Verzug setzen, was nicht dadurch geschieht, dass man in ein Forum postet. Und ich glaube nicht, dass Timo sich in seinen AGB´s oder Vertraägen z.B. dazu verpflichtet hat, das Geld innerhalb von 14 Tagen zu überweisen, also ein "automatischer" Verzug eintritt. Insofern ärgert sich die RV schon, weil der Anwalt wohl nichts anderes gemacht hat als Timo mit seinem Brief erstmal in Verzug zu setzen. Oder sind die Kosten hierfür auch schon Verzugsschaden, wenn darauf hin die Zahlung ohne Weiteres geleistet wird? Wie sieht es mit der Verhältnismäßigkeit aus, man braucht keinen Anwalt für den Brief. Den kann man selber schreiben. Und die Beratung, dass man ihn schreiben soll, bekommt man beim Verbraucherschutz.

    Re: Tchibo Laufzeitvertrag?


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    Original geschrieben von hrgajek
    Wenn dann der Tchibo Laufzeitvertrag da ist (muss man den im Shop unterschreiben? :-) gibts dann Minimal, Aldi, Plus, Aktiv-Markt und wass weiss ich noch Tarife? C&A, Otto-Versand? , Happy Digits Payback Miles & More ? :-)


    Bei Quelle gibt´s ja auch spezielle Vodafone-Tarife, ist also nichts Neues... ;) Und seit feststeht, dass Tschibo doch kein virtueller Netzbetreiber ist, sondern nur ein anderer Vertriebsweg von Loop (zugegeben mit günstigen Tarifen, aber das hat die 20ct-Option von F&E auch) ist das doch alles im wahrsten Sinne des Wortes "kalter Kaffee". :rolleyes:

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geldstrafe für Schüler???


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    Original geschrieben von Rennbiene
    Wie kommst du darauf??
    Weder habe ich ein 6230, noch einen Mobilfunkvertrag noch ein Auto.


    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=1064440#post1064440


    http://www.telefon-treff.de/sh…?postid=927124#post927124


    Zitat

    Rauchen tue ich nicht


    Habe ich nie geschrieben.


    Zitat

    und Internet benütze ich bei einem Freund.


    Das ist möglich. (EDIT: Da Deine letzten Post´s immer am WE waren, vielleicht sogar eine Erklärung und wahrscheinlich.)


    Zitat

    Du bist ein bisschen sehr forsch in Deiner Vorverurteilung!!


    Wirklich? ;) Oder hast Du das alles nur so geschrieben? Dann hast Du allerdings wirklich ernsthafte andere Probleme.


    Sorry, nach SG´s post wollte ich dazu nichts schreiben, aber das zitierte Posting finde ich wirklich grotesk und sah es durchaus als notwendig an, mich zu verteidigen.

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geldstrafe für Schüler???


    Zitat

    Original geschrieben von Rennbiene
    Wofür??


    Um aufeinanderfolgende Posts ein und derselben Person zu vermeiden. :) Kam Anfang des Threads öfter vor, dass Du Dir quasi selbst geantwortet hast... ;)


    EDIT: Ich sollte viel mehr schlafen, vielleicht werde ich dann schneller... So langsam entwickelt sich das innerhalb der letzten 72 Stunden hier bei mir zu einem Trauma... :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Kann ich dies nicht, steht es jedem Bundesbürger über 18 Jahren frei, seine Koffer zu packen und auszuwandern.


    Nein, man unterliegt der Wehrüberwachung... ;)


    Zitat

    Versteht mich nicht Falsch, vor den paar Prozent, die Zivildienst aus wirklicher Überzeugung machen, hab ich absoluten Respekt. Bei den meisten Zivis gehts aber schon weit im Vorfeld des Dienstantrittes darum, nicht eine möglichst Sinnvolle sondern eine möglichst Stressfreie Stelle zu bekommen. IMHO widerspricht dies dem eigentlichen Grund des Zivildienstes und der möglichkeit der Verweigerung des Wehrdienstes, und gehört meiner Meinung nach unter richtig empfindliche Strafen gestellt.


    Sagen wir es mal so: Gäbe es keinen Wehrdienst, würde es der Bundeswehr besser gehen (deshalb werden auch immer weniger eingezogen). Gäbe es keinen Zivildienst, würden unsere sozialen Systeme zusammenbrechen. Welche Beschäftigung ist sinnvoller? :rolleyes:


    Vom GG und den eigentlichen Bestimmungen her gesehen hast Du sicherlich recht, aber ich bin überzeugt davon, dass das der Gesetzgeber aus o.g. Gründen in der nächsten Zeit entsprechend anpassen wird... ;)

    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geldstrafe für Schüler???


    Zitat

    Original geschrieben von yox
    Nein,befinde ich mich nicht,aber ich kenne einig Leute,die sich in so einer Lage befinden.Und dort gilt erstmal der Grundsatz: Dach über'm Kopf,warmes Essen ,Kleidung,Pflegemittel etc.etc.


    Und es sind garantiert keine Talkshow-Asis.....aber Taschengeld ist Luxus,den man sich in so einer Situation nicht leisten kann.


    Nein, TG ist kein Luxus. Luxus ist eine große Wohnung, Essen mit täglich Fleisch oder Joghurt von Weihenstephan, Kleidung von esprit, Pflegemittel von Nivea etc. etc. ;) Oder eben auch Internet, ein PC (Nein, beides gehört nicht zu der Liste der Sachen, die einem unbedingt zustehen), ein Mobilfunkvertrag überhaupt v.a. ein Vertrag statt Prepaid, ein Handy überhaupt, v.a. ein 6230 statt 3410, ein Auto. Letztere zumindest sind, wenn man ein wenig mitliest bzw. sucht hier ganz konkrete Fälle... ;) Die Zigaretten sind natürlich eine "Unterstellung" von Merlin bzw. ein nicht zu beweisendes und allgemeines Beispiel...


    EDIT: Sorry, war mal wieder zu langsam, diesmal aber in einem anderem Sinne... :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    BTW kann doch wirklich jeder sein Geld für Sachen ausgeben, die er möchte.


    Nö. Es gibt halt gewisse Pflichten. Dazu zählt z.B. ein Bußgeld, Unterhalt und auch Taschengeld. Das was über bleibt, kann dann jeder ausgeben für das, was er möchte, z.B. Essen, Kleidung, Handy, Internet, Fluppen... Bzw. um Merlins Liste rückwirkend auf Rennbienes bisherige Postings in diesem Forum gesehen ;) um einen weiteren hohen Kostenfaktor zu erweitern: Auto...


    EDIT: Im Übrigen hat ein PC laufende Kosten: Schonmal die Stromrechnung gesehen, wenn der PC nicht die ganze Zeit durchläuft, sondern eben gar nicht... ;)