ZitatOriginal geschrieben von Lüni
Nochmal zum Grundproblem. Wie deckt sich das eigentlich mit der ärztlichen Schweigepflicht? IMHO werden in der Abrechnung ja doch einige Dinge genannt, die Rückschlüsse auf eine Behandlung/Krankheit ermöglichen.
Die Rechnung ist ja an den Patienten adressiert, nur bezahlen darf es dann Papi (der den Wisch bei seiner Versicherung einreicht). ![]()
Im Prinzip hat doublehelix ja schon Lösungen genannt und ich bin sicher, dass, wenn man mal ein bisschen im Freundinnenkreis rumfragt, man schon einen passenden Gynäkologen findet, der damit verantwortungsvoll umgeht, dass z.B. die Abrechnung für das Ausstellen eines Rezeptes nicht auf der Rechnung erscheint, die dann an Papi und die PKV geht (zur Vorsorgeuntersuchung geht sie doch hoffentlich? --> Begründung für Rechnung), sondern entfällt oder auf einer extra Rechnung, die sie dann privat begleicht, steht. ![]()
Was hat ein Kirchenaustritt mit den Handlungen ihrer Mitglieder zu tun? Wenn der Papst sagt: "Nehmt keine Pille!" kriege ich das ja noch irgendwie auf die Reihe, dass man am liebsten austreten möchte, aber wenn das ein x-beliebiger Gläubiger sagt... ![]()