Beiträge von Abakus

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    Original geschrieben von Soncek
    Wir sind OT aber noch soviel: Garantie ist bei Weitem nicht mehr so freiwillig wie uns das die Hersteller gerne glauben machen wollen! Siehe Gesetzeslage in De.


    Mache Dich doch bitte über den Unterschied von "Garantie" und "Gewährleistung", sprich über die von Dir angesprochene "Gesetzeslage in De", schlau, und dann können wir das -ggf. in einem anderen Thread, da OT, gerne weiterdiskutieren... ;)

    Re: Frage zum Studienplatz: Reservierung des Studienplatzes für das nächste Jahr


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    Original geschrieben von TSA
    Wie kann ich das der Uni mitteilen, es gibt nur einen Abschnitt zum Abtrennen, wo man bestätigt, dass man den Studienplatz annimmt, aber ich will ja erst zum Wintersemester 2005 anfangen zu studieren.


    Du brauchst gar nichts machen. Bewahre die Zulassung gut auf. Bei nächsten Antragstellung (also dann zum SoSe 05) weißt Du bei der ZVS auf einem entsprechenden Formular (bzw. es ist AFAIR ein Abschnitt auf dem Hauptformular) nach, dass Du Deinen Studienplatz wegen Zivi nicht antreten konntest. Die näheren Infos dazu stehen sehr wohl im zvs-Heft und dann sicherlich auch auf zvs.de! ;)


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    Durch die mir entstehenden 2 Wartesemster verbessert sich doch mein Abischnitt,


    Nein. Woher kommt eigentlich dieser so weit verbreitete Humbug? :rolleyes:


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    Bayreuth war nicht meine erste Wahl, kann es sein, dass ich dann mit dem dadurch verbesserten Abischnitt in meine erst oder zweitgewählte Uni nachrücke?


    Du kannst Dir den Studienplatz an der Uni für die Du zugelassen wurdest mit dem Sonderformular "Ortsantrag A" (AFAIR) zurückholen. Du kannst es auch sein lassen und Dir den ort ganz normal zuweisen lassen als wäre es Dein erster Antrag. Vielleicht klappt es ja dann mit der ersten oder zweiten Wahl (wenn sich da weniger / schlechtere bewerben, Dein Schnitt / Status ändert sich wie gesagt nicht). Vielleicht kommt es natürlich auch schlimmer (wenn sich mehr / bessere bewerben). Das ist dann zocken... ;)

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    Original geschrieben von Soncek
    Ja, und was verhindert der vorgezeigte Ausweis!? Im Nokia Computer steh kein Benutzer zur IMEI drinn ;)


    Abschreckungseffekt? ;)



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    Ebenso kann mich kein NSC verpflichten eine Rechnung vorzuzeigen, wenn ich das Handy z. B. bei Ebay gekauft habe, was dann?


    Nein, Du kannst aber auch kein NSC verpflichten, ohne Rechnung ein Update zu machen. Garantie ist eine freiwillige Leistung und in den Garantiebedingungen steht nunmal, dass Du eine Rechnung brauchst. Dass Nokia das aus Kulanz mit den 15 Monaten seit Herstellung handelt, steht auf einem anderen Blatt...

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    Original geschrieben von Jochen
    Na, um so schöner, daß es wohl keinen Zusammenhang gibt. :)


    Wollen wir es hoffen, hatte gestern abend auch zum ersten Mal (abgesehen von den gelegentlichen RTL-Angeboten jeglicher Art, darunter auch Handys) ein Handyangebot in meiner "Spam-Adresse"...

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    Original geschrieben von Christock
    Ich werde auf keinen Fall Vodafone nehmen, da diese bis jetzt fast jedes Handy mit ihrem Branding verstümmelt haben. Da zahle ich lieber mehr und habe dann ein Handy mit Branding, bei dem aber nicht die ganzen Features beschnitten sind.


    Die Features bleiben aber auch beschnitten und das Vodafone-Branding bleibt auch drauf, wenn Du einen T-Mobile-Vertrag nimmst... Du kannst einen D1-Vertrag nehmen, aber ausgeliefert wird trotzdem die Vodafone-Ware (zumindest zuerst, bis anderes verfügbar ist...)! ;) Deshalb kann man zunächst D1, E+, o2 Verträge dann auch nur bei freien Händlern abschließen. Original beim Netzbetreiber erstmal nur bei D2. Die Brandingware der anderen Betreiber und freie Geräte wird später verfügbar sein. Im Übrigen nehmen sich D2 und D1 beim Branding nicht viel (Ausnahme: MP3-Klingeltöne, aber das dauert sicher nicht lange, bis D1 nachzieht). Letztendlich hat man die Wahl zwschen tristen rot-grau und Schweinchen-Rosa. ;)


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    PS: Wieso stört es den Käufer wenn ich nicht volljährig bin? Ich übernehme doch keinerlei Garantie.


    Weil mit Minderjährigen u.U. kein gültiges Rechtsgeschäft zustande kommt.

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    Original geschrieben von Soncek
    Warum brauch ihr bei euren NSC ne Rechnung o. gar nen Ausweis?


    Weil sonst jeder mit einem gefundenen 6230, dessen eigentlicher Besitzer den Code aktiviert hat, um es bei Verlust unbrauchbar zu machen, zum NSC geht?!? ;)


    EDIT: Teuflische Gedanken, teuflische (Posting-)Zahl... :D :eek: :cool:

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    Original geschrieben von Christock
    Kann man die Handys dann auch beispielsweise mit T-mobile-Verträgen bekommen oder vorerst nur mit Vodafone? Weil weiter oben (oder in einem anderen Forum) wurde gepostet, dass SE einen Vertrag mit VF abgeschlossen habe, dass am Anfang nur sie berechtigt seien, die Handy auszuliefern. Sollte ich etwas falsch verstanden haben - und ich nehme an und hoffe, dass ich es habe - so berichtigt mich doch bitte.


    MPT z.B. macht Verträge jeglicher Sorte. Ob es da dann für den Preis des Handys günstig ist, einen T-Mobile-Vertrag zu machen, steht auf einem anderen Blatt.


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    Zu Ebay kann ich nur sagen: Ebay stört's nicht, mich stört's nicht und den Ver- bzw. Käufer sört's auch nicht, ergo sind alle zufrieden.


    Wenn ich bei Dir was ersteigern würde und ich hinterher rauskriege, dass Du nicht volljährig bist, würde es den Käufer stören. ;) :flop: