Vage schreibt sich mit V. Wäre schön, wenn der Thread-Titel geändert würde.
Beiträge von Philos
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Zitat
Original geschrieben von pua-style
So wie ich den Blog vom dev-team verfolge kann das pwnage tool 2.0 einen Jailbreak für Firware 2.0 durchführen. Also dass man Custom-Applications installieren kann.Was das pwnage nicht kann ist ein SIM-Unlock. Dazu müsste das Baseband-Image des iPhone 3G, welches den "SGOLD3-Chipsatz" verwendet, geknackt werden.
Da verstehe ich den Blog http://blog.iphone-dev.org anders. Sie sprechen doch in dem heutigen Eintrag (14.7.) von ihrem Bemühen eine sichere und komfortable kostenlose Lösung zum Unlocken der iPhones 3G zu entwickeln ("The majority of iPhone users are not technical - they want an easy, one-stop, simple application that will allow them to quickly and painlessly unlock their phone.") Im Übrigen gebe ich zu Bedenken, dass die Vorgänger-Version von Pwnage sowohl "jailbreaken" als auch "unlocken" konnte. -
Weiß jemand, ab wann bei Swisscom voraussichtlich wieder genügend iPhones vorrätig sein werden?
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Nutzunganteil bei Abschreibungen
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von peeck
teile Kaufpreis durch 36 und setz für 2007 monate/36stel an.
in 2008 12/36stel
in 2009 12/36stel
in 2010 rest/36stelz.B:
Kauf Kfz 7200€ am 1.6.2007 / Abschr. 2007 7/36stel = € 1.400Die Erklärungen stimmen soweit. Eine Frage bleibt jedoch:
Kann man ohne Weiteres von 100% Nutzung für die Berufsausbildung (Diplomarbeit, Informatikstudium) ausgehen oder muss man nicht mit einer 50% Nutzung kalkulieren?
Dann lautet die Formel für den exakten Abschreibungswert bei 50% Nutzung (Monate im Anschaffungsjahr:36):2.
Wisst ihr welcher Nutzungsanteil für die Ausbildung oder den Beruf üblicherweise veranschlagt wird?
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Ein Notebook als Arbeitsmittel kann von den Steuern abgesetzt werden.
Empfiehlt es sich als Doktorand und wissenschaftlicher Mitarbeiter die Anschaffung eines Notebooks als Aufwendung für die eigene Berufsausbildung (Zeilen 80 und 81 der Einkommenssteuererklärung) oder als Aufwendung für Arbeitsmittel (Zeilen 49 und 50 der Anlage N) anzugeben?
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Neben mein ursprüngliches, ungelöstes Problem tritt nun ein weiteres:
1. Auf welchem Bogen zeige ich Nebeneinkünfte an, die nach § 3 Nr. 24 EStG nicht steuerpflichtig sind? Anlage N scheint mir kein Feld bereit zu halten.
2. Weiterhin interessiert mich die Beantwortung folgender Frage:
ZitatOriginal geschrieben von Philos
Ich habe eine Frage zu der Anlage KAP:Wie trage ich ein, dass ich "Zinsen und andere Erträge" bei mehreren Kreditinstituten eingenommen habe?
Trage ich den addierten Wert aller Zinsen ein (und lege die Jahresbescheinigungen aller Bankverbindungen an) oder fülle ich zwei Anlagen KAP aus?
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Ich habe Balea men SPORTS getestet.

War für mein Gefühl nichts Besonderes.
ZitatOriginal geschrieben von bastian_S
die schwarzen Dinger von Tetesept sind gut. Viel Schaum, guter Preis und verschiedene Duftnoten gibts auch.
Gemeint sind bestimmt diese Produkte:
Was mich an den Tetesept-Dingern stört, ist ihre Eignung als Shampoo für die Haare. Meistens sind solche Kombi-Duschgels aggressiver als ein einfaches Duschgel.Ich probiere weiter, auch die Empfehlungen aus diesem Thread.
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Ich habe eine Frage zu der Anlage KAP:
Wie trage ich ein, dass ich "Zinsen und andere Erträge" bei mehreren Kreditinstituten eingenommen habe?
Trage ich den addierten Wert aller Zinsen ein (und lege die Jahresbescheinigungen aller Bankverbindungen an) oder fülle ich zwei Anlagen KAP aus?
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Bei unimall.de erhält doch der Werbende 50 Euro, während bei web.de der Geworbene den 50 Euro Amazon.de-Gutschein erhält.
Kann man beide Angebote kombinieren?
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Aktive Firewall deaktivieren
Gibt es Probleme, wenn ich im o2 Router die Einstellung "aktive Firewall" deaktiviere? Andernfalls kann ich keine Ping-Tests durchführen.