Was mich aber wundert: der Provider sollte doch auf Anfrage die Daten rausgeben können. Ein Briefchen an Vodafone oder im Shop vorbei gehen und sich ausweisen, müsste doch gehen. Es kann doch nicht sein, dass die eigenen Daten nur in der Easybox drin sind und wenn die weg ist, sind die unrettbar verloren?
Beiträge von wrywindfall
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Das ist wieder mal der typische Unsinn der Juristerei. In einem fremden WLAN surfen ist für die gleichzusetzen mit dem Abhören fremder Nachrichten. Aber wenn ich die Geschichten sehe, die mit psychiatrischen Begriffen abgezogen werden, wundert mich das nicht. Natürlich ist es möglich, fremde Nachrichten abzuhören, aber müßte das tatsächliche Abhören nicht nachgewiesen werden? Obwohl, nur einen Fernseher haben, reicht ja für die Gebührenpflicht aus!

Ich habe das übrigens schon gemacht, dass ich durch eine offene Wohnungstür gegangen bin, um mich zu vergewissern, dass nichts passiert ist. Aber OK, war nicht heimlich, sondern deutlich und lautstark angekündigt!
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Hoch damit

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Wahrscheinlich hatte der Herr im Auto einen längeren Bart und einen Turban auf dem Kopf!
:eek: 
Aber trotzdem ist das etwas unverhältnismäßig. Aber alle Flugpassagiere werden ja mit Mitnehmverboten bestraft und beinahe hätte man sich auch an unseren Bankdaten bedienen dürfen. :flop:
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Zitat
Original geschrieben von ingo74
haha - bis zu 25.000€, du machst mir angst
wer entscheidet bei sowas und auf welcher grundlage wird die höhe bestimmt, das wird ja wohl nicht nach lust und laune geschehen, oder..?Selbst wenn es nach Lust und Laune von der zuständigen Verwaltung festgesetzt wird (und das passiert öfter, als man denkt), kann das vor Gericht wieder kassiert werden, da dort die Entscheidungsgründe dargelegt werden müssen.
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Naja, das Problem ist ja, dass die Gemeinden Kohle haben wollen, nämlich die Zweitwohnungssteuer. Und wenn du die nicht zahlst, weil du dich nicht angemeldet hast, wollen sie dich eben entsprechend verknacken. Je klammer die Gemeindekasse, desto knalliger die Strafandrohung! :flop:
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Oh Mann und mir hat man in meiner Vergangenheit als Verwaltungsbeamter immer versucht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzubläuen!

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Zitat
Original geschrieben von Roadrunner0778
Ist "Schwarz-Surfen" denn überhaupt Verboten?Was geht den Staatsanwalt das an? :confused: :apaul:
Genau das ist ja das Problem. Da wird gerne mal mit Atombomben auf Bakterien geschossen!

Edith: Hier mal das Ganze etwas einfacher und für den Laien ausgedrückt!
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Hausdurchsuchung in Bayern wg. surfens im offenen WLAN !
Also darf ich nicht mehr auf meinem Balkon beim Nachbarn mitsurfen, wenn die Blaugrünen vorbei fahren!

Aber in Deutschland wär das nicht passiert!

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Also ich konnte am Posting des Hühnerhabichts nichts schlimmes finden. Aber Empfindlichkeiten sind ja Ansichtssache, wie auch jemandem vorschreiben wollen, wo er posten darf und wo nicht...
Just my 2 ct. und völlig OT.
[small]Und jetzt mit aller Macht draufhauen![/small]
