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Original geschrieben von TheHille
zudem gilt bei zugesendeter ware die 14-rückgabe-regel, §§312b, 312d BGB i.V.m. §355 BGB.
Damit wäre ich extrem vorsichtig. Wenn man ein Gerät als Widerruf zurückschickt, es aber in Wirklichkeit nen Pixelfehler hat, dann dreht der Händler dir nachher nen Strick draus (von wegen selbst beschädigt usw.). Ich würde das Gerät also nur ehrlicherweise als defekt zurücksenden - natürlich nur, wenn vorher geklärt ist, ob das einen Austausch nach sich zieht.
Ich würde mal den Händler kontaktieren und ihm das Ganze schildern. Evtl. ist er ja so kulant und tauscht das Gerät aus. Wenn nicht, muss man sich nochmal mit den genauen Regelungen vertraut machen.
Spekulationen bringen hier gar nichts. Die einen sagen "ja, du hast das Recht auf Umtausch", die anderen sagen "nein, Pech gehabt", wieder andere sagen "ist nicht eindeutig geregelt".
Einige Hersteller schreiben ja in ihre Garantiebedinungen rein, wieviele Pixelfehler man akzeptieren muss. Ob das dann bindend ist, weiß ich aber nicht. Ich glaube aber nicht, dass es schon eine spezifische Rechtssprechung dazu gibt - lasse mich aber gern korrigieren.
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ein mangel ist es definitiv bei ab 3.
Wo steht das? Würde mich interessieren. Ich bin der Meinung, dass es dabei auch auf die Gesamtzahl der Pixel ankommt (teilweise muss man (z.B. bei einigen TFT-Bildschirmen) auch bis 5 Fehler akzeptieren. Aber wie gesagt: Ich weiß nicht, ob diese Hersteller-Angaben bzw. -Regelungen offiziell anerkannt sind.).