Beiträge von kingpulp

    Vor einiger Zeit gab es mal eine Aktion, in derman bei Online-Abschluss 120 € zusätzlichen Rabatt bekommen hat (12 Monate à 5 Euro). Diesen Tarif habe ich auch noch: T&M 200 Web Student, zahle statt 40 Euro nur 27 (20 % Studentenrabatt, dann nochmals 5 Euro Rabatt).


    Dass die 20 % Studi-Rabatt auch bei den im Preis gesenkten Paketen gelten sollten, denke ich schon. Aber ich frage mich auch, wie es mit den anderen monatlichen 5 Euro aussieht.


    In meinen Augen müssten die 5 Euro weiterhin monatlich abgezogen werden - denn immerhin wurden diese mir für 24 Monate zugesichert! Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob der Paketpreis gesenkt wird bzw. ob das Paket dann als "neues Paket" gilt.


    Sicher bin ich mir aber nicht... da müsste man mal bei E+ nachfragen.

    Zitat

    Original geschrieben von Boxer_Benno
    ich telefonier halt so unheimlich viel und dann verlange ich auch etwas dafür zu bekommen.


    Na, wenn du so viel telefonierst, hast du dir doch bestimmt den passenden Tarif ausgesucht oder? Das wäre dann ja das "Bekommen" :D

    Kann passieren.


    Aber kann es sein, dass die Probleme noch nicht so ganz behoben sind? Bei mir bauen sich die Seiten teilweise erst sehr spät auf, und sämtliche Grafiken werden zur Zeit gar nicht angezeigt (außer das TT-Logo oben).
    Ab und zu hilft es, die Seite neu zu laden, aber manchmal passiert auch einfach nichts mehr.

    Wenns wirklich nur Bäume (bzw. Pollen) sind, dann ist es in der Tat ungewöhnlich.


    Da es dir gerade in (ungelüfteten) Räumen passiert, gehe ich eher von einer (zusätzlichen) Allergie gegen Hausstaub, Milben etc. aus - gerade diese Typen tauchen ja extrem oft in Verbindung mit anderen Allergien auf.
    Dazu dann noch die trockene (Heizungs-)Luft in ungelüfteten Räumen und der Erstickungstod ist nah ;)

    Hallo zusammen!


    Über die Suche habe ich leider nichts zu einem "nicht-aktivierten" Vertrag gefunden, daher die Frage:


    Wenn ein Vertrag schon über die eigentlichen 14 Tage der Widerrufsfrist hinaus unterschrieben beim Händler liegt, der Vertrag aber noch NICHT aktiviert wurde - hat die Frist dann überhaupt schon begonnen?


    In den AGBs steht ja meist nur "mit der Ausführung der Dienstleistung", und dann werden Freischaltungen von SIM-Karten nur als Beispiel aufgeführt. Und mich interessiert nun, ob es auch schon als gewünschte Dienstleistung angesehen werden kann, wenn der Händler einen unterschriebenen Vertrag bei sich liegen hat, oder ob man diesen auf jeden Fall noch widerrufen kann?


    Danke.

    Ich denke, dass da wenig Chancen bestehen. Zunächst einmal müsste rechtlich geklärt sein, was "Zustandekommen einer Verbindung" bedeutet.
    Die Netzbetreiber haben eben erkannt, dass es ähnlich wie mit einem Anrufbeantworter ist. Zwar wird kein persönliches Gespräch aufgebaut, aber der Anruf wird ja dennoch "beantwortet" (von wem oder was auch immer).


    Und solange der Gesetzgeber bzw. die Regulierungsbehörde diese "Verbindungen" auch als solche akzeptiert, sehe ich dem nicht wirklich positiv entgegen.