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Wie schon öfter geschrieben: Beschweren und mit außerordentlicher Kündigung drohen, immerhin wird der Vertrag nicht eingehalten (man kann seine Daten und Rechnungen ja nur übers Internet verwalten, und daher ist das Vertragsbestandteil. Zumindest, wenns um Web-Verträge geht).
Die technischen Probleme behen sich durch eine Beschwerde zwar nicht sofort, aber man kriegt wenigstens ne Gutschrift 
mfG kingpulp
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Hm, ich kann die Probleme auch nicht nachvollziehen. Habe seit Januar die Online-Rechnung, und es ist noch nie zu Fehlern beim Herunterladen o.Ä. gekommen.
Ich speicher die Rechnungen immer direkt über Rechtsklick und sehe sie dann auf dem Rechner ein. Funktioniert alles prima.
mfG kingpulp
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Einige Antworten findest du direkt bei Nokia, für die anderen bräuchte ich meine Glaskugel, die zur Reparatur ist 
mfG kingpulp
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Vielen Dank!
Dann werden wir mal eine Kündigung aufsetzen und hoffen, dass das alles klappt 
mfG kingpulp
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Hallo,
vielen Dank!
Habe gerade noch das hier bei handykult gefunden.
Darin steht ja, dass man erst wieder innerhalb der normalen Kündigungsfrist kündigen kann (also in dem Fall ab dem 21. Monat). Aber bezieht sich der 21. Monat nun auf die alte, oder auf die neue Laufzeit?
Oder stimmt das Ganze nicht, was in dem verlinkten Thread steht, und ich habe definitiv das 14tägige Widerrufsrecht (bzw. mein Vater)?
mfG kingpulp
P.S. Was ist mit der Informationspflichtenverordnung? Muss man bei einer Verlängerung nicht erneut auf das Widerrufsrecht hingewiesen werden? Der alte Vertrag wurde in nem Shop geschlossen, so dass damals keine Information nötig war. Aber bei der telefonischen Verlängerung hätte man meinen Vater doch auf die Rechtslage bzw. seine Möglichkeiten hinweisen müssen - oder nicht??
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Hallo zusammen!
Ich wollte mal fragen, ob ein Widerrufsrecht auch dann besteht, wenn man telefonisch eine VVL durchgeführt hat (in diesem Fall bei O2)?
(Habe über die Suche leider nur was gefunden, in dem es um Verträge MIT Handys und deren Rücksendung geht.)
Mein Vater hat seinen Vertrag, der eigentlich im Juli ausläuft, telefonisch verlängert und ist sich nun doch nicht mehr sicher, ob er ihn behalten möchte.(*ts* - Eltern!) 
Kann man die VVL auch innerhalb von 14 Tagen zurückziehen, sprich:
Fällt eine telefonische VVL auch unter das Fernabsatzgesetz (Dienstleistung), oder gilt das nur für "richtige Waren", die man erhält?
mfG kingpulp
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Alle Antworten auf deine Fragen findest du, wenn du mal die Suchfunktion bemühst 
mfG kingpulp
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Zitat
Original geschrieben von NoKiA4LiFe
Anspruch auf eine Garantiereparatur hast du in dem Fall nicht wirklich, da die Regelung für Pixelfehler keine Rep. bei einem toten Pixel vorsieht.
Wo kann man das nachlesen? Bei Flachbildschirmen z.B. steht es ja in der jeweiligen Anleitung (wieviele Pixelfehler noch nicht unter die Garantie fallen). Aber da sind es ja auch weitaus mehr Pixel insgesamt.
Bei einem Display von 128x128 Pixeln wäre ein Pixelfehler schon mehr als störend. Wo schließt Nokia das denn aus? Oder gibt es allgemeine Richtlinien für sowas?
mfG kingpulp
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Hallo zusammen!
Wollte nur darüber informieren, dass sich die Durchwahl bei der E+ Hotline geändert hat (für diejenigen, die sich nicht immer durchs ganze Menü wählen wollen).
Wenn man die 0177-1000 wählt, musste man früher die 6 drücken, um einen Betreuer zu erreichen. Das ist jetzt die 0.
Ebenso bei der 0331-7000. Dort hat man früher die 1 und dann die 6 gewählt, jetzt ist es die 1 und die 0.
mfG kingpulp
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Das Problem liegt auch (mit) am Acer-Adapter... Die Dinger sind irgendwie nicht so ganz zum Laufen zu kriegen mit dem 6230, zumindest nicht alle.
Ich selbst habe den BT-500 und hab es letztendlich aufgegeben, eine Verbindung zum 6230 aufnehmen zu wollen, es war nur noch ätzend.
Es gibt aber auch einige, die gar keine Probleme mit dem Acer-Stick (ob 500 oder 600) und dem 6230 haben.
mfG kingpulp
P.S. Es liegt nicht nur an der SW 4.44 - mit der 5.24 und der 5.26 hatte ich die gleichen Probleme.