Beiträge von thedarkside2005

    Nun ja, als Sonderfall sehe ich das nicht an, zumal ja da steht, daß ich im Falle eines Geschenkes die Erstattung durch einen Geschenkgutschein bekomme.
    Davon abgesehen gehe ich davon aus, daß ein Begleitschreiben auch gelesen wird, und im Allgemeinen wirkungsvoller ist als ein Anruf. Wenn ich das gewußt hätte...
    Anrufen macht im Übrigen weniger Arbeit als ein Schreiben aufzusetzen ;)

    Paßt nicht 100%ig zum Thema, allerdings möchte ich dafür keinen neuen Thread eröffnen:
    Ich hab vor rund einem halben Jahr einen UMTS-Router von einem TTler gekauft. Mit dabei war eine UMTS-Karte von Vodafone. Bezahlt habe ich afair 80 Euro zzgl Versand. Der Router war Kaufdatum September 2007, gekauft bei amazon für 159 Euro (mittlerweile kostet er bei amazon 113,-).
    Im letzten halben Jahr hat das Teil mehr schlecht als recht funktioniert und zwei PCMCIA-Karten zerschossen (wie das passiert ist, weiß ich nicht, jedenfalls sind beide Karten nur jeweils ein halbes Jahr drin gelaufen, danach waren sie unbrauchbar)
    Ich dachte, kein Problem, kannste ja zu amazon zurücksenden, und die tauschen das Teil oder erstatten den aktuellen Kaufpreis in Form eines Gutscheines (das impliziert ja auch die Aussage "Ich habe den Artikel als Geschenk erhalten. (Die Erstattung erfolgt in Form eines Geschenkgutscheines.)")
    Falsch gedacht. Amazon war so clever, den Betrag an den ursprünglichen Käufer zu erstatten. Und zwar, ohne mich darüber in Kenntnis zu setzen. Mein Begleitschreiben, in dem ich gebeten habe, den Artikel entweder an meine Adresse zurückzusenden, oder an meine email den Geschenkgutschein zu senden, wurde ignoriert.
    Mein Vorteil war einzig, daß der TT-ler noch hier angemeldet ist, und sich von sich aus mit mir in Verbindung gesetzt hat, daß er eine Erstattung von amazon bekommen habe.
    Nur: was hätte ich gemacht, wenn das z. B. ein ebay-Kauf gewesen wäre, oder ein User, der nicht mehr angemeldet bzw nicht erreichbar ist? Dann hätte ich ein Problem gehabt und hätte auf dem Rechtsweg das Geld eintreiben müssen? Nun meine Frage: Mit welcher Berechtigung erstattet amazon den Betrag dem ursprünglichen Käufer? Das ist doch sowas von realitätsfremd! Ich hab doch das Teil zurückgesendet, warum bekomme ich nicht zumindest eine Nachricht darüber, daß der Betrag erstattet wird?

    Zitat

    Original geschrieben von Boy25x
    @ Storm


    man kann den O2o Tarif kostenlos dazu nehmen. Dann hat man 0,15ct pro folgeminute sowie SMS :)


    Mooooment... Hab ich da richtig zwischen den Zeilen gelesen, daß du hier zwei Verträge an den Mann bringen willst? Folgepreis von 15 cent/min gilt doch in dem 100er Paket garnicht?
    Um die von dir genannten Konditionen zu bekommen, muß man also nach Verbrauch der 100 Minuten die Minutenpaket-Karte rausmachen und mit dem -natürlich ebenfalls bei dir abzuschließendem- O2 o weitertelefonieren? :confused: