Beiträge von thedarkside2005
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Im schlechtesten Fall dürfte sein Nachbar damit nicht einverstanden sein.
Im besten Fall muß er nur mit seiner Frau diskutieren. Aber wenn der TV schon eine Diskussion auslöst, wäre "Wand durchbohren" vermutlich aussichtslos. Zumindest bei meiner Frau (und irgendwie sind sie ja eh alle gleich
)
Federklappdübel find ich persönlich auch ne tolle Sache, wenn jedoch der falsche Dämmstoff in der Wand sitzt (man weiß ja nie) könnte es sein, daß es nachher nicht funktioniert, weil der Platz zum "klappen" fehlt bzw. der Dämmstoff nicht flexibel genug ist. Sollte z. B. Styropor drin sein, wird es schwierig. Imho unüblich, aber nicht unmöglich.
Imho gibt es jedoch auch hierfür eine Befestigungslösung beim Fachhändler.
Plan C wäre dann wohl, wenn die Löcher eh schon gebohrt sind, das Durchbohren der Wand mit oben aufgeführten Hindernissen. -
OK, gehen wir davon aus, der Richter ist der Meinung, abgesendete Post kommt an. Wie weist die Bank nach, daß der Brief überhaupt abgesendet wurde?
Gibt es eine -wie auch immer geartete- Rechtsgrundlage für die Zustellung derartiger Post? Wenn für alle möglichen Mitteilungen "normale" Briefpost ohne jeden Nachweis ausreichend ist, wäre das ja ein Freibrief für unlautere Machenschaften. Spontan fält mir da Flexstrom ein, die ja dafür bekannt sind, Preiserhöhungen als Werbung zu tarnen. Auch hier stellt sich für mich die Frage, wie zumindest das Absenden dei Briefes nachgewiesen wird im Zweifelsfall. :confused: -
Allgemeine Rechtsfrage
Ich hab mal wieder was:
Wenn eine Bank mir eine Änderung Ihrer AGB (hier: nachträgliche Änderung aufgrund eines nach Abschluss des Vertrages ergangenen Gerichtsurteils) per normaler Briefpost mitteilt, wie weist sie im Streitfalle nach, daß mir der Brief zugeschickt wurde?
Etwas konkreter: Ein abgeschlossener Vertrag war wegen eines Formfehlers (imho) schwebend unwirksam. Das Widerrufsrecht war falsch formuliert. Nachdem ich die Bank darauf hingewiesen habe, habe ich ein Schreiben bekommen, daß die Bank mich etwa 2 Jahre nach Abschluss des Vertrages von der Korrektur des fehlerhaft formulierten Widerrufsrechtes in Kenntnis gesetzt hätte. Von dieser Korrektur weiß ich allerdings nichts.
Wie will die Bank mir das (vor Gericht) nachweisen? Dann müßte die Bank dieses Schreiben damals schließlich per Einschreiben verschickt haben, oder? -
Wer wie ich noch Real Gutscheine übrig hat: diese Woche gibts 20% auf iTunes Karten bei Real.
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Wenn man von vornherein auf 1 und 2 Cent Münzen verzichtet haette, ok. Aber warum jetzt abschaffen? Sind ja eh schon "bezahlt".
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Dann werd ich wohl doch DAB abschließen. Ist bei der DAB kwk innerhalb des Haushalts möglich? Dann wuerd ich wenn ich mein Konto hab auch gleich meine Frau werben.
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So ein Blödsinn, was willst du mit einem 1 Euro Schein?
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Hm, lässt sich das Angebot noch mit qipu kombinieren? Ansonsten wäre ja DAB interessanter da es dort zwei Prämien gibt.