Beiträge von thedarkside2005

    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Wenn Du herausfindest, dass es Nachbarn waren, die die Kinder angeschwärzt haben, halt uns auf dem Laufenden. Wir finden schon was, wie Du denen auch mal zeigen kannst, dass das vielleicht keine ganz besonders heldenhafte Aktion war. :D


    Gibs zu, du willst nur dein Feuerwerk loswerden :D
    BTT: Würde mich echt mal interessieren, wie das rechtlich ausieht. Die Kinder sind bedingt geschäftsfähig, dürfen im Rahmen ihres Taschengeldes also Dinge kaufen. In diesen Dimensionen müsten sie doch auch verkaufen dürfen? Klar, wenn da plötzlich Papas LCD-Fernseher, Mamas Küchenmaschine und das Handy des großen Bruders auf dem Tisch liegt, sieht die Sache gewiß anders aus; aber bei Spielzeug?
    Wo ist unser Forenanwalt? Urlaub? :cool:

    In der aktuellen test war ein kurzer Artikel zu unzulässigen Bündelgeschäften bei Ratenkrediten. Hab leider das Heft schon entsorgt, kann mir jemand mit dem Artikel (per Scan oder kurzes Abschreiben des Textes, war ein sehr kurzer Artikel) aushelfen?
    Die Aussage war, daß bei vielen Ratenkrediten die zusätzlich abschließbaren Versicherungen gegen Tod und Arbeitslosigkeit im Grunde nichtig sind und jederzeit gekündigt werden können bzw. die angefallenen Kosten gar erstattet werden müssen, bin mir nicht mehr sicher. Es gab da wohl ein Urteil, und die Verbraucherzentralen würden diesbezüglich beraten, wenn man dort den Kreditvertrag vorlegt.
    Da so eine Verbraucherzentrale zum Einen ganz schön viel Geld für die Beratung nimmt, und zum anderen die Informationen möglicherweise auch irgendwo im Netz zu finden sind: Hat da jemand Ahnung davon?
    Eine Bekannte von mir hat sich vor ein paar Jahren mal einen Kredit andrehen lassen mit exorbitant hohen Nebenkosten (afair im fast mittleren vierstelligen Bereich), u. a. durch ebendiese Versicherungen.
    Da sie sicher nicht die Einzige mit einer Kreditlebensversicherung ist, ist das sicher auch für weitere User hier interessant.

    Warum wußte ich, dass die Antwort von dir kommen wird? :top: danke dir!
    Was meinst du mit wannenförmiges teil? Kann mir gerade nix darunter vorstellen. Meinst du diese billigen flutlichtstrahler mit r7s esl? Davon könnte ich natürlich auch ein paar aufhängen.

    Kurze Elektrikfrage: Ich habe heute eine neue Außenlampe installiert. Im Lieferumfang enthalten war eine E27 15 W Energiesparlampe. Auf der Lampe steht "max 15 W ESL"
    Was soll das? Warum kann ich da nicht auch eine 18 oder 23 W ESL reinmachen? Dürfte doch weder ein Hitzeproblem, noch ein Problem der Belastbarkeit sein?
    Ich würde nämlich gerne etwas stärkeres reinmachen, da die 15 W zu schwach sind und habe da an eine Osram Facility mit 18 W gedacht.
    Edit: Noch ne Frage: Ich würde gerne an anderer Stelle früher oder später einen Flutlichtstrahler montieren. Da mir die typischen 500 W Halogen-Dinger aber erstens zu viel Strom brauchen und zweitens eigentlich zu schwach für diese Stelle sind, hätte ich gerne was anderes.
    Was gibt es denn "darüber"? Lichtfarbe ist völlig egal, Stromverbrauch darf gerne niedrig sein. ;)
    Genauso wie der Preis, das Teil wird voraussichtlich nur wenige Male im Jahr benutzt. Käme auch was gebrauchtes in Frage...

    Zitat

    Original geschrieben von Sliders


    Der Typ ist auch ganz komisch. Der häuft sich die Schulden warum auch immer an. Nicht nur bei mir, überall. Macht teuere Handyverträge, leiht sich privat von hier und da Geld aus und lebt von


    Wußtest du das nicht vorher? Wenn ja: warum hast du ihm die Kiste ohne sofortige Bezahlung verkauft?
    Mahnbescheid wenn bis in einer Woche nix da ist. Würde ich ihm vorher androhen, vielleicht bringt das ja was.
    Kann dein Vater vielleicht mal mit ihm reden?
    Edit: zu langsam...