Beiträge von Rodelli
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Original geschrieben von fahrsfahrwerkaus
Ich mache dafür das barocke Stück Cermedes-Grauguß mit 3 Ventilen verantwortlich, der rein subjektiv eine Drosselmotor-Charakteristik hat, also ab höheren Drehzahlen nicht genug Luft bekommt. Abhilfe würde hier eine milde Aufladung durch Kompressor oder Turbo schaffen, oder durch eine Umkonstruktion auf 4 Ventile pro Zylinder.Der Crossfire SRT-6 ist auch lieferbar

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O2 hat bei mir nur 1x 25 Euro statt 2x 25 Euro erstattet und dazu noch die Rücklastschriftgebühr verlangt, habe natürlich nicht bezahlt und als Antwort E-Mails und Faxe verschickt.
Auf die Mahnung ebenfalls mit Mails und Faxen reagiert. Am letzten Donnerstag kam der Anruf auf meiner Genion-Nummer, die ich seit 2001 habe und die zum Glück unter einer extra Kundennummer läuft.
Ergebnis: Alle Forderungen von O2 werden im System gelöscht, somit ist alles geklärt. :top:
Wünsche auch allen anderen Betroffenen einen erfolgreichen Ausgang der Sache!
Grüße
Robert -
Zitat
Original geschrieben von Noe
Stell es uns doch mal Online
Gruß
Bitte schön: Video Ab 00:33 wirds interessant. Ab 01:45 kommt noch der Moertel dazu.
Sie hat auch paar Mal zum mir rübergeschaut, zumindest bilde ich mir das ein

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Paris Hilton in Wien im Hilton am 15.02.! Habe sogar ein Video mit meinem N73 aufgenommen.

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Ich habe die Lastschrift zurückgeholt und den unstrittigen Betrag überwiesen. Seitdem überhaupt keine Rückmeldung erhalten. :confused:
Grüße
Robert -
Die Gebühr der Bank für die Rückbuchung könnte noch strittig sein, auch wenn die Rechtslage klar ist.
Es bleibt spannend

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Danke harvey, werde ich so machen!
Der Entzug stand in jeder Nachricht an O2. Wenn sie sich auf eine Nachricht beziehen, dann haben sie sie empfangen. Mal schauen ob die Logik auch bei O2 gilt

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So, aus Kulanz(!) wurden die 25 Euro pro Karte dem Kundenkonto gutgeschrieben.
Jetzt ist die Frage wie ich das Geld auf das Bankkonto bekomme.
Die Verträge sind gekündigt, lt. Hotline wird das überschüssige Guthaben nach Ende der Vertragslaufzeit nicht erstattet, d.h. es verfällt. Die einzige Lösung wäre dann das Rückholen der Lastschrift, oder?
Das Konto wurde übrigens trotz Entzug der Einzugsermächtigung per Lastschrift belastet.
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Kann man eigentlich die Aushändigung des Mitschnitts des Telefonats, bei dem der Wechsel vollzogen wurde, verlangen? Dann wäre ja ganz klar nachgewiesen, dass der Wechsel kostenlos sein muss.
Grüße
Rodelli, der immer noch auf die rechtliche Grundlage wartet