Original geschrieben von kingpulp
Ach soo, das ist also eine Sim-Karte! Danke, dass du mich aufgeklärt hast!! Falls ich mal Hilfe beim Toilettengang benötige, ruf ich dich! 
Dass ich "nur" einen Sim-Karten-Vertrag schließe, ist mir selbst klar! Darum muss man für die Handys ja (meist) auch noch nen kleinen Obulus abdrücken. Mal abgesehen davon, dass mir das Handy ja innerhalb des "Treue-Angebots" angeboten wurde. Also habe ich logischerweise das Recht, das Handy zu bekommen!
mfG kingpulp
P.S. Was meinst du mit "... und den Handywunsch mit der Person..." ? Entweder steh ich aufm Schlauch, oder du kannst dich nicht artikulieren...
EDIT: Hier nochmal ein Zitat von einem Freund, den ich um Rat gefragt habe:
"Ich habe mit E-Plus einen Mobilfunkvertrag gemäß §§ 611 ff BGB geschlossen. Dieser Vertragsschluss wiederum inkludiert einen Kaufvertrag nach §§ 433 ff über das genannte Handy, da dieser maßgeblich kausal meine Entscheidung zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages geführt hat.
Aufgrund dieser Kausalität steht mir das Handy zu.
Falsch!!!Dir steht E I N Handy zu.Du hast die Möglichkeit dir eins auszusuchen.Sollte es aber nicht vorhanden sein,so kann der Anbieter dir ein Ersatzhandy anbieten.
Daneben verweise ich auch auf die gängigen Sitten im Geschäftsverkehr, nach denen es üblich und allgemein bekannt ist, dass die Handys über den Dienstleistungsvertrag subventioniert werden.
Eine Verletzung meines Rechts aus dem Kaufvertrag führt dazu, dass auch der
Dienstleistungsvertrag ungültig wird, da eine kausale Eigenschaft entfällt. Hierdurch steht mir das Recht auf einen Rücktritt zu, sofern diese Kausalität wegfällt; die einschlägigen Vorschriften des BGB hinsichtlich der Möglichkeiten eines Schadenersatzanspruches greifen dann hier an dieser Stelle." 