Screenshot als Beweis bitte !
Beiträge von Timba69
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Der Käufer hat keinen Flug nach Wien gekauft, sondern ein ganz bestimmtes Ticket miit Zuzahlung in einer Privat-Aktion.
Jup.
ZitatDas Ticket ist nicht mehr da, der Vertrag kommt nicht zustande. Der Käufer kann jetzt nicht irgendeinen Flug buchen (z.B. LH Business-class) und dem Verkäufer diesen in Rechnung stellen.
Das nicht, aber er kann auf Ersatzerfüllung klagen. Und wenn der einzige Flug ein LH-C Flug ist, dann hat der Verkäufer Pech.
ZitatMit anderen Worten muss der Käufer wenn er denn Schadensansprüche stellt so gering wie möglich halten und das sind wohl die Kosten für die Reisestornierung
Wo steht, das man Schadensersatz so gering wie möglich zu halten hat ? Fakt ist, das "Schadensersatz bzw. Ausfallersatz" genau das impliziert, nämlich die gleiche Leistung bezahlt zu bekommen.
Und wenn Ort, Zeit und Art der Beförderung feststehen, dann wird es für den Verkäufer schwierig.
ZitatWenn man direkt bei einer Fluglinie bucht ist das doch genauso. Flug fällt aus, Überbuchung usw. man bekommt den Ticketpreis erstattet und fertig, das gilt inbesondere für die Low-Cost Airlines.
Stimmt nicht, ...Tipp von mir: Lies das mal lieber nochmal nach.
ZitatDer Käufer hat keinen Flug nach Wien gekauft, sondern ein ganz bestimmtes Ticket miit Zuzahlung in einer Privat-Aktion.
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Discount24.de:
LE-40N87 für 899.- (oder Teilzahlung 3x299 Euro)
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können Konsolen kombiniert werden zu Handys und dem Stick ?

Und wie bestellt man Sim-Only-Verträge ?
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Wenn ich das recht verstanden habe kommen auf die 12.000€ noch 10% Zoll, 19%MwSt und noch der Transport dazu?
Genau.
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sdfdSeit wann sind Geschenke ab 45€ Steuerpflichtig?
Versand.
ZitatEinfuhr von Elektronikgeräten ist bis 175€ Steuerfrei aber selbst darüber liegen wir ja hier.
Persönliche Mitnahme/Einfuhr ist Vorraussetzung.
ZitatUnd ein Geschenk was nochmal verpackt ist, sprich zwei Geschenkverpackungen, dürfen laut Zollauskunft nicht nocheinmal geöffnet werden. Nur das erste Paket dürfen sie öffnen. Ob das stimmt, kann ich aber keine Garantie zu geben
Stimmt nicht. Der Zoll darf und muß gegen das Postgeheimnis im Zweifelsfall verstoßen dürfen. Der Zoll darf aber nur in Zusammenarbeit mit der Post das Paket aussortieren und bearbeiten, da es im Gewahrsam das Farchtführers liegt. Das Öffnen selbst ist kein Problem.
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Bei riskanter Ware ist es durchaus möglich, auch bei einer Nachname-Sendung das Päckchen / Paket kurz zu öffnen. Wenn man sich beeilt und nicht Ewigkeiten braucht, dann ist das dem Paketdienstfahrer i.d.R. egal (ich spreche aus eigener Erfahrung, sowohl als Lieferer als auch als Kunde).
Quatsch.
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Ne, im HD-Bereich nicht.
Wobei ich eher den EP10 kaufen würde.
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...nö, du bist der Erste. Nur zu !