Beiträge von Timba69
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@all (Ausnahmen bestätigen die Regel) von den letzten zwei Seiten:
Ihr seit der Grund warum
a) immer weniger Leute hier Schnäppchen posten
und
b) Booner, ich und auch die anderen "Rechtsgelehrten" immer weniger Lust haben, Fragen zu beantworten (wobei dieser Halbsatz auschschließlich auf meiner Meinung basiert, sollte ich booner und den "Anderen" Unrecht tun, möge es man mir verzeihen.)
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heist für ein Nokia 6131 (Branding-/Simlockfrei ?) bezahle ich mit nur einem Genion S
109 Euro Fix und das war es ?!Wenn wir schon einen Genion S haben, können wir trotzdem einen Duo draus machen, right ?
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hieke:
Dann viel Spaß mit deinem "Fachmann"
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Zitat:
um von "Jurist" zu "Jurist" mal booner unter die Arme zu greifen (ich bewundere manchmal seinen Sanftmut in Bezug auf juristische Fragen hier im Forum...ich persönlich lasse zumeist meine Meinung hinter dem Berg, da anscheinend es andere Leute eh immer besser wissen):
Bei Verträgen ist nicht der Wortlaut das Maßgebliche, sondern das Gewollte.
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Roby und TM1:Genau darauf wollte ich mit meinem kurzen Statement hinaus, die Zeit arbeitet FÜR euch.
Allerdings in diesem Falle nur so lange, BIS Neckermann evtl den Kaufvertrag anfechtet, so wie Booner es bereits mehrfach erläutert hat....Und aufgrund der ständigen Mißverständnisse habe ich es mir abgewöhnt, rechtliches zum Besten zu geben.
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um von "Jurist" zu "Jurist" mal booner unter die Arme zu greifen (ich bewundere manchmal seinen Sanftmut in Bezug auf juristische Fragen hier im Forum...ich persönlich lasse zumeist meine Meinung hinter dem Berg, da anscheinend es andere Leute eh immer besser wissen):
Für solche Fälle von "menschlichen Versehen" hat unsere Rechtsordnung allerdings zum Glück eine Lösung.
Bei Verträgen ist nicht der Wortlaut das Maßgebliche, sondern das Gewollte.
Das ergibt sich ohne Weiteres aus dem Gesamtzusammenhang auch für den unbedarften Erklärungsempfänger, also den Kunden.
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Aprilscherz ?
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@hh:
Aha, dann lies dir mal die AGB´s durch, welche du (!?) bei Erhalt/Beantragung der Metrocard unterschrieben hast.
Siehe ein paar Seiten zuvor.
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Nein, eine Rechnungskopir reicht nicht. Du musst ganz klar ein Händler sein.
Wie sollte auch ein nicht gewerblicher Käufer mit deiner Metrorechnung umtauschen /Garantie in Anspruch nehmen können ?!