Beiträge von Timba69

    Dario und HHFD:


    Nun, rechtlich braucht ihr beiden mir nichts zu erklären, danke.


    Scheinbar über lest ihr sehr gekonnt meinen Hinweis, dass die Polizei sehr wohl dein Auto, deinen Koffer und auch die Personen nach dem jeweiligen Gefahrenabwehr(Polizei)recht kontrollieren kann(!), wenn(!) bestimmte Gründe und Voraussetzungen* vorliegen. Dieses Gefahrenabwehr(Polizei)recht wird zumeist an Kriminalitätsschwerpunkten eingesetzt, auch anlassunabhängig. Und dazu gehört zumeist (auch) der "Rotlichtbezirk".


    Von der Verkehrskontrolle sprach ich nur am Rande.


    Was wäre denn deine Stadt?


    Vgl wir einfach mal für NRW:


    § 39 PolG NRW
    § 40 Abs. 1 Ziff. 1 PolG NRW


    einfacher erklärt für Einsteiger als Beispiel:


    http://www.rodorf.de/01_polg/00start.htm - Nummer 22 ff.



    *rechtliche Schranken, die aber zumeist sehr niedrig liegen.




    Und nun:


    Back to Topic!

    Dario:



    Zitat

    . Als Flüchtlinge wäre bei so was jedoch nicht passiert


    Bitte, wie meinen? Erklär mal...


    Zitat


    Vor paar Tagen waren wir über den Straßenstrich unterwegs. Ist ja eine Straße wie jede andere. Würde da niemals für Frauen anhalten, die sich nicht mal duschen. Keine Ahnung was hier Leute mit den dicksten Karren suchen. Haben die Langeweile und zu viel Geld zu wegwerfen?


    Gegenfrage: Ihr wart doch auch da.....?


    Zitat


    Mir sollten den Koffer mal aufmachen. Hallo geht's noch? In meiner Stadt Koffer für die Polizei öffnen? Nein das geht mir zu weit habe ich natürlich gesagt


    In DEINER Stadt? Aha, gute Formulierung.


    Die Polizei wird wohl nach dem Gefahrenabwehrrecht gehandelt haben, wenn ihr im örtlichen Rotlichtbereich unterwegs wart, so du oben berichtest, würde ich mal vermuten.



    Zitat

    Kenne meine rechte bei einer Verkehrskontrolle und ich habe gefragt ob ein Beschluss vom Richter dafür vorliegt oder ein Grund (Auto riecht nach Drogen usw...)


    Beschluss brauchen sie nicht, wenn sie wie oben handeln. Für eine Verkehrskontrolle auch nicht.



    Zitat


    Die waren schon angepisst das sie nicht an meinen Koffer ran kommen wie beim Opa
    Also deswegen so was nie im Koffer lassen. Denn es ist nur eine Ausrede damit der Koffer geöffnet wird


    Warum sollten Sie an deinen Koffer? Im Übrigen dürften sie im Rahmen des Gefahrenabwehrechtes sehr wohl den Koffer kontrollieren, wenn entsprechende Gründe vorliegen...


    Zitat

    Aber wenn man seine rechte kennt, ist das schnell geklärt und wir dürften weiter


    Dürfen die Mitfahrer auch bei einer Verkehrskontrolle angesprochen/kontrolliert werden oder reicht nur der Fahrer?


    Ich denke, du kennst deine Rechte?

    Wie bereits gesagt, so schlecht ging es Nokia da nicht und die Rettung von MS waren eben keine.....;) Aber das haben wir lange genug durchgekaut. Die Kritiker der "Lösung" von damals dürfen sich nun endgültig bestätigt sehen.


    MS hat das Ding total gegen die Wand gefahren, übertroffen nur vom KIN.