Dario:
Zitat
Dass eine Verkehrskontrolle "anlassunabhängig" stattfinden *darf*, hat niemand hier bestreitet.
Scheinbar willst du nicht verstehen: Um die Verkehrskontrolle geht es nicht, das habe ich oben lang und breit erklärt.
Zitat
Ich und der Andere Poster HHFD haben nur geschrieben, dass für weitere Schritte ein Anfangsverdact bestehen *muss*. Das ist auch korrekt so...
Nein, wie du an meinen Ausführungen sehen kannst, wenn du sie gelesen hättest. Es kommt darauf an, wo genau du dich bewegt hast. Und dazu gehört leider, dass du sagenkönntest, wo du unterwegs warst, damit das einschätzen kann; das möchtest du aber scheinbar nicht.
Gut, dann ziehe aber auch das Ergebnis nicht in Zweifel.
Es gibt nur mal Bereiche in den die Polizei sehr wohl auch ohne speziellen Grund* dich und das(dein?) Auto durchsuchen kann.
*allgemeiner Grund reicht, siehe Gefahrenabwehr(Polizei)recht.
sparfux:
Zitat
Ha ha, der war jetzt gut.
Nicht wirklich, da vorhersehbar... so ist das aber eben auch im anderen Thread. Daher ist es schön, dass DarioM und du es jetzt scheinbar verstanden haben.
Daher: keine weiteren Ergänzungen und B2T.