Beiträge von Timba69

    Frank:


    Das hier:


    Zitat

    Im übrigen wurde keine Anklage in der Sache erfolgen, wenn StA und Gericht der Meinung wären, eine Verurteilung liegt nicht im Bereich des Möglichen. Im Gegenteil. ...



    bezog sich auf die Causa Wulff.

    Hast du mein Posting gelesen? Ohne "wenn und aber" war der Freispruch nur hinsichtlich des Gerichtsverfahrens, welches a) nicht hinsichtlich der ursprünglichen Vorwürfe geführt wurde und b) dank des "Entlastungszeugen", der sich damit selbst belastete.


    Aber wir drehen uns im Kreis. Das hatten wir alles schon einmal. Die überwiegende Mehrheit (auch der Presse) war und ist sich einig: Das Verhalten war eines Präsidenten unwürdig und evtl. strafbar. Und hätte man tatsächlich noch tiefer und länger gegraben, wäre wahrscheinlich a) noch was an das Tageslicht gekommen (beweisbar) und b) das Amt des Präsidenten für IMMER beschädigt gewesen.


    Es roch nach Fisch, es sah aus wie Fisch, es war "fischig". Da wurde nicht Vorverurteilt.

    Nur als Randinfo, die Vorwürfe der StA wurden bereits vor Eröffnung durch das Gericht gemildert auf nur noch "Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme". Was ja dann aufgrund des "überraschenden"
    Entlastungszeugen Groenewold nicht weiter bewiesen werden konnte.


    Ich würde in diesem Fall nicht nur über Recht und Unrecht reden; sondern (auch) über die moralische Seite, die dem Amt des Bundespräsidenten zukommt. Die ganze Sache riecht "fischig", immer noch. Jemand wie der BP hat das nicht nötig. Der Freispruch rührt im übrigen daher, dass man Angeklagten (zum Glück!) ein Vergehen/Verbrechen nachweisen muss(!). Es kann trotzdem passiert sein.


    Im übrigen lege ich auf das "Geschwätz" einiger StA mehr Wert, als auf die unsachgemäße Interpretation einiger User. Warten wir mal ab, was das Gerichtsverfahren erbringt. Insbesondere die Bestellungen über den Bundestagsrechner. Und auch hier spielt die moralische Seite auch wieder eine Rolle......


    Im übrigen wurde keine Anklage in der Sache erfolgen, wenn StA und Gericht der Meinung wären, eine Verurteilung liegt nicht im Bereich des Möglichen. Im Gegenteil. Gerade das StA und Gericht NACH diesem Rummel immer noch einer Anklageerhebung zustimmen zeigt, dass dort mehr ist, wie von manch einem vermutet oder überlesen.

    skater:


    Zitat

    Denn Uli Hoeneß hat sich selbst angezeigt und den Hoeneß-Prozeß hätte es ohne seine Selbstanzeige nie gegeben.


    Falsch. Das wurde im Prozess selbst schon offenbar; denn Hoeness hat dort direkt zugegeben, dass er die Anzeige nur aufgrund der Steuer-CD Ankäufe und des Informationsaustausches aufgegeben hat, nachdem ihm klar wurde, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist. Das Entdeckungsrisiko war bei Herrn H. bei fast 100%. Mehr dazu kannst du im Hoeness Thread nachlesen.




    Zitat

    Und Björn Engholm von der SPD war übrigens Barschels Opfer (Rufmord).


    Auch falsch. Du solltest dir die Barschel-Pfeiffer-Engholm-Affäre nochmals genau durchlesen.


    Stichwort: Schubladenaffäre, Meineid, Rücktritt als Ministerpräsident und daraufhin nicht mehr Kanzlerkandidat.


    Mich wundert immer, wie selektiv geschichtliche Wahrnehmung funktioniert.

    Es ist bei dieser Art der Anzeige ganz einfach:


    Man kann und sollte lieber mehr und ALLES aufdecken, als etwas möglicherweise zu übersehen oder zu verheimlichen. DAS ist der Sinn der Selbstanzeige. ALLES aufzudecken. Denn Steuerbetrug ist strafbar. Da kann man nichts vergessen. Wenn man zuviel Vermögen angibt, kann bei Nachweis, dass es nicht so ist, soagr Steuerrückerstattung verlangt werden. Das muss man(n) sich mal vorstellen: Eine Erstattung von Werten, die man zunächst betrügerisch verbergen wollte und dann strafbefreiend offenlegte.


    Frank:


    Relativismus ist was Feines, oder?


    Zitat

    Vor dem Hintergrund einer


    1. überhaupt noch gar nicht entdeckten Tat (die möglicherweise bis zur Verjährung unentdeckt bliebe) und


    Falsch. Stichwort: Datenaustausch und Steuer-CDs. Die Löcher sind kleiner, enger und Hoeness wusste, das er entdeckt werden würde. Meinst du ernsthaft, das war freiwillig? Also bitte.


    Zitat


    2. der vollen Wiedergutmachung des angerichteten Schadens (sogar mit Zuschlag)
    .


    Was bei allen Vermögensschäden bei Straftaten so ist. Nur teilweise auf dem zivilrechtlichen Wege. Nichts Neues und nichts, was die Strafbefreiung stützt. Im Gegenteil.


    Zitat


    habe ich gegen die strafbefreiende Wirkung wenig Bedenken.


    Zu vergleichen wäre das etwa mit dem Sachverhalt, dass jemand zu Dir kommt, Dir 125 € übergibt und den Diebstahl eines 100,-€-Scheins aus Deinem Portemonnaie zugesteht, den Du nie nicht vermisst hattest.


    Relativismus. Den Verlust bemerke ich. Irgendwann. Warum sollte eine Handlung nicht strafbar sein, die man als Opfer oder indirekter Betroffener nicht bemerkt?


    Dann müssten deiner Logik nach 30% der Morde oder 80% der (gemeinschädlichen) Sachbeschädigungen straffrei sein.



    Zitat

    Ohne Strafbefreiung gäbe es für den Täter doch überhaupt keinen Anreiz, so zu verfahren. Die Aussicht, für die vollständige Rückabwicklung einer nicht entdeckten Tat auch noch eine empfindliche Strafe kassieren zu müssen, dürfte auch den letzten reumütigen Täter von einer solchen Verfahrensweise abhalten.


    Nun, der Entdeckungsdruck führt zur Selbstanzeige. Der ist in nächster Zeit so groß, dass ich mir sicher bin, dass das Instrument der Selbstanzeige irgendwann verschwinden wird.


    Erste Auswirkungen (noch vor dem erklärten Willen der politischen Parteien, in diesem Bereich NOCH mehr zu tun!):


    http://www.bundesregierung.de/…bstanzeige.html?nn=391850



    Zitat

    Und mit der Steuerhinterziehung dürfen wir natürlich nur Straftaten vergleichen, die ebenfalls vollständig (und auch ein wenig darüber hinaus) wieder gut zu machen sind


    Da bin ich gespannt: Beispiele?