Zitatist Geschehen ein Synonym für den Begriff Handlung.
Falsch.
ZitatNirgendwo wird in Sachen E. die strafbewehrte Darstellung sexueller Handlungen auch nur behauptet. Es ist also keine Mutmaßung.
Hat auch keiner behauptet. Noch wird geprüft. Das ist eben ein Gummiparagraph.
ZitatDiesen Unterschied verkennst Du immer wieder. Bei einem Juristen (davon gehe ich einfach mal aus - das ist eine Mutmaßung) habe ich dafür wenig Verständnis, weil gerade diese Differenzierung im rechtswissenschaftlichen Studium zu vermitteln versucht wird.
Wenn dann du und die Süddeutsche Zeitung. Darauf bezieht sich mein Posting nämlich. Auf dein Posting und deine Angabe der Süddeutschen.
Ich erzähle dir seit 3 Seiten, dass die StA aufgrund eines Ermittlungsverfahrens, eines Anfangsverdachtes und eine kronkreten Tat ermittelt, nicht aufgrund von Moral.
Moralisch zu prüfen ist, ob Herr E. Ein Volksvertreter sein sollte, unabhängig vom Strafverfahren. Nichts anderes sage ich seit drei Seiten.
ZitatIm Rahmen der strafrechtlichen Verfolgungung (und nur das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaften) geht es wirklich ausschließlich um die Frage Straftat ja/nein. Und nur wenn die Antwort "Ja" heißt, darf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Habe ich auch nicht behauptet. Es geht um übrigen bei der StA genau um die Frage, Anfangsverdacht für eine Straftat. Und den gibt es.
ZitatDie Staatsanwaltschaft ist nicht Hüter der (wessen?) Moral - das ist nicht ihre Aufgabe. Wir sind kein "Gottesstaat", in dem Bürger für unpassende Moralvorstellungen gegeißelt werden. Von der Scharia sollten wir uns so weit distanzieren wie eben möglich.
Auch hier: Meine Aussage bezog sich auf dein Posting mit der Süddeutschen. Die stellen die Frage Straftat vs. Moral.
ZitatDenn mit dem Argument "unmoralisch" ließe sich so mancher Bürger wegsperren - kaum ein Banker wäre noch auf freiem Fuß. Wollen wir das wirklich?
Vernunft ohne Moral hat keinen Wert. Im übrigen findet die Moral teilweise Einzug in das Strafrecht, in Bezug auf die guten Sitten (analog zum Zivilrecht), siehe z.b. §228 StGB oder Mord als pregnantes Beispiel-> Tatbestandmerkmal "Niedrige Beweggründe", dort hat der BGH 1952 schon entschieden..:
"...Niedrig ist ein Tötungsbeweggrund, der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht … und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist«. Diese Antwort hat der BGH in einer weiteren Entscheidung, die in die amtlichen Sammlungen aufgenommen wurde, bestätigt: »Wer … den Auftrag zur Tötung einer ihm unbekannten Person annimmt, handelt auf sittlich niedrigster Stufe stehend und verachtenswert …« "
Perfekt wäre natürlich ein Strafrecht ohen Moral. Aber dann wäre die Frage, was ist "Richtig"und was "Falsch"; denn diese Frage findet bei der Gesetzgebung statt, bei der Herr E. ebenfalls beteiligt war.
Du siehst, der Kreis schliesst sich....
Zum Thema JAuch gestern:
Zitat:
".....Doch wenn eines klar war nach dieser Talksendung, die in Abwesenheit jedes direkt Beteiligten naturgemäß keinerlei Klärung dieser Affäre herbeiführen konnte, dann doch das: Spitzenpolitiker, zumal solche mit Aussicht auf Regierungsbeteiligung, leben offenbar in einer ganz eigenen Welt. Ihnen geht es um Posten, um das Ansehen der eigenen Partei und der des Koalitionspartners, nicht zuletzt um die persönliche Karriere - und in dieser dem Normalbürger vollkommen entfremdeten Gemengelage, in diesem politischen Ausnahmezustand der Koalitionsverhandlung, verrutschen die Maßstäbe und Prioritäten anscheinend so weit, bis es kein Richtig und kein Falsch mehr gibt, sondern nur noch interessengeleitete Entscheidungen...."