Beiträge von Timba69

    Zitat

    ist Geschehen ein Synonym für den Begriff Handlung.


    Falsch.


    Zitat

    Nirgendwo wird in Sachen E. die strafbewehrte Darstellung sexueller Handlungen auch nur behauptet. Es ist also keine Mutmaßung.


    Hat auch keiner behauptet. Noch wird geprüft. Das ist eben ein Gummiparagraph.



    Zitat

    Diesen Unterschied verkennst Du immer wieder. Bei einem Juristen (davon gehe ich einfach mal aus - das ist eine Mutmaßung) habe ich dafür wenig Verständnis, weil gerade diese Differenzierung im rechtswissenschaftlichen Studium zu vermitteln versucht wird.


    Wenn dann du und die Süddeutsche Zeitung. Darauf bezieht sich mein Posting nämlich. Auf dein Posting und deine Angabe der Süddeutschen.


    Ich erzähle dir seit 3 Seiten, dass die StA aufgrund eines Ermittlungsverfahrens, eines Anfangsverdachtes und eine kronkreten Tat ermittelt, nicht aufgrund von Moral.


    Moralisch zu prüfen ist, ob Herr E. Ein Volksvertreter sein sollte, unabhängig vom Strafverfahren. Nichts anderes sage ich seit drei Seiten.


    Zitat

    Im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgungung (und nur das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaften) geht es wirklich ausschließlich um die Frage Straftat ja/nein. Und nur wenn die Antwort "Ja" heißt, darf ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.


    Habe ich auch nicht behauptet. Es geht um übrigen bei der StA genau um die Frage, Anfangsverdacht für eine Straftat. Und den gibt es.


    Zitat

    Die Staatsanwaltschaft ist nicht Hüter der (wessen?) Moral - das ist nicht ihre Aufgabe. Wir sind kein "Gottesstaat", in dem Bürger für unpassende Moralvorstellungen gegeißelt werden. Von der Scharia sollten wir uns so weit distanzieren wie eben möglich.


    Auch hier: Meine Aussage bezog sich auf dein Posting mit der Süddeutschen. Die stellen die Frage Straftat vs. Moral.


    Zitat

    Denn mit dem Argument "unmoralisch" ließe sich so mancher Bürger wegsperren - kaum ein Banker wäre noch auf freiem Fuß. Wollen wir das wirklich?


    Vernunft ohne Moral hat keinen Wert. Im übrigen findet die Moral teilweise Einzug in das Strafrecht, in Bezug auf die guten Sitten (analog zum Zivilrecht), siehe z.b. §228 StGB oder Mord als pregnantes Beispiel-> Tatbestandmerkmal "Niedrige Beweggründe", dort hat der BGH 1952 schon entschieden..:


    "...Niedrig ist ein Tötungsbeweggrund, der nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht … und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist«. Diese Antwort hat der BGH in einer weiteren Entscheidung, die in die amtlichen Sammlungen aufgenommen wurde, bestätigt: »Wer … den Auftrag zur Tötung einer ihm unbekannten Person annimmt, handelt auf sittlich niedrigster Stufe stehend und verachtenswert …« "


    Perfekt wäre natürlich ein Strafrecht ohen Moral. Aber dann wäre die Frage, was ist "Richtig"und was "Falsch"; denn diese Frage findet bei der Gesetzgebung statt, bei der Herr E. ebenfalls beteiligt war.


    Du siehst, der Kreis schliesst sich....



    Zum Thema JAuch gestern:


    Zitat:
    ".....Doch wenn eines klar war nach dieser Talksendung, die in Abwesenheit jedes direkt Beteiligten naturgemäß keinerlei Klärung dieser Affäre herbeiführen konnte, dann doch das: Spitzenpolitiker, zumal solche mit Aussicht auf Regierungsbeteiligung, leben offenbar in einer ganz eigenen Welt. Ihnen geht es um Posten, um das Ansehen der eigenen Partei und der des Koalitionspartners, nicht zuletzt um die persönliche Karriere - und in dieser dem Normalbürger vollkommen entfremdeten Gemengelage, in diesem politischen Ausnahmezustand der Koalitionsverhandlung, verrutschen die Maßstäbe und Prioritäten anscheinend so weit, bis es kein Richtig und kein Falsch mehr gibt, sondern nur noch interessengeleitete Entscheidungen...."

    Frank:


    Zitat

    Die Staatsanwaltschaft selbst behauptet nicht einmal, dass es sich um pornografische Abbildungen handelt.


    Das steht im übrigen immer noch nicht richtig fest. Ganz genau vermutet man(n) nach wie vor, das es nicht illegal ist. Der einzige, der behauptet, das es legal ist, ist Herr E. selbst.


    Zitat

    Auch wenn ich die Bilder nicht selbst gesehen habe, ergibt sich für mich kein Grund, an der Tatsachenschilderung der StA zu zweifeln.


    Wenn das so ist, verstehe ich nicht, warum du am Ermittlungsverfahren Zweifel hast?


    Zitat

    Hier eine weitere der zahlreichen Einzelmeinungen, die das Problem sehr treffend erläutert:


    a) Wird auch dort mehr als gemutmaßt
    b) geht es nur um die Frage Straftat ja/nein. Die Moral bleibt außen vor. UNd ich sage es noch einmal:
    Als Politiker/Volksvertreter/Person des öffentlichen Lebens gelten hohe moralische Anforderungen. Legale Bilder von sehr jungen Knaben in Dünen, konspirativ auf dem Wege über die USA bestellt gehören nicht dazu.


    Ich hätte gerne gewußt, was passiert wäre, wenn entweder


    a) die Sache rausgekommen wäre und Herr E. hätte einen Ministerposten (Inneres, Familie?!) gehabt
    und/oder
    b) die StA hätte gegen die anderen 15 Beschuldigten ermittelt, nur gegen Herrn E. nicht. Stichwort: Promibonus.


    Unabhängig von der strafrechtlichen Seite: Gestern bei Jauch haben selbst die Politiker dieser Generation der anderen Krähe ein Auge ausgepickt und gesagt, dass das untragbar wäre und man(n) mit einem solchen "Parteifreund" auf gar keinen Fall zusammenarbeiten wolle/könne.


    BTW: Mir ist auch der Gemütszustand von Herrn E. egal. Interessanter würde ich finden, wie sich die Kinder gefühlt haben, nachdem von ihnen Nacktbilder gemacht und durch ältere Herren gekauft wurden.


    Zitat

    Der Knaller ist zudem, dass E. ausschließlich unter seinem Klarnamen gehandelt hat und mehrere (sämtlich) auf seinen Klarnamen laufende Kreditkarten nutzt. Das ist also bereits konspirativ ... so so ...


    Nun, den anonymen Multi-User IT-Rechner des deutschen Bundestages zu nutzen, ist ein Anfang. Wahrscheinlich hätte er sich rausreden können, das ihm jeden Schaden wolle im DB. Hast du dich mal mit azovfilms.com beschäftigt?


    Wahrscheinlich ist aber eher, das er dachte, Azovfilms verschlüssele die Daten besser.

    Habe ich auch nicht gemacht. Du hast doch aber (zunächst) der StA Hannover die Kompetenz angesprochen, oder?


    Zitat

    .....auch nicht unschräg.
    Ich will Herrn Edathy nicht verteidigen, aber die Staatsanwaltschaft Hannover fügt sich hier m.E. eine weitere Ruhmesseite hinzu.


    Eine Einzelmeinung einer Professorin mit einer bestimmten Sichtweise hat nichts zu sagen, du findest garantiert einen Professor, der eine andere Meinung vertritt.

    Wie sagte Frank hier so schön:


    Merkwürdig finden ist nicht verboten.


    Aber scheinbar weiß ja auch Prof. Dr. Monika Frommel, was auf den Bilder zu sehen ist, sonst könnte sie nicht behaupten, dass da nur 16jährige zu sehen sind.....Ergo: Sie spekuliert auch nur, genau das, was sie der StA vorwirft.


    Ein Interview ohne Wert.


    BTW:
    Da Frau Frommel außerdem Mitglied im Beirat der Zeitschrift "Kritische Justiz" und der "HU" gibt dem Interview eine merkwürdige Note, um in deinem "Sprech" zu bleiben.....;)

    Das StA die Beweislage erörtet ist in so einem Fall (öffentliches Amt des Tatverdächtigen) nichts ungewöhnliches (mehr). Ist auch nicht verboten. Sonst ist das eher die Polizei.


    Zudem ist noch nicht raus, ob nichts gefunden wurde. Ich finde es eher schräg, dass Herr E. sagt, das man(n) keine in_kri_mi_nierten Bilder oder ähnlich gefunden hat, ohne zu erwähnen, was man sonst mit Bilder und Filmen von 9-14 jährigen Jungen macht. -> Er ist ja nicht als großer Maler oder Bildhauer bekannt....

    Frank:


    Zitat

    Ich jedenfalls nicht ... allerdings gibt es doch immer wieder Interessenten an solchem vom Gesetzgeber als legal eingestuftem Material. Wenn der Gesetzgeber meint, nicht Nacktbilder, sondern nur solche mit Darstellung "sexueller Handlungen von, an oder vor Kindern" seien strafrechtlich von Relevanz, dann werden Staatsanwaltschaften das akzeptieren müssen - und zwar so lange, bis der Gesetzgeber das aktuell geltende Recht ändert. Jedenfalls sehe ich keinen Grund, auch die Besitzer vom Gesetzgeber erlaubter Nacktbilder strafrechtlich zu verfolgen. Hätte der Gesetzgeber das gewollt, wäre es ihm unbenommen geblieben, das auch so zu normieren. Er hat es nun einmal aber (noch) nicht. Mir ist zwar auch schleierhaft, warum er das so geregelt hat ... es ist aber halt so.



    Dann schau mal lieber nach, wo Herr E. im Rahmen seines Mandates im Innenausschuss mitgewirkt hat*



    (*kleiner Tipp: Steht ein paar Seiten vorher).
    (*Zitat Fefe: Die – nennen wir es mal – Pointe des Falles liegt eigentlich darin, dass Edathy bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses war und dann (als Nichtjurist) im Rechtsausschuss wirkte. 2008 war er dabei, als § 184b StGB überarbeitet wurde. Er hat also an dem Gummiparagraf mitgewirkt, der ihm jetzt verdachtsweise zur Last geworden ist.
    Damals fügte man den bis dahin straflosen “Besitz” von kinderpornografischem Material ein, sowie die Strafbarkeit sogenannter “Jugendpornografie” und hantierte mit Begriffen wie “wirklichkeitsnahes Geschehen”.)

    Wer bitte bestellt denn (O-Ton STA):


    "...31 Filme und Fotosets von unbekleideten Jungen zwischen neun und 13 bis 14 Jahren bestellt."


    ??


    Ich hatte es ja weiter oben schon erwähnt:


    Zitat

    Siehe ich bei dieser Art von Verhalten anders, Sorry. ->


    Denn ich kenne keinen, der sich gerne Bilder von nackten Jungen oder gar "Knaben" (um in der Dialektik der Presse zu bleiben) im sehr jungen Alter im Internet bestellt, wo diese am Strand, in den Dünen oder ähnlich herumtollen. Du meinst also, Herr E. hat sich die Bilder wegen der Dünen und der Strände bestellt?

    Verstehst du es wirklich nicht? Die Anfangsverdacht für ERMITTLUNGEN braucht keine Tatsachen, das hatte ich schon weiter oben dargelegt.


    Lerne bitte abzugrenzen von vom hinreichenden (§ 170, § 203 StPO) sowie vom dringenden Tatverdacht (vgl. etwa § 112 Abs. 1 StPO)


    (zumal hier hinzukommt, das der Hinweis von anderen Behörden kam, siehe auch 152, 160 StPO)



    Hier als Zitat:


    Frank:


    Zitat

    Inzwischen äußern sich sogar Staatsrechtler wie Prof. Dr. Wieland dahingehend, dass Friedrich als Bundesinnenminister zum von ihm gewählten Vorgehen sogar verplichtet war. Seine Argumente sind nicht von der Hand zu weisen. Leider wird diese Diskussion wegen des Rücktritts kaum geführt werden, weil der Staatsanwaltschaft letztlich nur die Möglichkeit bleiben dürfte, die Angelegenheit im Sand verlaufen zu lassen, wenn sie nicht als Übeltäter fokussiert werden will.


    Darüber reden wir doch aktuell gar nicht? Wir reden über Herrn E.


    Ein Rücktritt erfolgt meist aus moralischen Verfehlungen


    (siehe z.B. Seiters :Friedrichs Vorvorvorvorgänger Rudolf Seiters hat im Juli 1993 ein sehr viel präziseres Amtsverständnis gezeigt. Seiters trat zurück, weil er sich verpflichtet fühlte, die Verantwortung für den grauenhaft gescheiterten Polizei-Einsatz von Bad Kleinen zu übernehmen. Dabei waren der RAF-Terrorist Wolfgang Grams und der Polizist Michael Newrzella ums Leben gekommen. Seiters demonstrierte ein Amtsverständnis, demzufolge sich Politiker als Spitzen einer Behörde vorbildlich zu verhalten hatten. Versagt hatten Terrorfahnder, versagt hatte damit auch er. )



    und/oder politischer Instinktlosigkeit. Und zumeist icht aufgrund von strafrechtlichen Ermittlungen.


    Und Dr. Wieland ist nur eine von vielen Meinungen. Friedrich hätte das Amtsbezogen verwenden können und müssen, das stimmt, aber nicht im Rahmen der GroKo-Verhandlungen als Friedensbeweis ggü. der SPD, darum geht es nämlich. Irgendwie habe ich das Gefühl, du weißt nicht, warum es geht.




    @Edit:


    Zitat

    Die Ergänzung Deines Beitrags hat sich mit meinem überschnitten. Hast Du dich mit dem Begriff "Vorermittlungen" überhaupt mal beschäftigt? Das sind Ermittlungen im Vorfeld eines Ermittlungsverfahrens, also zu einer Zeit vor Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens nach den Regeln der StPO


    Ja. Und? Die StA ist da schon längst drüber hinaus, scheinbar ist dir das entgangen.


    Gerade deshalb sind deine Ausführungen falsch. Die Vorermittlungen unterliegen keiner gesonderten Prüfung, siehe RistBV.


    (Ich verweise noch mal auf das Posting auf der letzten Seite:
    ".....So sind initiative Ermittlungen nach Nummer . 6 der RiStBV sogar schon dann zulässig, wenn „nach der kriminalistischer Erfahrung der ermittelnden Stellen, die wenn auch geringe Wahrscheinlichkeit besteht, dass eine verfolgbare Straftat begangen worden ist“.....")