Beiträge von Timba69

    Verkaufe nagelneuen Samsung UE40F7090 mit Rechnung (ohne Namen darauf!:) vom MediaMarkt vom 09.12.13.


    Am Gerät sind noch diverse (Schutz-)Folien verklebt, der TV wurde nur für einen Vergleich gekauft.
    KEINE Schäden, KEINE Pixelfehler.


    Mitgeliefert werden zwei Fernbedienungen (Normal und Touch) und zwei 3D-Brillen.


    Technische Daten:
    http://geizhals.at/eu/samsung-ue40f7090-silber-a949461.html


    Abholung in 10243 Berlin gewünscht, Versand nach Absprache. Kein weiteres Handeln vor Ort.



    Preis ohne Versand: 800 Euro



    Der Preis ist günstig, das weiß jeder, der sich mit TVs auskennt.
    Versand per Spedition auf Anfrage, Preis weiß ich nicht.


    Erste Quelle dazu: DHL-Maxitransport (versichert 1250 Euro) oder wie folgende Rechnung:
    1* DHL Paket (Quaderformat) 11,90€
    1* Sperrgut 23,80€
    1* Wert bis 2500€ 3,50€
    Gesamtpreis 39,20€





    Zum vertraglichen Teil:


    a) Wenn jemand sagt, er will das Verkaufsgut, im weiteren Ware genannt, "haben", "definitiv nehmen", "nur noch die Bankverbindungb brauche ich, dann kaufe ich..."; dann ist das ein rechtsgültiger Kaufvertrag, wenn ich diesem dann zustimme.
    b) Kein dreistes Preisverhandeln, in Maßen ok, macht ja auch Spaß, aber nicht extrem dreist/dumm.
    c) Meine Ware ist einwandfrei, es sei denn, es steht etwas anderes in der Anzeige!
    d) Kein Tausch, Ringtausch, Vorabversand meinerseits oder ähnliches.
    e) Nur Bargeld- oder Überweisungszahlungen sind erwünscht.
    f) Abholung nur nach Absprache und innerhalb eines bzw. eines zweiten (!) Tages nach Verkauf.



    Privatverkauf !!!


    Eine Gewährleistung, Rücknahme oder Garantie meinerseits schliesse ich hiermit aus.


    Seit dem 1.1.02 sind auch private Verkäufer gesetzlich verpflichtet, Garantie zu leisten, es sei denn dies wird ausdrücklich ausgeschlossen. Deshalb erkläre ich hiermit, dass es sich bei dieser Auktion um den Verkauf gebrauchter Artikel von Privat an Privat unter Ausschluss jeder Gewährleistung handelt! Die Abgabe eines Gebotes gilt als Anerkennung des Ausschlusses! Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt gibt es natürlich weder eine Garantie noch eine Rücknahme. Das EU-Fernabgabegesetz wird also hier in beiderseitigem Einverständnis keine Anwendung finden. Bitte geben Sie nur ein Gebot ab, wenn Sie damit ausdrücklich einverstanden sind. Es handelt sich um keine Neuware und es kann daher auch keine Garantie übernommen werden.


    Eine Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen; davon unberührt bleiben Ansprüche aus der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen sowie Ansprüche aus der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung [Markierung Copyright T.P.] des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
    Sämtliche genannten Details zum Artikel stellen reine Eigenschaftsbeschreibungen aus Laiensicht dar, die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie für den Artikel wird ausdrücklich abgelehnt


    Eine evtl. Händler-/Herstellergarantie bleibt davon unberührt.
    Die angegebenen Leistungsdaten stammen von der Herstellerhomepage bzw. von Preissuchmaschinen

    Jeder deutsche Staatsbürger, sofern er möchte. Was (dann) passiert ist etwas anderes. Nur weil die NSA aus den USA heraus (oder für die USA) Spionage betreiben darf, heißt das nicht, dass es hier dadurch rechtmäßig ist oder wird.


    Zudem ist Spionage in Deutschland strafbar, oder irre ich mich da?*



    *Suggestivfrage…..

    Ganz einfach: Der Themenzusammenhang, den du scheinbar (absichtlich) überlesen hast und die natürlich bedingende Frage, das für deutsche Staatsbürger deutsches (Datenschutz-)Recht gilt, ist deine Antwort:


    Mich als deutscher Staatsbürger interessiert nicht, was ein US-Richter, nach US-Recht für die NSA bestimmt oder rechtfertigt. Wichtig ist nur, wie die Rechtslage hier in Deutschland aussieht.


    Jetzt verstanden?

    @stangelwirt:



    Zitat

    ... auch muss die rücklastschrift erstmal bearbeitet werden (bevor da irgendwas an die Zulassungsstelle gemeldet wird, werden erstmal Mahnungen verschickt!!)


    Auch wieder Quatsch. Gemahnt werden muss GAR nicht mehr, wenn das Zahlungsziel genau benannt ist.


    arne:


    Das reicht wohl:


    https://perspektiven.allianz.d…_fokus/unternehmensjurist


    Diese Herren können dir im Zweifel das Leben anstrengender machen, als es sein muss; mit Briefen, Mahnungen, Inkasso, Klageschriften, etc..


    Wegen ein paar Euro bei der Autoversicherung?

    @stangelwirt:


    Zitat

    es folgt eine außerordentliche Kündigung und der beitrag wird nicht bezahlt. damit ist die Sache für den Versicherungsnehmer erledigt. sieht die Versicherung das anders und will den beitrag bezahlt haben, muss die Versicherung klagen und nicht der versicherungsnehmer.


    Diesen (deinen) Rat sollte er lieber nicht befolgen.



    Zitat

    es folgt eine außerordentliche Kündigung und der beitrag wird nicht bezahlt. damit ist die Sache für den Versicherungsnehmer erledigt. sieht die Versicherung das anders und will den beitrag bezahlt haben, muss die Versicherung klagen und nicht der versicherungsnehmer.


    Glaube mir, die Versicherungen beschäftigen ganzen Horden von Rechtsanwälten. Die stört und kostet das genau 0.


    Zum Thema Stichtag:


    Das gilt nur "zusätzlich!" und sollte jedem hier klar sein. Das jemand am Jahreende "vergisst", dass wie jedes Jahr eine Beitragserhöhung kommen kann, ist schlicht unglaubwürdig. Das wissen auch die Versicherungen.


    Zunächst ist bekannt, dass der Stichstag zum Wechsel einer Versicherung zumeist der 30. November ist, wenn bis dahin kein Schreiben eingegangen ist, sollte man mal nachfragen.


    Wird die Kfz-Versicherung im Zuge der Anpassung der Regional- oder Typklasse günstiger, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Gleiches gilt für die Änderung der Regionalklasse aufgrund eines Umzugs. Da der Versicherte den Umzug selbst zu vertreten hat, darf er dies nicht als Grund für eine Kündigung anführen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht auch dann nicht, wenn sich die Versicherungsprämie aufgrund eines regulierten Schadensfalls verteuert.


    Das ist noch ungeklärt.


    Zum Rest siehe druckerdrucker.

    Ja und? Die versicherung behauptet einfach, dass die Mitteilung rausgeschickt wurde. Das kann man(n) ihr dann glauben, oder nicht. Da es aber jedes Jahr ein (Fix-)Datum gibt, hätte der TE auch selbst noch einmal nachfragen können, wenn kein Brief kommt.


    Ein Rausreden mit "ich habe den Breif nicht bekommen, den ich erwartet habe" und melde mich jetzt erst, klappt wohl nicht. Ich würde es nicht(!) auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sondern eher nett bei der Versicherung nachfragen.