Beiträge von Timba69

    jimmy:


    Oh, wer sind denn hier die Volljuristen?


    Ich kenne aktuell hier (nur) noch einen User, der hier im Thread noch nicht aufgetaucht ist.


    Das würde ich wirklich gerne wissen. Insbesondere dahingehend, wenn wir wir wirklich Volljuristen hier haben.


    Denn dann kann man deren Postings, wenn nicht eindeutig eben als solche erkennbar, doch als Rechtsberatung deuten, meinst du nicht?



    handyman1981:


    Mh, oben hast du doch genau das Gegenteil behauptet. Da hieß es noch, ein Einschreiben reicht definitiv aus und die Kenntnisnahme wird automatisch vorausgesetzt....
    Oder habe ich da deine Postings falsch gelesen?

    DU willst mir erzählen, was ich FALSCHES erzähle? Dann bemühe mal die Suche hier im mit deinen Namen und dann kann man sehen, was du so alles FALSCH erzählst. Da brauche ich gar nichts zu zutun...:-)


    Bei den letzten Fällen lagst du falsch. Und hier auch. Was kann ich dafür, dass du kein Juris Zugang hast, wenn du doch aus dem juristischen Fach bist. Hast du eigentlich erstes oder auch schon zweites Staatsexamen?


    NOchmal, dass du es verstehst: Der Zugang muss bewiesen werden, genau wie der Inhalt. Der Zugang wird nicht automatisch mit dem Einwurf in einen Briefkasten bewiesen; egal, ob es mit einem Boten, der Post oder ähnlich erfolgt. Da die Kenntnisnahme nicht gleich Zugang bedeutet (höchst richterlich festgestellt!), hat man bei jeder Zustellung nicht nur den Zugang zu Prüfen (Herrschaftsbereich), sondern auch die Kenntnisnahme, incl. Möglichkeit derselben.


    Da du Horstie mit einbringst, hier meint er das gleiche, scheinbar kannst du nicht lesen:


    ..."Da er die Wiedereinsetzung anspricht, gehts ihm vielleicht eher um die Fälle, wo aufgrund einer entsprechenden Fristversäumnis (z.B. Widerspruch gegen Bußgeldbescheid o.ä.) Wiedereinsetzung in Frage kommt. Das kann z.B. bei Urlaubsabwesenheit durchaus mal funktionieren. Diskutiert wurde z.B. auch immer mal wieder der Fall, wo der Arbeitgeber dem urlaubenden Arbeitnehmer die Kündigung in den Briefkasten wirft, damit der möglichst die Klagefrist verpasst. Aber auch hier hat das BAG nach meiner Kenntnis keine Zweifel am Zugang, was aber eben nicht heißt, dass nicht die KLage nach § 5 KSchg nicht doch noch funktionieren kann.



    Es reicht nun einmal auch aus, einen Zweifel zu haben. -> Aktuell wird (in Berlin am AG und LG) teilweise nicht einmal mehr ein Übergabeeinschreiben als ausreichend erachtet, zu beweisen, dass ein Postsendung fristgemäß in den Herrschaftsbereich gelangt ist, aufgrund der "systemischen" Fehler bei der Kenntnisnahme durch falsche Übergaben, oder nicht nachvollziehbare oder einfach ungenügende (falsche Zustellung/Person).


    Da ist tatsächlich nur eine beurkundete Übergabe mittels Gerichtsvollzieher möglich.


    Aber wem erzähle ich das, dass weißt du doch alles... in welchem Semester warst du noch einmal? Oder schon fertig?

    Frage ist:


    Ist Chodorkowski nun ein "Guter" weil er als "Oppositioneller" im unterdrückerischen Russland eingesessen hat? Wenn ja, warum? Oder hat er zu Recht eingesessen, und ihm nutzt das jetzt? Oder überhaupt erst nur Oppositoneller geworden, weil er kein Putin Team-Player ist?


    Man(n) sieht, nachdenken lohnt sich. Ich bezweifle ernsthaft, dass die User hier im TT ernsthaft Ahnung von der russischen Art der Politik haben.