Kann auch an der falschen PLZ oder erhöhtem Betrug in der Gegen liegen.
Beiträge von Timba69
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Zitat
Selbst eine förmliche Zustellung,z.B. die Ladung eines Gerichts,wird durch Niederlegung im Postkasten die Kenntnisnahme im Zeitraum unterstellt.Erscheinst du nicht,ergeht z.B. ein (rechtskräftiges) Säumnisurteil gegen dich.
.Stimmt nicht. Wenn du z.B. im (langen) Urlaub bist (wie passend!) gilt (möglicherweise) die Frist ab Zeitpunkt der Kenntnisnahme ab. Ganz einfach.
....Restitutio in integrum
Zitat
Sonstige Verträge?
Diese würden noch deiner Theorie nie gültig werden,wenn sie für den Betroffenen von Nachteil wären,da die gegnerische Partei im Zweifel die Kenntnis des Betroffenen nachweisen müsste.Welche sonstigen Verträge? Da stellt sich die Frage nicht, wenn die Parteien sich einig sind.
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Garantiert nicht. Denn der liest noch mit, das weiß ich...:-)
jimmy und Handyman:
Ich mache es mir mal einfach, da wikipedia es wirklich schön erklärt. Habt ihr euch das BGH-Urteil im Juris eigentlich durchgelesen? Scheinbar nicht. Wobei es mich wundert, denn bei dir Jimmy gehe ich davon aus, dass du das an der Uni hattest ( oder hast?).
Ich sage doch nur: Einwurf in den Briefkasten, selbst mit einem (geeigneten!) Zeugen, reicht nicht aus, um grundsätzlich Kenntnis des Inhaltes der anderen Partei anzunehmen; glaubt mir. Oft genug angezweifelt...;)
Zum Rest siehe hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Zugang
.... Voraussetzung des Zugangs ist, dass die Willenserklärung so in den Herrschaftsbereich des Adressaten gelangt ist, dass nach der Verkehrsauffassung bei Annahme gewöhnlicher Verhältnisse mit dessen Kenntnisnahme von der Erklärung zu rechnen war. Auch der genaue Zeitpunkt des Zugangs, mit dem die Willenserklärung dann wirksam wird, § 130 Abs. 1 BGB, hängt davon ab, wann nach diesen Kriterien mit der Kenntnisnahme zu rechnen war......
und
...Umstritten sind die Fälle der Zugangsverhinderung. Wenn jemand das postlagernde Einschreiben, welches die Kündigung enthält, absichtlich nicht abholt, kann ein Zugang des Einschreibens nicht erfolgen. Es gilt in diesen Fällen zu unterscheiden: Der Empfänger muss den Inhalt der Erklärung nur gegen sich wirken lassen, wenn er mit der Erklärung rechnen musste, sonst nicht. ...
und
Der Zugang muss im Zweifel vom Absender bewiesen werden.
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Nein, es geht darum, dass man auch Kenntnis nehmen muss. Und das leigt bei Schriftstücken in Abwesenheit bei aktuell Eingang -> beim übernächsten Werktag. Also 1 + 1+1. Und nicht bei Einwurf = Kenntnis.
Es ght nicht um den Zugang an sich. Sondern um die Kenntnis desselben.
Das solltest du doch eigentlich wissen Jimmy? Ich bin gerade wirklich verwundert....
BTW: Das Urteil versinnbildlich aber (und genau darum ging es in diesem Falle!), dass ein Zugang alleine nichts beweist. Wenn es zu spät oder unmöglich ist, Kenntnis zu bekommen, ist der Zugang als nicht bewertbar oder beweisbar zu würdigen.
Genau lesen. Deine zitierten Urteile beziehen sich nur auf den Beweis und Zugang. Nicht aber Kenntnis. Es sind zwei wesentliche Unterschiede.
Diese wird eben nicht mit dem Eingang der Post bestätigt. Die Kenntnisnahme unterliegt der Seperatprüfung. -> Siehe oben. Weil eben zu spät, zu untypisch, falsche Anschrift benutzt, oder ähnlich.
Die alleinge Zustellung bewirkt noch keine Kenntnis und somit keine Wirksamkeit. -
Nach aktueller Rechtsprechung reicht es aber (nicht mehr unbedingt aus), dass die Kündigung in den Machtbereich des Vermieters gelangt ist. Er muss von der Willensbekundung in angemessener Zeit auch Kenntnis nehmen können. -> Und genau da liegt das Problem.
Die aktuellen OLG lassen in letzter Zeit zum Zugang von Willenserklärungen eine andere Rechtsprechung in der Sache vermuten, aktuell BGH-Urteile fehlen noch, aber passend ist unter anderem XII ZR 148/05.
Zu der Sache mit dem Zeugen: Nenne mir doch mal bitte den Zeugen, der bezeugen kann, dass tatsächlich eine Kündigung per Post zugegangen ist. Damit meine ich keine persönliche Übergabe durch dich und einen Dritten vor Ort. Sondern mit der "Post".
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Zum vertraglichen Teil:
a) Wenn jemand sagt, er will das Verkaufsgut, im weiteren Ware genannt, "haben", "definitiv nehmen", "nur noch die Bankverbindungb brauche ich, dann kaufe ich..."; dann ist das ein rechtsgültiger Kaufvertrag, wenn ich diesem dann zustimme.
b) Kein dreistes Preisverhandeln, in Maßen ok, macht ja auch Spaß, aber nicht extrem dreist/dumm.
c) Meine Ware ist einwandfrei, es sei denn, es steht etwas anderes in der Anzeige!
d) Kein Tausch, Ringtausch, Vorabversand meinerseits oder ähnliches.
e) Nur Bargeld- oder Überweisungszahlungen sind erwünscht.
f) Abholung nur nach Absprache und innerhalb eines bzw. eines zweiten (!) Tages nach Verkauf.Privatverkauf !!!
Eine Gewährleistung, Rücknahme oder Garantie meinerseits schliesse ich hiermit aus.
Seit dem 1.1.02 sind auch private Verkäufer gesetzlich verpflichtet, Garantie zu leisten, es sei denn dies wird ausdrücklich ausgeschlossen. Deshalb erkläre ich hiermit, dass es sich bei dieser Auktion um den Verkauf gebrauchter Artikel von Privat an Privat unter Ausschluss jeder Gewährleistung handelt! Die Abgabe eines Gebotes gilt als Anerkennung des Ausschlusses! Da es sich hier um einen Privatverkauf handelt gibt es natürlich weder eine Garantie noch eine Rücknahme. Das EU-Fernabgabegesetz wird also hier in beiderseitigem Einverständnis keine Anwendung finden. Bitte geben Sie nur ein Gebot ab, wenn Sie damit ausdrücklich einverstanden sind. Es handelt sich um keine Neuware und es kann daher auch keine Garantie übernommen werden.
Eine Haftung für Sachmängel ist ausgeschlossen; davon unberührt bleiben Ansprüche aus der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen sowie Ansprüche aus der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung [Markierung Copyright T.P.] des Verkäufers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen.
Sämtliche genannten Details zum Artikel stellen reine Eigenschaftsbeschreibungen aus Laiensicht dar, die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie für den Artikel wird ausdrücklich abgelehntEine evtl. Händler-/Herstellergarantie bleibt davon unberührt.
Die angegebenen Leistungsdaten stammen von der Herstellerhomepage bzw. von Preissuchmaschinen -
Nochmal:
Wenn der Vermieter anwesend ist und von der Willensbekundung Kenntnis nehmen kann, ist alles in Butter. Da ist es egal, ob Bote, GV oder Post.
Problematisch wird es immer (erst) dann, wenn keine Kenntnis (!) von der Willensbekundung genommen werden kann.
Boten können und dürfen den Inhalt einer Sendung nicht wissen, dem steht das Briefgeheimnis im Wege (der Post das Postgeheimnis). Dies dürfen nur GV bei Beurkundung des Inhalts.
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Du liest scheinbar nicht richtig. Die Ansprüche hat er selbst formuliert. Und noch ist gar nichts entschieden vor Gericht.
Wie gesagt, auch für 10 Euro kann man wegen Vorteilsnahme verurteilt werden.
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Ändert aber nichts daran, dass der Vermieter (wenn er eine Selbstvermieter ohne Verwaltung ist) den Zugang nachweislich abstreiten wird, aufgrund des Urlaubes. Dass das keine gute Ausrede ist, ist eine andere Sache, kann und wird erafrungsgemäß aber einen Rechtsstreit nach sich ziehen.
Was viele vergessen: Fax möglich? Auch eine bequeme Art und sogar am Urlaubsort des Vermieters möglich, wenn Nummer bekannt.
Die viel wichtigere Frage ist: Kündigungsfrist seitens des Mieters eingehalten?
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Nochmal: Auch ohne strafrechtliche Relevanz hätte er von seinem Amt als Bundespräsident zurücktreten müssen, es gelten an den BP einfach höhere Maßstäbe von Anstand, Sitte, Moral und Verhalten. Das wusste Wulff auch, denn er hatte es selber als Ministerpräsident zu seinem Amtsvorgänger gesagt:
"....Wir brauchen einen unbefangenen Bundespräsidenten......"
Im Jahr 2000 ging Wulff den damaligen Bundespräsidenten an. Johannes Rau stand wegen einer Flugaffäre unter Druck. Nachdem erneut Vorwürfe gegen Rau bekannt geworden waren, forderte der CDU-Politiker dessen Rücktritt. Wulff erklärte damals im "Focus", die SPD solle "Johannes Rau zurückziehen". Damit attackierte er den Präsidenten weit schärfer als seine Parteifreunde, die sich eher zurückhielten, um das Amt nicht zu beschädigen.Wulff ruderte zurück, nachdem sich andere Unions-Politiker von seiner Rücktrittsforderung distanziert hatten. Er sei falsch wiedergegeben worden, erklärte Wulff gegenüber der "Berliner Zeitung". Zugleich betonte er aber, dass "wir gerade jetzt einen unbefangenen Bundespräsidenten" bräuchten und "ihn gegenwärtig nicht zur Verfügung haben".
"Ein Problem für die Würde des Amtes"
Auch mit dem ehemaligen niedersächsischen Ministerpräsident Gerhard Glogowski ging Wulff hart ins Gericht, als der SPD-Politiker 1999 wegen der "Aida-Affäre" unter Druck geriet. Dabei ging es um die Bezahlung eines Besuchs von Glogowski bei einer Opernaufführung in Kairo. Wulff betonte damals, Vorteilsannahme sei "mit dem Amt des Ministerpräsidenten nicht vereinbar". Nach einer Reihe weiterer Vorwürfe trat Glogowski zurück.Das reichte Wulff aber nicht, er wollte einen Untersuchungsausschuss, denn "der Schein von Abhängigkeiten" sei "ein Problem für die Würde des Amtes", erklärte Wulff damals laut "Hannoverscher Allgemeinen Zeitung".
Empörung über Maschmeyer-Anzeigen für Schröder
Bei der Landtagswahl 1994 holte die SPD mit Ministerpräsident Schröder die absolute Mehrheit im Landtag.
Im Jahr 1998 musste Wulff gegen Gerhard Schröder eine herbe Niederlage hinnehmen. Schröder wurde erneut niedersächsischer Ministerpräsident - und durch seinen Triumph gleich noch zum SPD-Kanzlerkandidaten.Für öffentlichen Wirbel sorgte eine Anzeige, die einen Tag vor der Landtagswahl geschaltet worden war. Sie forderte unter der Ahnengalerie bundesdeutscher Regierungschefs: "Der nächste Kanzler muss ein Niedersachse sein!" Damit war nicht Wulff gemeint - und der zeigte sich empört. Eine solche Anzeige sei ein Novum in der Wahlkampfauseinandersetzung in Deutschland, erklärte er nach der Wahl.
Kurz darauf gab der Unternehmer Maschmeyer bekannt, er habe die Anzeige bezahlt, Schröder wusste angeblich nichts davon. Der AWD-Gründer rief zudem bei Wulff an und bat um Verständnis. Die Anzeige sei gegen Schröders internen Rivalen Oskar Lafontaine gerichtet gewesen, nicht gegen Wulff, versicherte Maschmeyer - und fügte hinzu: "Sie haben noch eine große Karriere vor sich!"
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Pikantes Detail am Rande ist natürlich seine Positionierung zur Euro-Krise; das gewisse Leute ihn als unbequem empfanden und auch deshalb nicht geholfen haben, denn seine Äußerungen zur Eurokrise waren für Banken und Politiker gefährlich.:
"...Zu seinen Positionen zählte, die Lasten der Krise müssten nun fair verteilt werden. Wulff hielt den massiven Aufkauf von Anleihen einzelner Staaten durch die EZB für „rechtlich bedenklich“. Artikel 123 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verbiete der EZB den unmittelbaren Erwerb von Schuldtiteln, um die Unabhängigkeit der Notenbank zu sichern:
„Dieses Verbot ergibt nur dann Sinn, wenn die Verantwortlichen es nicht durch umfangreiche Aufkäufe am Sekundärmarkt umgehen.“
„Wer heute die Folgen geplatzter Spekulationsblasen allein mit Geld und Garantien zu mildern versucht, verschiebt die Lasten zur jungen Generation und erschwert ihr die Zukunft. All diejenigen, die das propagieren, handeln nach dem Motto: Nach mir die Sintflut.“
Indirekt wandte der Bundespräsident sich auch gegen EU-Anleihen („Euro-Bonds“) durch seine Fragen: „Mit wem würden Sie persönlich einen gemeinsamen Kredit aufnehmen?“ „Für wen würden Sie persönlich bürgen?“ Schon bei der eigenen Verwandtschaft werde es schwieriger.
Zur Frage einer Staatsinsolvenz: „Selbst der Bürge kann sich unmoralisch verhalten, wenn er die Insolvenz nur hinauszögert.“ Es sei „ein großes Missverständnis, Solidarität allein an der Bereitschaft zu bemessen, andere finanziell zu unterstützen“....."