-
Selbst ohne Streß würde ich den VK auf Herausgabe des Laptops verklagen, wenn der Preisunterschied wirklich 500 Euro beträgt. Es ist als Käufer nicht meine Schuld, wenn der gewünschte VK-Preis nicht zu Stande kommt.
Dann muss der VK eben einen Mindestpreis setzen, oder ein Mindeststartgebot oder ähnlich. So einfach ist das.
-
-
Probiere ich nachher übers Büro. Das merkwürdige ist ja:
Maps und Browser laufen, WA auch.
derAL:
Ich weiß, deswegen "verzweifle"* ich ja. Meine Vermutung: Die Server von Nokia sind (mal wieder) down.
*Noch ist alles ok, aber wenn ich mir vorstelle, ein damaliger Neukäufer hat das so einrichten müssen......Oha, dann wundert mich nichts mehr,..-....
-
Ok, lassen wir es dabei. Mit dir zu diskutieren ist sinnfrei, weil du dem Händler scheinbar sein Angebot kaputtmachen willst, was für manche genau das richtige ist.
Scheinbar LEBST du in deiner Welt, wo man einfach Sagen kann, was man will....ist doch auch schön. Da ändert auch dein Smiley nichts.
-
Was wäre denn der rechnerische Grundpreis für die Flat4YouPlus mit den aktuellen Angeboten?
-
z.B.: Nachbuchung von Datenvolumen für 3 Euro, bessere VVL Angebote, keine Wechselgebühr zwischen den Vertragsstufen, BB-Nutung incl., bei geschickter Sim-Bestellung Multicard möglich, etc. und eben billiger.
-
Eben. Und wo genau ist noch einmal der Grund dafür, das der Käufer jetzt der Dumme sein soll?
Wenn ich als VK den maximalen Ertrag will, dann muß ich auch mit dem Risiko oder meiner "eigenen Dummheit" leben, wenn ich nicht den maximalen Ertrag bekomme.
Der VK hat Stand Jetzt zu liefern. Ende. Wenn er das nicht tut, aus welchen fadenscheinigen Gründen auch immer, macht er sich banal gesagt ggf. "Schadensersatzpflichtig".
-
Eben. OHNE Amazon-Guthaben. 50 Euro sind 50 Euro, oder irre ich mich?
Und deine Beispiele weiter oben sind kein Vergleich zu der 1&1 Flat, wenn du genau hinsiehst,....
-
stefan3:
Sehe ich anders. Wenn jemand bei ebay verkauft, kann er nicht damit rechnen, den höchsten und besten Preis am Markt zu bekommen. Und wenn genau das passiert, dann hat er halt Pech gehabt und muss den Kaufvertrag erfüllen, eine ebay-auktion is nichts weiter als ein Kaufvertrag mit zeitlicher Bindung.
Wenn dann solche linken Dinger wie bei Bilo noch dazukommen, würde ich es dem VK richtig heiß machen. Und glaube mir, solche Dinger gewinnst du mit "links", da kannst du gerne fragger123 machen.
Ebay ist nämlich kein Marktplätz nur für VK, sondern für alle. Ich an "Bilos" Stelle würde es dem VK kurz erläutern, eine Frist setzen und nach 7 Tagen Überweisungsfrist den Mahnbescheid beantragen. Der erste Schritt quasi.
-
Abwarten, vielleicht kommt da noch was:
Ich hatte aber auch mit 400 Euro bei der Variante ohne Handy gerechnet.
SO ist das aktuell nix, liebe Telekom. Schaut rüber zu VF, da lag effektiv die GG monatlich bei 16 Euro.