Wäre schön.
Beiträge von Timba69
-
-
Nun, in der Geschichte hat es immer wieder Fälle gegeben, wo Risikokapitalgeber oder große Fonds plötzlich und überraschend zugeschlagen haben und im Besitz von grßen Unternehmen waren.
Oder gar nichts investieren mussten (Karstadt) und dann das Unternehmen dann auch noch legal ausplündern konnten (Karstadt) und dann dafür auch noch lange gefeiert (Politik) wurden.
-
Nun, das ist keine Verschwörungstheorie, sondern simple Vertragstaktik. Weder weiß (auch ich nicht), ob ein Kauf/Übernahme bei 1.33 im Jahre 2012 (legal) überhaupt möglich war, noch, ob MS es taktisch für cleverer hielt, Nokia (noch) nicht zu kaufen. Sei es, um WP zu pushen, oder andere Mitbewerber nicht zu verschrecken.... Nun ist das Fenster wieder zu. Ich wage mal zu sagen: Fällt Nokia wieder unter 1.50, dann wird MS oder ein anderer Hersteller zuschlagen, da alleine nunmehr das Patentportfolio sicher 6 Millarden wert ist (bestätigt!) und keine kostenintensiven Altlasten (Mitarbeiter, Gebäude, etc.) vorhanden sind.
Man muß den Kauf immer im Kontext der Zeit sehen. JETZT macht der Kauf erst richtig Sinn, wenn (!) Nokia billig zu haben ist.
Vielleicht sollte ich Nokia kaufen......
-
Oder Überheblichkeit.
Ich glaube aber immer noch daran, das MS Nokia sturmreif schiesst und kauft, wenn es billig(er) ist.
-
10% auf die GG gibt es auch, wenn ihr schaltet?
-
Forderung ausgeglichen hört sich nach Verzug an.
Oder ist jetzt die neue Formulierung für: Kredit bezahlt, Positivmerkmal. -
Nun, es gibt auch Softwareverschlüsselungen als App aus dem Linux-Universum, das sind definitiv keine Hintertüren eingebaut, zb. vom Erfinder der GPL/GNU.
-
Nun, so einfach ist es auch nicht.
Die Beschlagnahme im Genzverkehr durch den Zoll kann nur auf Antrag des Rechteinhabers erfolgen. Dann wird die Ware für den Rechteinhaber 10 Tage lang aufbewahrt. In dieser zeit hat der RI entweder das förmliche Gerichtsverfahren gegen den Besteller oder Hersteller der Ware zu betreiben, oder das vereinfachte Vernichtungsverfahren anzuwenden. Aber: Der Anmelder oder Besitzer der Waren ist zu informieren, und dieser kann im Zuge des Rechtsweges (und der begint schon mit dem einfachen Widerspruch) die Vernichtung verhindern und die Herausgabe der Ware fordern.
Machen 95% der "Otto-Normal-Käufer" nicht. Wenn man aber seine Rechte kennt und diese auch ausführt, kann man zumeist seine Waren ohne große Verfahren behalten. Ich kenn üpersönlich keinen "nicht-gewerbsfall" wo die Ware vernichtet, oder gar einbehalten wurde. Für die Firmen sind die Beweisführungsverfahren teurer, als dem armen privaten Tor seine gefälschte Jacke zu lassen.
-
Dir ist das Wort "fast" aber bekannt, oder?

-
Welcher D1-Anbieter drosselt denn am wenigsten nach Ablauf des Freivolumens??