Beiträge von Timba69

    Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Das Gericht wird in erster Linie die Plausibilität prüfen - handelt es sich um 20€-Ware oder um 500€-Ware? Woher konnte der Postbote wissen was für ein Schnapper sich im Paket befindet? Es hätte was völlig belangloses drin sein können. Wieso nimmt er nur einen Artikel und riskiert damit dass beim schliessen des Päckchens seine DNA im inneren verbleibt. Das klingt jetzt alles sehr nach Krimi, aber steht ein Mitarbeiter im Fokus geht es dann ganz schnell : Anzeige und alles nimmt seinen Lauf.


    https://www.bz-berlin.de/tator…zock-trick-der-paketboten


    https://www.rbb24.de/panorama/…diebstahl-haftstrafe.html


    https://www.maz-online.de/Loka…1000-Pakete-unterschlagen

    Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Das Gericht wird in erster Linie die Plausibilität prüfen - handelt es sich um 20€-Ware oder um 500€-Ware? Woher konnte der Postbote wissen was für ein Schnapper sich im Paket befindet? Es hätte was völlig belangloses drin sein können. Wieso nimmt er nur einen Artikel und riskiert damit dass beim schliessen des Päckchens seine DNA im inneren verbleibt. Das klingt jetzt alles sehr nach Krimi, aber steht ein Mitarbeiter im Fokus geht es dann ganz schnell : Anzeige und alles nimmt seinen Lauf.


    Die Strafprozessordnung, die VwGO und ZPO sind dir ein Begriff? Dann weißt du ja, wie das Gericht prüft. Auf jeden Fall in erster Linie nicht nach deiner behaupteten "Plausibilität".


    Wenn nicht: du hilfst dem TE damit nicht weiter.


    Bevor wir uns weiter unterhalten: Die Systematik des und Methodik im BGB, des Kaufvertragsrechts und des Konsumsgüterkaufs sind dir bekannt? Wenn ja, Bravo, wir brauchen nichts weiter zu bereden, die gesetzlichen Regeln sind eindeutig. Wenn nein: bitte lies dich entsprechend ein und argumentiere nicht aus dem Bauch heraus.


    Danke!


    Es ist vollkommen egal, was der Händler bei der Retoure macht, prüft oder für Prozesse installiert. Das BGB ist in dieser Hinsicht eindeutig auf Seiten des Kunden, voraussgesetzt der Konsument (Kunde) handelt nicht in betrügerischer Absicht. Der TE hat schlicht nichts falsch gemacht. Es ist da Problem des Händlers. So simple.

    Es stellt sich das Problem im Konsumgüterkauf überhaupt nicht. Wenn der TE das Rücksendeetikett von Nike nutzt und die Ware ordnungsgemäß verpackt und eingeliefert hat, hat der Händler das Problem. Tatsächlich und auch real. Wenn der TE den Einbringungsbeleg hat, muss er gar nichts beweisen, erklären oder irgendwelche, wie von Nike gefordert, "Ermittlungstätigkeiten" übernehmen. Sondern der Händler, dass der TE die Uhr NICHT eingepackt und versandt hat. Das wird im Regelfall schwer bis unmöglich.