Hatte ich nach der IFA in der Hand. Interesssantes Konzept, insbesondere zum Zocken, da der zweite Bildschirm komplett FREI NACH WAHL (Tastatur, Steuerung, etc..) belegbar ist.
Beiträge von Timba69
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Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Das Gericht wird in erster Linie die Plausibilität prüfen - handelt es sich um 20€-Ware oder um 500€-Ware? Woher konnte der Postbote wissen was für ein Schnapper sich im Paket befindet? Es hätte was völlig belangloses drin sein können. Wieso nimmt er nur einen Artikel und riskiert damit dass beim schliessen des Päckchens seine DNA im inneren verbleibt. Das klingt jetzt alles sehr nach Krimi, aber steht ein Mitarbeiter im Fokus geht es dann ganz schnell : Anzeige und alles nimmt seinen Lauf.
https://www.bz-berlin.de/tator…zock-trick-der-paketboten
https://www.rbb24.de/panorama/…diebstahl-haftstrafe.html
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Naja, so pauschal kann man das nicht sagen. Das Gericht wird in erster Linie die Plausibilität prüfen - handelt es sich um 20€-Ware oder um 500€-Ware? Woher konnte der Postbote wissen was für ein Schnapper sich im Paket befindet? Es hätte was völlig belangloses drin sein können. Wieso nimmt er nur einen Artikel und riskiert damit dass beim schliessen des Päckchens seine DNA im inneren verbleibt. Das klingt jetzt alles sehr nach Krimi, aber steht ein Mitarbeiter im Fokus geht es dann ganz schnell : Anzeige und alles nimmt seinen Lauf.
Die Strafprozessordnung, die VwGO und ZPO sind dir ein Begriff? Dann weißt du ja, wie das Gericht prüft. Auf jeden Fall in erster Linie nicht nach deiner behaupteten "Plausibilität".
Wenn nicht: du hilfst dem TE damit nicht weiter.
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Jo, ein unbeteiligter Dritter ist immer besser -ein Polizist oder Notar der zufällig dabei war wäre dann Spitze. Was ich damit sagen will ist, das man solche "unbeteiligte Dritte" bzw. Idealkonstelationen schlicht nicht hat, wenn es sich um Familienbetriebe handelt. Nichtsdestotrotz ist selbst ein naher Verwandter des Händlers gewichtiger vor Gericht als ein windiger Kunde der z.B. seine Freundin/Ehefrau als Zeugin präsentiert....
So hat doch ein Spanier Amazon abgezogen, war überall in der Presse.
Und wie kommst du drauf? BGB heißt ja nichts anderes als Zivilrecht und wie überall im Zivilrecht muß der, der was behauptet dies auch beweisen können. D.h. der Händler sagt er habe im Beisein eines Kollegen das Päckchen geöffnet und 1 Artikel fehlte. Das ist absolut plausibel und glaubwürdig und Erfahrungswerte der Gerichte zeigen sicherlich, dass Händler in der Regel SO nicht betrügen, d.h. dass sie ein Artikel angeblich gar nicht bekommen haben. Vielmehr ziehen sie wegen Gebrauchtspuren Geld ab (wenn sie denn betrügen wollen) als dass sie auf Gut Glück Kunden vor Gericht zerren, wo sie keine Garantie haben was am Ende noch rauskommt...
Dafür ist die Ausgangssituation des Kunden genau andersrum: Er behält kostenlos die wertvolle Ware, lehnt sich zurück und wartet was man ihm nachweisen kann. Im schlimmsten Fall pokert er auf eine gütliche Einigung ala 30-40% und zack macht er immer noch einen sehr guten Schnitt.
Bevor wir uns weiter unterhalten: Die Systematik des und Methodik im BGB, des Kaufvertragsrechts und des Konsumsgüterkaufs sind dir bekannt? Wenn ja, Bravo, wir brauchen nichts weiter zu bereden, die gesetzlichen Regeln sind eindeutig. Wenn nein: bitte lies dich entsprechend ein und argumentiere nicht aus dem Bauch heraus.
Danke!
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Das könnte mir gefallen, wenn es preislich richtig einsortiert wird.
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Sehe ich auch so. Wer sich so akribisch vorbereitet & ausgerechnet das teuerste im Paket fehlt -da schnallt sich jemand an.
Sehe ich auch so. Wobei man aber sagen muss -ob nun unehrliche Kunden oder plünderte Paketboten: Das kann man nur 1x machen und dann ist man auf dem Radar.
P.S. Bei den Paketboten (egal ob DHL, Hermes usw) handelt es sich in letzter Zeit oft um Flüchtlinge (?), die meist überhaupt kein Deutsch verstehen und denen der Job so ziemlich egal scheint. Als ich mich bei meinem DHL-Flüchtlings-Paketboten beschweren wollte dass er nicht klingelt sondern gleich in die Postfiliale abliefert (ala so wird's gemacht bei uns), sagte er mir selbstherrlich im gebrochenen Deutsch dass sinngemäß soooo viele Boten bei DHL gesucht werden und somit jede Beschwerde ein Witz wäre....
Naja, so einfach ist es dann doch nicht! Jeder noch so halbschlaue Händler wird seine Prozesse so organisieren, dass ankommende Päckchen (beweissicher) auf Vollständigkeit überprüft werden. Wer das nicht macht -ist dumm.
Auch hier liegst du falsch. Wenn der Händler also vor Gericht zieht und behauptet, dass ein "langjähriger" Mitarbeiter das Paket zum Überprüfen geöffnet hat, fehlende Artikel feststellt und noch einen zweiten Mitarbeiter heranzieht bzw. seinem Vorgesetzten meldet -dann hat ein Kunde Null Chance!! Das ist einfach so und das wird kein Gericht anders sehen, weil Interessenkonflikte nichts anderes vermuten ließen?
Was hätte denn ein Händler davon, einen bereits geöffneten Artikel (also nun B-Ware) zu entwenden, den Kunden des Betruges zu bezichtigen und ihn vor Gericht zerren zu wollen? Allein um 500, 1000 oder gar 2000€ abzuzocken?
Was hätte aber ein Kunde auf der anderen Seite, wenn er ein unvollständiges Paket verschickt? Er hätte somit einen hochpreisigen Artikel kostenlos und mit relativ wenig Aufwand abgeschossen.
Diese Interessenlagen muss man sich immer vor Augen führen damit man den Wald vor lauter Bäume immer noch sieht.
Es ist vollkommen egal, was der Händler bei der Retoure macht, prüft oder für Prozesse installiert. Das BGB ist in dieser Hinsicht eindeutig auf Seiten des Kunden, voraussgesetzt der Konsument (Kunde) handelt nicht in betrügerischer Absicht. Der TE hat schlicht nichts falsch gemacht. Es ist da Problem des Händlers. So simple.
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Letztes Wochenende gab es in den Berliner MM/Saturns das S10+ für 1,- und 25,- mntl. mit 10 GB MD green VF. Straßenpreis vom S10+ sind 770,-... Also rechnerisch -7,50 mntl. "Schmerzensgeld"

Wenn VF die Einschränkungen mit VoLTE hat, naja. Hast mal einen Link zum Angebot?
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Ich würde dort bei der Kroko-Farm Ausschau halten, hier gibt es oft gute Angebote.
Nach Hardwareverkauf kann man sogar bei effektiv 3-4 Euro/Monat landen.Gibt momentan ein S10e für den genannten Effektivpreis - darf man dazu Links posten?
Ohne Ref-Code, ja.
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Es stellt sich das Problem im Konsumgüterkauf überhaupt nicht. Wenn der TE das Rücksendeetikett von Nike nutzt und die Ware ordnungsgemäß verpackt und eingeliefert hat, hat der Händler das Problem. Tatsächlich und auch real. Wenn der TE den Einbringungsbeleg hat, muss er gar nichts beweisen, erklären oder irgendwelche, wie von Nike gefordert, "Ermittlungstätigkeiten" übernehmen. Sondern der Händler, dass der TE die Uhr NICHT eingepackt und versandt hat. Das wird im Regelfall schwer bis unmöglich.