Beiträge von Timba69

    Sliders:


    Wie bekommt man denn 3000 Euro auf das CallYA Konto? Da wird VF auf jeden Fall widersprechen und dann wird es, wie bereits erwähnt, teuer.



    aggy:
    Äh unabsichtlich? Das bezieht sich doch ganz klar auf Frage der Verursachung des MB, da solltest du 474936483976 Einträge in deiner "Literatur" finden?


    Lies doch mal genau, bitte. Ich sage, wenn der TE absichtlich einen MB beantragt, obwohl er weis, das der Anspruch nicht gerechtfertigt ist, dann wird er die Kosten der Gegenseite tragen. Das ist in der Praxis nun mal so.


    Und wenn der TE nicht schuldhaft, also glaubend im Recht zu sein, den MB beantragt, dann wird sich spätestens beim Widerspruch von VF ergeben, das die Sache teurer wird, wie gedacht.


    Scheinbar ist dir das, wie dem TE, nicht klar. Einen MB losschicken bedeutet nicht: Huh, jetzt wird die Partei gegenüber aber zucken und das machen, was ich sage.
    Ganz im Gegenteil. Und immer dann, wenn eine Reaktion von der Gegenseite kommt, mit Ausnahme der Anerkennung und Zahlung, wird es teuer(er).


    So einfach ist das. Da brauchst auch nicht zu schreiben, das es dir "zu krude" ist; Praxiserfahrung, ganz einfach und das soll der TE auch verstehen.


    Und da das erste Posting des TE nicht darauf schliessen lässt, das er erfahren mit dem Umgang mit MB ist, finde ich es gelinde gesagt merkwürdig, das ihm alle dazu raten bzw. ihm nicht dazu raten, sich Unterstützung zu holen.



    @TE:


    Ich warte jetzt einfach mal, was du weiter machst. Ich bin gespannt. Halte mich aber mit weiteren Tipps zurück. Ich würde lieber aggy und Jimmythebob fragen.

    Ich habe nicht gesagt, das er schuldhaft gehandelt hat. Genau lesen!



    Ich sage nur, das WENN er absichtlich (unabsichtlich) schuldhaft (damit ist die "Verursachung" in zivilrechtlicher Hinsicht gemeint) den Mahnbescheid beantragt und dieser rechtlich wirksam wird, VF diesen widerspricht und es in in der Verhandlung, die dann folgt (folgen muss, wahrscheinlich zwangsläufig, ich kenne die Motivation des TE nicht?) so auch geklärt wird, wird der TE alle Auslagen, auch die der Gegenseite, zahlen. So einfach ist das.


    Wenn es NICHT dazu kommt, sondern ein Vergleich der Parteien (bzw. eine Teilung) dann zahlt jeder seinen Anteil. Auch das kostet dann (mehr und weiteres) Geld.


    Wenn er nach dem MB nichts macht, kostet ihn das auch Geld, nämlich Minimum den MB.


    Was also verstehst du daran nicht?

    Eben. Was soll also der Mahnbescheid ohne weitere Hintergrundinformationen? In der aktuellen Lage finde ich eine Empfehlung für einen MB für den TE falsch.


    Bei VF sind mehrere Justiziare angestellt, daher sind sie "eingepreist". Zusätzlich werden diverse Anwaltskanzleien, teilweise über den Umweg des Inkasso, beschäftigt.

    Bist du wirklich der Meinung, ein MB erschreckt jemand, der der Meinung ist, im Recht zu sein?
    Oder gar eine Firma, wo Anwälte eingepreist sind? Nicht dein Ernst.


    Über die grundsätzliche Bedeutung brauchen wir uns wirklich nicht zu streiten, aber in diesem Fall hier ist die Beantragung an sich schon ein Risiko.


    Oder hast du jemals gehört, das jemand für die Auszahlung von unstrittigen (!) Guthaben einer Prepaidkarte einen MB/VB oder gar ein Gerichtsurteil gebraucht hätte? Für strittige Sachen schon, und dann wird es eben teuer.

    jimmy:


    Zitat

    Vor allem, weil VF definitiv widersprechen wird.


    Ist doch in diesem Sinnzusammenhang logisch, wenn VF zu unrecht betroffen wird. Oder willst du behaupten, das jeglichem MB nicht durch VF widersprochen wird, wenn keiner rechtmäßige Forderung seitens des TE erhoben werden kann?


    Zitat

    Quatsch. Die Kosten bleiben gleich, egal ob der Anspruch "schuldhaft" falsch behauptet wurde oder nicht


    Quatsch. Dein Satz mag sich auf den MB beziehen. Sollte ein Widerspruch seitens VF erfolgen, dann muß der TE handeln, was


    a) wieder Geld kostet
    b) oder nichts machen, dann kostet es auch Geld (den MB)


    Wenn die Sache vor dem Gericht ausgetragen wird, brauche ich dir doch als erfahrenen Rechtskenner doch nicht zu erklären, das es in den meisten solcher Fällen keine unterliegende Partei geben wird.
    Sondern zumeist eine Teilung bzw. ein Vergleich. Und auch der kostet, oder etwa nicht?


    Und wenn der MB respektive die Forderung schuldhaft (falsch) erhoben wird, muß der TE ebenfalls die Kosten der Gegenseite tragen.


    Billig und einfach sieht anders aus, wenn man(n) wie der TE "einfach" mal so einen MB lostreten will.


    Die "geballte Fachkompetenz" hier im Forum sollte Leute lieber vor unüberlegten Schritten warnen, als zu ermutigen......just2cents


    aggy:


    Zitat

    Ganz genau: Dann muß der TE eine Strafsteuer bezahlen, bis zu drei Anwälte von VF aushalten, und noch viel mehr


    Ein sinnvolles Posting wäre toll.


    Zitat

    Nach dem Wenigen, was ich so weiss, wird das (vermutlich) Amtsgericht gar nicht feststellen, ob der TE schuldhaft gehandelt hat oder nicht.


    Stimmt, den MB prüft es nicht.


    Davon rede ich aber auch nicht, sonder von dem "danach".


    Zitat

    . Und danach trifft es eine Kostenentscheidung. U, U, wird auch ein Vergleich geschlossen - das ist allerdings angesichts der vermutlich geringen Summe, um die es wohl geht, wenig wahrscheinlich ...


    Ach, kuck an. Und wer zahlt was in einem Vergleich? Aha. Und wenn sich rausstellt, das der MB unrechtmäßig, d.h. die Forderung unbegründet (falsch) war? Dann zahlt man was?


    Aha.....