Deswegen sagte ich ja, ohne zusätzliche Informationen kann man dazu nix sagen.
Wenn sich der TE irrig in der Annahme befindet, im Rechts zu sein, nützt im der MB zum "Erzwingen" der Auszahlung gar nichts. Im Gegenteil.
Denn das hier:
ZitatSofern die Forderung offensichtlich berechtigt sein sollte ... und die Erstattung nur vertrödelt wurde ... warum sollte VF dann widersprechen?
Wissen wir noch nicht genau.
Das hier:
ZitatDie Kosten sind für beide Seiten im Unterliegensfall gleich hoch, somit natürlich auch für den TE "überschaubar". Spätestens beim Eingang eines Mahnbescheids sollte man davon ausgehen können, dass sich bei VF mal jemand mit etwas Grips die Sache ansieht.
Ist nur der Fall, wenn tatsächlich ein Unterliegensfall eintritt. Eher unwahrscheinlich, wohl eher der klassische 50:50 oder 70:30 Fall, oder gar ein Vergleich. Oder es wird festgestellt, das der TE schuldhaft bei der Beantragung des MB/VB gehandelt hat. Und dann? Wird es teuer. Frage ist natürlich auch, um welche Summe es geht.
ZitatWenn der Mahnbescheid berechtigt ist, wäre VF schön blöd, wenn sie diesem widersprechen würden, da hat Frank absolut Recht. Das ruft nämlich nur höhere Kosten hervor, an denen VF kein Interesse haben wird.
Und wenn unberechtigt ist? Aha....
VF muss nicht immer der böse sein. Wenn ich mir hier immer die "Forentricks" zu Auszahlungen von Prepaid-Karten, Startguthaben, Loop-Up-EM-Karten und CallNow-Transfer-Karten ansehe, zweifle ich immer mehr .