Beiträge von sebbi

    Mir ging es um die 24 Monate.
    Aber damit wir es genau wissen:


    Sachmangelhaftung vs. Garantie



    Garantie und Sachmangelhaftung (früher Gewährleistung) sind zwei völlig verschiedene und vor allem unabhängige Sachverhalte.


    Die Sachmangelhaftung ist ein gesetzlich vorgeschriebener und geregelter Schutz des Käufers, eine Garantie eine freiwillige und frei auszugestaltende Leistung des Herstellers oder Verkäufers.



    Zur Sachmangelhaftung


    Sie gilt grundsätzlich zwei Jahre und billigt dem Käufer eines mangelbehafteten Gegenstandes bestimmte Rechte zu.


    Bei einem Verkauf von Privatperson an Privatperson kann die Sachmangelhaftung ausgeschlossen werden. Eine Beschränkung der Sachmangelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas arglistig verschweigt, haftet er trotz Ausschluss (§ 444 BGB).





    Was ist ein Mangel?


    Vereinfachte Darstellung des § 434 BGB:


    Eine Sache ist frei von Mängeln, wenn sie sich für die Verwendung eignet, für die sie gemäß Kaufvertrag gedacht war oder sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder die Beschaffenheit aufweist, die man üblicherweise erwarten kann. Das beinhaltet auch Eigenschaften, von denen der Käufer aufgrund von Aussagen, die in der Werbung oder von Mitarbeitern des Verkäufers gemacht wurden, ausgehen kann.


    Ein Sachmangel liegt auch vor, wenn die Sache fehlerhaft montiert wurde oder die beiliegende Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache konnte trotzdem fehlerfrei montiert werden.


    Ein Sachmangel ist letztlich auch, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine geringere Menge als vereinbart liefert.




    Welche Rechte hat der Käufer bei einem Mangel?


    Vereinfachte Darstellung der §§ 439, 440 und 441 BGB:


    Nacherfüllung
    Der Käufer kann die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Beseitigung des Mangels verlangen, wobei der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen hat (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Wird eine mangelfreie Sache geliefert, hat der Verkäufer Anspruch auf Herausgabe der mangelhaften Sache.


    Rücktritt
    Der Käufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten. Allerdings sehen die meisten AGB die Möglichkeit der vorherigen Nacherfüllung vor. Bis zu zwei Nachbesserungsversuche müssen idR geduldet werden.


    Minderung
    Der Käufer kann den Kaufpreis verringern. Der Betrag kann natürlich vom Käufer nicht nach Belieben festgelegt werden, sondern muss sich am Wert der Sache und am Umfang des Mangels orientieren.


    Die Rechte gelten ausdrücklich nicht, wenn man von dem Mangel beim Kauf Kenntnis hatte!




    Wie lange hat man die vorstehenden Möglichkeiten?


    Grundsätzlich gilt für diese Rechte eine Verjährungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB). Die Beweislast, dass der Mangel beim Kauf schon bestand, liegt grundsätzlich beim Käufer.


    Eine Ausnahme stellt der sog. Verbrauchsgüterkauf dar.
    Es handelt sich um einen Verbrauchsgüterkauf, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kauft (gilt also u. a. nicht für Immobilien). Ein Verbraucher ist eine Privatperson, die weder gewerblich noch im Zusammenhang mit einer selbständigen beruflichen Tätigkeit agiert.


    Beim Verbrauchsgüterkaufs gilt für die ersten sechs Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr, d. h. es wird davon ausgegangen, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Kaufs schon bestand. Der Verkäufer muss das Gegenteil beweisen.


    Die Sachmangelhaftung kann beim Verbrauchsgüterkauf nicht eingeschränkt, sondern - nur bei gebrauchten Sachen - auf ein Jahr verkürzt werden.



    Zur Garantie


    Die Garantie ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Sie kann nach Belieben ausgestaltet oder befristet sein. "Nach Belieben" bedeutet, dass die Regelungen der Sachmangelhaftung hier nicht angewandt werden.


    Die Garantieleistung kann



    an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden (sehr häufig: Garantie nur für Erstbesitzer)



    bestimmte Kosten ausschließen (Materialkosten, Versandkosten) und



    die Leistung einschränken (Ersatz durch aktuelles Gerät gegen Aufpreis).


    Daher empfiehlt es sich, die Garantiebedingungen genau (!) zu studieren.



    Für eine Garantie gelten gem. § 477 BGB nur wenige Bestimmungen:



    Sie muss einen Verweis auf die gesetzlichen Rechte aus der Sachmangelhaftung enthalten und darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.



    Sie muss den Umfang der Garantie enthalten und alle wesentlichen Angaben, die für die Geltendmachung notwendig sind, insbesondere Dauer und räumlichen Geltungsbereich sowie den Namen und die Anschrift des Garanten.



    Sie muss auf Verlangen in schriftlicher Form ausgehändigt werden.



    Fazit:
    Eine Garantie gilt also nur zusätzlich zur gesetzlichen Sachmangelhaftung und ist in ihrem Umfang im Vergleich zur Sachmangelhaftung meist eingeschränkt.
    Andererseits gilt sie oftmals auch für Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten, was für die Sachmangelhaftung nicht zutrifft.



    Quelle: http://www.wer-weiss-was.de/faq164/entry1152.html

    Die Antwort von Corsanostra ist nicht ganz richtig.
    In Deutschland gibt es einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von 24 Monaten. Wenn Dir ein Händler zusätzlich noch Garantie gibt, ist es seine Sache.


    Also: Gewährleistung = Hersteller"garantie"
    Garantie= Zusicherung vom Händler.

    Ich kann für die Region Erfurt bestätigen, dass es schwer ist, sich ins Netz einzubuchen, dass ich keinerlei Anrufe empfangen kann, wohl aber selbst welche tätigen kann. SMS ohne Probleme.


    Das ist jetzt das 3. Mal innerhalb von 6 Monaten, dass ich Probleme habe... langsam finde ich es nicht mehr lustig! Nur Glück, dass gerade WE ist.

    Zitat

    Original geschrieben von n-zob
    also ich find dass t9 ziemlich praktisch ist... :top:


    gruss
    n-zob


    Das ist doch hier gar nicht die Frage :mad:
    Wenn hier jeder schreibt, was er findet oder meint, wird der Thread noch viel unübersichtlicher als er ohnehin schon ist.
    Ich kann die Leute verstehen, die keine Lust haben, 20 Seiten über "ich finde silber schöner" oder "ich brauche kein MP3 im Handy" zu lesen, um rauszufinden, ob das Gerät dieses oder jenes Feature überhaupt besitzt.
    Also bitte On-Topic!

    Ich hänge mich gleich mal an den Thread mit ran;


    ich möchte gerne folgendes aus Outlook übernehmen:


    Bei häufigeren Einsatz blendet mir Outlook nach Eingabe von 3 Buchstaben der Adresse die am häufigsten genutzte Adresse vor.
    Wo finde ich diese Adressen?
    Einige davon habe ich nicht als Kontakt abgelegt und will das auch nicht, weil ich mit demjenigen nur temporär kommunizieren muss, aber ich würde eben gerne das "Auto-Ausfüllen" übertragen können. Irgendwo muss Outlook die Vorschlagsliste ja ablegen - nur wo...???

    Danke für Eure Tipps,


    ich werde mal den RAM tauschen, das ist wohl das Einfachste momentan, denn mein Rechner startet jetzt gar nicht mehr und bleibt gleich mit der Fehlermeldung stehen. Auch der abgesicherte Modus hilft nicht.


    Die Festplatten scheinen eigentlich noch in Ordnung zu sein, denn ich habe SMART aktiviert und es zeigt keinen Fehler an.


    Sebbi

    o.g. fehlermeldung bekomme ich in verbindung mit einem bluescreen neuerdings öfter mal beim booten. kann die meldung mir mal jemand übersetzen, damit ich evtl. was dagegen tun kann?
    bs: win xp sp2

    Viren kann ich eigentlich ausschließe, da der Fehler gleich nach der Neuinstallation einer Original-Version von WinXP SP2 aufgetreten ist, ohne das der Rechner schon im Internet war.
    Außerdem verwende ich einen aktuellen Scanner, der auch nicht gefunden hat.
    Hab auf Verdacht bereits mal Soundkarte und Grafikkarte getauscht, hat aber nicht geholfen.