Hallo !
Habe dazu was gefunden... Jamba AGB
Zitat:
Nur der bei Jamba! AG registrierte Kunde persönlich ist berechtigt,
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Pflichten des Kunden
Klingeltöne und Logos unterliegen dem Urheberrechtsschutz bzw. dem Markenrechtsschutz. Der Kunde ist berechtigt, den aufgeladenen Klingelton oder das Logo auf seinem Mobiltelefon zu speichern. Eine anderweitige Speicherung, insbesondere die Übertragung auf ein anderes Mobiltelefon, ist unzulässig. Ebenfalls unzulässig ist ein Weiterbearbeiten oder Kopieren der vom Kunden bezogenen Klingeltöne und / oder Logos.