Beiträge von lbjd9

    Zur Verdeutlichung


    E-Mail vom Händler:


    Sehr geehrter Herr xxx,


    wir haben Ihre Unterlagen zum Widerruf des Kaufes Auftrag xxx vom 01.02.2013 am 04.02.2013 erhalten und möchten Ihnen dazu folgendes mitteilen:


    Hinsichtlich Ihrer Bitte um Prüfung möchten wir zunächst darauf hinweisen, dass jegliche Reklamationen in unserem Haus sorgfältigst und stets wohlwollend im Interesse einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit geprüft werden.
    Ob bzw. inwieweit ein Anspruch dann schließlich seitens unseres Hauses anerkannt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie ist dies die Sach- und Rechtslage.


    Nach erneuter Prüfung des Sachverhalts müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Ihrem Rücktrittsgesuch mit kompletter Kaufpreiserstattung für xxx nicht entsprochen werden kann.


    Begründung: Das Gerät ist mechanisch beschädigt. Pins am Sim-Kartenleser sind abgebrochen. Diefekte,d ei auf unsachgemäße Handhabung und/oder Eigenverschulden zurückzuführen sind fallen nicht unter Gewährleistung.


    Ihre Entscheidung:


    (a) Zum Preis von 203,40 EUR (inkl. MwST) Gerät reparieren zzgl. Versandkosten, Differenzbetrag für die Erstattung beträgt dann 128,64 EUR
    (b) Gerät unrep. 43,00 EUR zurück zzgl. Versandkosten (Vorkasse 6,90EUR)
    (c) Kostenlos Gerät entsorgen


    Bitte teilen Sie uns Ihre Entscheidung bis 05.03.2013 schriftlich mit.


    Mit freundlichen Grüssen
    xxx

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Ich würde den Händler von daher unter Fristsetzung erneut zur Erstattung des Kaufpreises auffordern und bei fruchtlosem Verstreichen der Frist das Geld notfalls klageweise einfordern.


    Das klingt plausibel - werde es wohl so machen.

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    Frage ist ersteinmal irrelevant, da zunächst geklärt werden muß


    a) TE natürliche Person? Oder als Händler bestellt?
    b) Online / Offline gekauft?
    c) wie der TE formuliert hat. Es ist ein entscheidender Unterschied, ob er sein Widerrufsrecht genutzt hat (wenn er eines hatte) oder sich auf den Mangel berufen hat.
    Zudem ist zu prüfen, ob sich der TE Wertersatzpflichtig gemacht hat, da ja eine Beschädigung unzweifelhaft vorliegt.



    a) natürliche Person
    b) online
    c) Widerruf

    Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Der TE hat von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und nicht von seinen Gewährleistungsrechten. Das Recht zur Nachbesserung spielt hier also keine Rolle.


    Das ist schon richtig, ändert aber nichts an den Fakten.

    Zitat

    Original geschrieben von rajenske
    Wenn ich das richtige Angebot gefunden habe (dein Kauf am 3.2. bei eBay):


    - Ähnlichkeit des Namens zu deinem zufällig? (edit: erst nach diesem Kauf extra angepasst? :confused: )
    - Es wird betont, dass "privat" verkauft wird, "weder Haftung noch Garantie oder Gewährleistung".


    Das sieht zunächst nicht nach "Händler" aus, wie du zuerst geschrieben hast. Jedoch belegen die Bewertungen eine eindeutige gewerbliche Tätigkeit. Und wenn du ihn damit konfrontierst, wird er davon nicht begeistert sein ;).


    Das war tatsächlich ich :) !
    Allerdings ist das mein 2. Geràt. Das Defekte hatte ich einige Tage zuvor in einem Shop (gewerblich) gekauft!

    Zitat

    Original geschrieben von Timba69
    lbjd9:


    Wenn du Hilfe erwartest wäre es nett und eine Wertschätzung an das Forum, wenn du aktiv mitarbeiten würdest und nicht einsilbig.


    Justmy2cents.


    Das stammt natürlich. Erstmal vielen Dank für die bisherige Hilfe!


    Also, ich habe das defekte Gerät sofort nach Erhalt zutückgeschickt, weil mir das Display sagte, die Sim-Karte werde nicht erkannt.
    Vor 2 Tagen schrieb mir der Verkäufer, er habe das Handy einen Tag vorher erst bekommen und habe es direkt an mich weiterverkauft. Also, müsse der Defekt mein eigenes Verschulden sein, Das Gerät wird nun zum Hersteller gesendet, was das bringen soll, ist mir allerdings schleierhaft - Kulanzfall? Sonst bin ich so schlau wie am Anfang...

    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Das ist allerdings echt dumm gelaufen. Waren Klebesiegel gebrochen, Folien entfernt, etc., also war es erkennbar als "Gebrauchtware"?


    Problem ist, dass SIM-Kontakte nicht einfach so brechen, sondern eigentlich nur bei Gewalteinwirkung, z.B. durch Verhaken eines SIM-Adapters, der dann mit Gewalt entfernt wird.


    Um was für ein Handy handelt es sich denn?



    Ein Blackberry.
    Einen Sim-Adapter habe ich nicht.
    Keine Siegel. Folien waren drauf.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Kann man pauschal nicht sagen, was für ein Defekt ist es denn? Sturz- oder Wasserschaden ausgeschlossen?


    Ja.
    Abgebrochene Kontakte in Sim-Kartenleser.

    Hallo,


    ich habe online ein Handy gekauft und wegen eines Hardwaredefektes innerhalb der Frist zurückgeschickt.
    Nun unterstellt mir der Händler Selbstverschulden und verweigert die Erstattung.
    Aussage gegen Aussage.
    Wer steht in der Beweispflicht?
    Danke für fachkundige Hilfe!