Beiträge von SvenBln

    Zitat

    Original geschrieben von hägi
    Und wenn die Gutscheine net durchgehen, wird eben die Annahme verweigert.


    Das wird vielleicht schwierig wenn die Rechnung erst einige Tage später kommt, oder im Paket liegt :D

    Weniger ein Ebay-Problem, viel mehr eine Frage:


    Ich habe bei Ebay einen Artikel versteigert. Kurz darauf meldete sich der Käufer und teilte mir mit, dass er den Artikel doch nicht will, da er sich getäuscht habe. Daraufhin habe ich die Funktion "Angebot an unterlegene Bieter" genutzt. Der unterlegene Bieter hat den Artikel dann auch gekauft.


    Jetzt die Frage: Muss ich Ebay wegen des abgesprungenen Käufers noch eine Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels senden um für diese Auktion die Verkaufsprpovision wieder zu bekommen?



    Ich werde ja auf jeden Fall Verkaufsprovision für den Verkauf an den unterlegenen Bieter zahlen. Aber wird die andere Provision einfach gestrichen? Theoretisch müsste das ja so sein, denn ich habe den Artikel ja nur einmal.


    Weiss das jemand?


    Sven

    Zitat

    Original geschrieben von Wirrkopf
    Ich weis nicht was Du da rechnest aber das Porto wird in den MBW eingerechnet und der liegt nach meiner Erfahrung bei 20 €.


    Also ich hab auch was für 16,99 + 5,99 = 22,98 bestellt und das ging ohne Probleme. Wird mich als nur 2,98 kosten.


    Bist du sicher, dass sich der Gutschein auf 20 € beläuft?


    Einen MBW scheint es jedenfalls nicht zu geben...


    Du weisst schon, dass die Polizei bei Ruhestörungen nicht originär zuständig ist, oder? Zuständig ist wohl eher das Ordnungsamt oder das Umweltamt. Nur weil von denen u. U. niemand mehr im Dienst ist, kommt die Polizei ins Spiel.


    Da der Lärm wohl regelmäßig auftritt und die Polizei noch nicht verständigt wurde, sollte der Gang zur zuständigen Behörde die bessere Wahl sein. Dort hat man viel bessere Möglichkeiten als bei der Polizei. Sicherlich auch, wenn der Lärm außerhalb der "normalen" Geschäftszeiten auftritt.


    Am besten sämtliche Lärmzeiten so genau wie möglich dokumentieren und dann zur zuständigen Behörde und dort das Problem ansprechen. Ist sicherlich effektiver als der Umweg über die Polizei.


    Sven

    Zitat

    Original geschrieben von elgo
    Hi BB007, für Dich mag es zwar so sein, jedoch nicht nach dem Strafgesetzbuch. Eine Sachbeschädigung erfordert danach zumindest eine "Beschädigung" d.h. Substanzverletzung.


    Einer Substanzverletzung bedarf es bei der Sachbeschädiung nicht. Es reicht z. B. auch die vorübergehende "Unbrauchbarmachung" der Sache. Berühmt dafür sind doch die sog. Fälle über das "Luftablassen" aus Autoreifen. Es gibt verschiedene Urteile in denen so etwas als Sachbeschädigung gewertet wird.


    Ob das Fahrzeug durch die Aufkleberreste unbrauchbar geworden ist, ist hier wohl fraglich. Allerdings ist die "Ästhetik" des Fahrzeugs geschmälert. Von daher könnte man hier, ähnlich wie beim Graffiti, evtl. von einer Sachbeschädigung ausgehen. Alles in Allem wohl sehr schwierig :D