Beiträge von SvenBln

    Zitat

    Original geschrieben von devil-hwd
    In der Fahrschule hies das so(oder so ähnlich):


    Mit der Lichthupe darf aus der Entfernung(ca. 60 - 100m) die Überholabsicht durch einmaliges betätigen angezeigt werden.


    Das ist ja auch völlig ok. Aber bei diesem Abstand schon von einem Drängler zu sprechen, finde ich übertrieben...


    Du machst deinem Nick ja alle Ehre :D
    Hast du deine geposteten Links mal zu Ende gelesen? Wohl nicht. Genau so wenig wie meine Erklärung.
    Bei dem ersten Link den du gepostet hast, steht, dass die Lichthupe aus der Ferne betätigt werden darf. Trifft ja bei einem "Drängler" nicht wirklich zu, oder? Darum habe ich geschrieben:

    Zitat

    Die Lichthupe wie beschrieben bei einem Vorausfahrenden einzusetzen ist ganz sicher eine Nötigung.

    Nichts anderes steht bei deinem ersten Link.
    Von einer generellen Nötigung bei Einsatz der Lichthupe habe ich wohl nichts geschrieben.


    Bei Wikipedia steht nur, dass die Lichthupe benutzt werden darf, um dem Vorausfahrenden einen Überholvorgang anzukündigen. Wie kann ich einen Überholvorgang ankündigen, wenn ich gar keine Möglichkeit habe um zu überholen? Das würde nur funktionieren wenn sich beide Fahrzeuge z. B. im mittleren Fahrstreifen befinden würden und links frei wäre...


    Schöne Grüße und nichts für ungut! :D


    Genau diese Tasche habe ich gerade für mein K750i bekommen. Alles in Allem ist sie sehr gut. Anfangs ist sie etwas eng, so dass beim herausziehen des Handys jedes mal die Kameraabdeckung geöffnet wird. Das ist etwas nervig. Die Tasche dehnt sich aber etwas. Später gibts keine Probleme mehr. Auch der Clip lässt sich sehr gut verstellen. Die Tasche ist sehr zu empfehlen.


    Grüße,
    Sven


    P. S. Du findest bestimmt noch günstigeren Angebote...

    Zitat

    Original geschrieben von witzbold
    Lichthupe ist keine Nötigung, sondern ein legitimes Mittel ein Überholvorhaben anzuzeigen. Solange du den Mindestabstand einhältst und die Lichthupe nicht in Dauerfernlicht verwandelst, ist da kein Problem. Leider reagieren die von dir angesprochenen Autofahrer in 99% der Fälle auf dieses Mittel allergisch.


    Die Lichthupe wie beschrieben bei einem Vorausfahrenden einzusetzen ist ganz sicher eine Nötigung.


    Sie darf nur eingesetzt werden, um die Strecke beim Überholvorgang zu überblicken. Davon kann man sicher nicht sprechen, wenn ein Fahrzeug vor dem anderen fährt. Wenn zwei Fahrzeuge auf der Autobahn im linken Fahrstreifen hintereinander fahren, kann der hintere wohl nicht überholen. Folglich braucht er auch nicht die Strecke für den Überholvorgang auszuleuchten.


    Beim "links-blinken" im linken Fahrstreifen geht die Rechtssprechung nicht von einer Nötigung aus.


    Zum Thema Anzeige:
    Wenn man sich wirklich "bedrängt" oder "genötigt" fühlt, sollte man auf jeden Fall Anzeige erstatten. Auch wenn die Sache eingestellt wird, ist der "Täter" Beschuldigter in einem Strafverfahren. Auch bei Einstellung werden seinen Daten gespeichert...


    Vielleicht gab es ja vorher schon ein oder zwei Anzeigen, die aufgrund von Aussage gegen Aussage eingestellt wurden. Irgendwann wird sowas nicht mehr eingestellt.


    Natürlich ist das alles ein sehr großer Aufwand, der u. U. nur Zeit und Geld kostet. Es sollte also jeder für sich selbst entscheiden Anzeige zu erstatten. Die Meisten Drängler sind aber vielleicht schonmal aufgefallen.


    Grüße,
    Sven