Zitat
Original geschrieben von witzbold
Lichthupe ist keine Nötigung, sondern ein legitimes Mittel ein Überholvorhaben anzuzeigen. Solange du den Mindestabstand einhältst und die Lichthupe nicht in Dauerfernlicht verwandelst, ist da kein Problem. Leider reagieren die von dir angesprochenen Autofahrer in 99% der Fälle auf dieses Mittel allergisch.
Die Lichthupe wie beschrieben bei einem Vorausfahrenden einzusetzen ist ganz sicher eine Nötigung.
Sie darf nur eingesetzt werden, um die Strecke beim Überholvorgang zu überblicken. Davon kann man sicher nicht sprechen, wenn ein Fahrzeug vor dem anderen fährt. Wenn zwei Fahrzeuge auf der Autobahn im linken Fahrstreifen hintereinander fahren, kann der hintere wohl nicht überholen. Folglich braucht er auch nicht die Strecke für den Überholvorgang auszuleuchten.
Beim "links-blinken" im linken Fahrstreifen geht die Rechtssprechung nicht von einer Nötigung aus.
Zum Thema Anzeige:
Wenn man sich wirklich "bedrängt" oder "genötigt" fühlt, sollte man auf jeden Fall Anzeige erstatten. Auch wenn die Sache eingestellt wird, ist der "Täter" Beschuldigter in einem Strafverfahren. Auch bei Einstellung werden seinen Daten gespeichert...
Vielleicht gab es ja vorher schon ein oder zwei Anzeigen, die aufgrund von Aussage gegen Aussage eingestellt wurden. Irgendwann wird sowas nicht mehr eingestellt.
Natürlich ist das alles ein sehr großer Aufwand, der u. U. nur Zeit und Geld kostet. Es sollte also jeder für sich selbst entscheiden Anzeige zu erstatten. Die Meisten Drängler sind aber vielleicht schonmal aufgefallen.
Grüße,
Sven