Beiträge von SvenBln

    *hochkram* :D


    Fahre nächste Woche ein paar Tage nach Holland. Da ich um Ostern wohl einen sehr teuren Anbieter erwischt habe möchte ich mich diesmal vorher schlau machen :rolleyes:


    Welcher Anbieter ist denn in Holland zu empfehlen? Selbst habe ich E+.


    Grüße,
    Sven


    Natürlich ist die Prüfbescheinigung ausschlaggebend, wenns drauf ankommt. Die PB ist der einzige sichere Nachweis, ob das Fahrzeug TÜV bekommen hat, oder nicht. Eine Plakette kann, wie schon gesagt, schnell mal falsch geklebt werden.


    Meiner Meinung nach ist der Stempel im Fzg-Schein jedoch ganz und gar nicht vorgeschrieben! Mir ist keine Rechtsgrundlage bekannt die diesen Stempel vorschreibt. Der Stempel wird oft genug vergessen. Bei alten Fahrzeugen passt auch irgendwann kein Stempel mehr in den Schein und ich hab noch nie gehört, dass man sich dann nen neuen ausstellen lassen muss...


    Man kann auch nicht pauschal sagen, dass alle Neuwagen drei Jahre TÜV bekommen, da gibts genug Ausnahmen.


    Zum Thema AU-Bescheinigung ist immer mitzuführen zitiere ich am besten mal §47a StVZO:

    Zitat

    Die Prüfbescheinigung ist aufzubewahren. Der Fahrzeugführer hat sie der für die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 verantwortlichen Person sowie auf Verlangen zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde zur Prüfung auszuhändigen. Kann die Prüfbescheinigung nicht ausgehändigt werden, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift von der untersuchenden Stelle zu beschaffen oder eine Abgasuntersuchung durchführen zu lassen.


    Es gibt also keine Mitführpflicht. Das ist eins der vielen vielen Hirngespinste die im Verkehrsrecht umhergeistern :D Ich sage nur: "Absolutes Halteverbot", oder "Ihr Verbandskasten ist 2001 abgelaufen, das kostet..." :D


    Grüße,
    Sven


    P. S. Netzwerkservice: Habe bis vor einem Jahr in Berlin gewohnt ;)


    Die Polizei kann auf eine Datei zugreifen die sagt, ob Versicherungsschutz besteht oder nicht. Bei einer Kennzeichenabfrage wird sofort ein Hinweis ausgeworfen, falls kein Versicherungsschutz mehr besteht, dann muss es wohl auch entstempelt werden. Ein Fahrzeug zu entstempeln weil TÜV oder HU abgelaufen ist, ist auf jeden Fall nicht rechtens.


    Dieser Punkt den Du gesehen hast wird erst eine Weile nach der Entstempelung geklebt. Weiterhin wird dieser Punkt geklebt wenn keine Kennzeichen mehr vorhanden sind oder es sich bei dem Fahrzeug um "Schrott" handelt...Hier in HH gibts diese Punkte aber nicht...


    Sven :D


    Moin :D


    Da hat Dich der Prüfer wohl etwas auf die Schippe genommen ;)


    Einzig und allein Maßgebend ist die Prüfplakette, siehe § 29 II StVZO. Der Fahrzeugschein hat niemanden zu interessieren. Sehr oft wird in den Fahrzeugschein auch gar nichts mehr eingetragen...


    Zitat

    Original geschrieben von Netzwerkservice
    In Mannheim kann es Dir z.B. passieren, das wenn Dein Wagen geparkt ist und man sieht das Tüv + Au abgelaufen sind, das Dir das Nummernschild unkenntlich gemacht wird, d.h. das das Sigel dadrunter entfernt wird, das man von weiten sieht, das mit dem Nummernschild etwas nicht stimmt.


    Bist Du da sicher? Das darf nicht sein!


    Ein Fahrzeug darf nur entstempelt werden, wenn der Versicherungsschutz abgelaufen oder das Fzg. abgemeldet ist. Mit dem TÜV oder der HU hat das sicher nichts zu tun...

    Happy Birthday an das Forum und natürlich die ganze Community :top:


    Vor allem aber vielen Dank an die unermüdlichen Mods :D Weiter so :top:


    Viele Grüße,
    Sven