Beiträge von SvenBln

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    Original geschrieben von prana
    Dafür, dass ich keinen Fehler sehe, finde ich 30€ halt schon recht viel!


    Wie ist denn für dich der besagte "Fußgängerbereich" gekennzeichnet? Fußgängerzone respektive "verkehrsberuhigter Bereich" sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

    Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Werden Anrufe beim Notruf nicht dort in einem Protokoll erfasst? Damit und mit der Stauinformation (die ja sicher irgendwo gespeichert wird) lässt sich sowas ja rekonstruieren..


    Zumindest in größeren Städten werden sämtliche 110-Anrufe aufgezeichnet.


    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Nicht im Sinne, dass es in der Art einer Anzeige aufgenommen wurde.
    Er wurde aber erfasst, protokolliert und wenn ich mich nicht irre, auch im Wortsinne "aufgenommen", nämlich aufgezeichnet. Und das ist - wie ja auch schon geschrieben - durchaus beweiserheblich.


    Siehe oben. Aufgezeichnet wurde der Anruf sicher. Aber ohne spätere Anzeigenerstattung wäre nichts weiter passiert :D Mehr wollte ich damit nicht sagen :)

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    Original geschrieben von Butterfly
    Genau so ist es in diesem Fall gelaufen.


    Sehe ich jetzt auch. Aber das sagte ich ja... Ich hatte deinen Sachverhalt gar nicht gelesen :D


    Dass ein Beamter vor Gericht bestätigt so einen Anruf erhalten zu haben finde ich interessant. Wenn das Ganze nicht im kleinsten "Kaff" ist passiert, wird er pro Monat hunderte Anrufe annehmen. Bis zu einer Gerichtsverhandlung vergehen ganz schnell sechs bis 12 Monate. Da muss man schon ein gutes Gedächtnis haben ;)

    Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Stimmt, hatte ich wohl überlesen.
    Trotzdem war das sinnvoll anzurufen, weil so der Sachverhalt ja schon mal zumindest aufgenommen wurde.


    Du meinst doch nicht im Ernst, dass "der Sachverhalt" durch einen Anruf unter 110 als aufgenommen gilt, oder? :D Wenn du ganz viel Glück hast bekommst du aufgrund des Anrufes einen Anhörungsbogen zugesandt, auf welchem du den Sachverhalt schildern und zur Anzeigen bringen kannst. Ansonsten wird man wohl eher sagen, dass du eine Polizeidienststelle aufsuchen sollst.


    In den seltensten Fällen von von "Drängeln" bzw. "Nötigen" wird sich ein Streifenwagen der Polizei auf den Weg machen um das betreffende Fahrzeug anzuhalten.
    Sofern es keine absolute Eilsache ist, wird wohl jeder Geschädigte aufgefordert eine Polizeidienststelle aufzusuchen. Anhand des Kennzeichens kann ja dann Anzeige erstattet werden.

    Moin,


    scheinbar hat mein Notebook nach nicht einmal drei Jahren Nutzung seinen Geist aufgegeben.


    Wenn ich das Gerät einschalte, erscheint das Windows-XP Logo in einer sehr schlechten Auflösung. Außerdem ist es sehr gestrichelt und wird mit scheinbar weniger Farben dargestellt. Anschließend gibt es noch ein paar "wirre" Striche auf dem Display und dann wird es komplett schwarz. Das war es dann...


    Kurz vor diesem Effekt, wurde das Bild im laufenden Betrieb plötzlich schwarz.


    Der abgesicherte Modus läuft hingegen. Leider lässt sich die Auflösung nicht auf eine nutzbare Höhe ändern.


    Ich habe weder etwas installiert, noch habe ich mir einen Virus eingefangen.


    Kann eigentlich nur die Grafikkarte sein, oder? :(


    Lohnt sich ggf. ein Tausch?


    Grüße,
    Sven