Beiträge von SvenBln

    :confused: Ich habe doch geschrieben, dass vor Vertragsabschluss andere AGB galten. Ich erspare mir jetzt die alten AGB einzuscannen und online zu stellen. Glaub´ mir einfach, dass in den alten AGB nichts von einer Handling-Pauschale oder Anschlussgebühren steht.


    Fazit: Vor Vertragsabschluss war von irgendwelchen Gebühren keine Rede. Meiner Meinung nach kann man dann nach Vertragsabschluss auch nichts von mir einfordern...

    Zitat

    Original geschrieben von spunk_007
    http://www.eteleon.de/infos/ueberuns/agb


    Punkt 2.1 und folgende.


    Hast du meinen Beitrag eigentlich gelesen? Damals galten andere AGB. Es kommt mir vor als wärst du Mitarbeiter von eteleon. Die verweisen nämlich auch ständig auf ihre aktuell gültigen AGB.


    Zitat

    Original geschrieben von spunk_007
    das ist der Punkt - wenn keine AG, dann die handling-Pauschale (eigentlich ein vollkommen bescheuerter Begriff)


    Nicht nur der Begriff, sondern auch das vorgehen ist bescheuert. Wie kann man mir denn nach Vertragsabschluss eine Handling-Pauschale oder was auch immer aufdrücken?


    In dem Vertrag den ich abgeschlossen habe, steht genau so wenig wie in dem Angebot, dass man zwei SMS verschicken muss um nicht zwei Mal 24,95 € aufgebrummt zu bekommen.
    In den nach Vertragsabschluss erhaltenen Unterlagen steht, dass mir die Anschlussgebühr durch Senden von zwei SMS erlassen wird. Was für eine Anschlussgebür? :confused: Weder in den Vertragsunterlagen noch im Angebot oder den damals gültigen AGB wird von einer Anschlussgebühr oder von einer Handling-Pauschale gesprochen. Was sollte man mir also erstatten wollen? :confused:


    Den Startpaketpreis habe ich an O2 entrichtet.


    Zitat

    Original geschrieben von spunk_007
    Aber da dem Kunden ja keinerlei Kosten entstehen (also Optionen oder Handlingspauschale oder sonstiges) sofern man die Angaben in den schriftlichen Unterlagen befolgt (also kündiogen oder entsprechende Kurznachrichten senden) scheint dieses Vorgehensweise wohl korerkt zu sein.


    Leider wären die SMS nicht kostenlos gewesen ;) Von einer korrekten Vorgehensweise kann hier wohl absolut keine Rede sein...


    Mal sehen wie es weiter geht :rolleyes:

    Auch bei mir gibt´s mal wieder News zum Thema eteleon :rolleyes:


    Ich habe die Tage eine Mahnung (angeblich schon die 2.) zur SL75 Aktion von vor über einem Jahr erhalten. Das Schreiben kam per Post als Einschreiben.


    Angemahnt wird die Nicht-Zahlung einer "Handling-Pauschale" i. H. v. 24,95 €. Das Ganze zwei Mal, da es um zwei Genion-Card S "Verträge" ging.


    Sowohl in der damaligen ebay-Auktion, als auch in den damals gültigen AGB wurde von dieser Summe nichts erwähnt. Jetzt wird fleissig auf die aktuell gültigen AGB verwiesen und mit juristischen Schritten und Inkasso gedroht. Mahngebühren kommen natürlich auch noch drauf :rolleyes::D


    Da die genannte Summe i. H. v. 24,95 € weder in der Auktion noch in den damals gültigen AGB auftaucht, grenzt das Ganze für mich echt schon an Betrug.


    Was soll man dazu noch sagen? :rolleyes:


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?


    Sven

    Zitat

    Original geschrieben von davep
    :confused:
    Für Vertragsanfragen gibt es das "Vertragsanfragen"-Forum
    Für private suchanfragen gibt es das "Suche"-Forum


    Wie meinen? :confused:


    Er schreibt nicht, dass er einen Vertrag sucht. Für gewerbliche Angebote ist die Frage hier doch sehr gut aufgehoben. Hier fragt jeder nach Händlerangeboten für irgendwelche Geräte...


    Nur so als Info! :D