Ach Pfeffer, wenn Du in der Großstadt wohnst könnt ich drauf wetten das das Verfahren nach § 153 StPO eingestellt wird. Aber wie schon gesagt wurde, wenn Du da an eine emanzipierte STA triffst, dann kann ich für nix garantieren.
Das was natürlich klar ist, dass jeder der den Fall bearbeitet nun weiß wie Dein "Hydrant" aussieht, aber wenn ich Du wäre, ich hätte in der Vernehmung bei der Polizei gesagt, das Dir das leid tut, Du wusstest nicht das Du damit dem Mädel da so psychisch zugesetzt hast und Du hast auch vor Dich zu entschuldigen, weil es Dir wirklich leid tut. Sollte ebend nur ein kleiner Spaß sein der kräftig daneben gegangen ist und Du hattes auch keine Ambitionen das Mädel sexuell zu belästigen.
Setzt natürlich voraus das es wirklich so ist, wovon ich mal ausgehe.
Wenn jemand einsichtig ist bei solchen "kleinen Sachen" wird das Verfahren meist eingestellt.
Also Alternativ dann wirklich zu nem Anwalt gehen, aber der kostet richtig ordentlich Geld wenn man kein RSV hat. Aber einige RSV zahlen nicht wenn man bewusst einen Straftat begeht.
Das ist aber keine Rechtsberatung sondern stellt nur meine Meinung dar.