Hatte die Umschreibung einer xtra-Karte per Fax eine Woche nach der Aktivierung beantragt. Ging problemlos und wurde bereits am nächsten Tag erledigt.
Beiträge von ictus
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Original geschrieben von kris781
Vollkommen richtig!Kündigen und auf Feststellung klagen, dass das Vertragsverhältnis nicht mehr besteht, ist die richtige Vorgehensweise.
Wenn man wirklich und unbedingt den Vertrag zu den alten Konditionen behalten will, führt kein Weg daran vorbei, eine fehlerhafte Rechnung (wenn man nach den neuen Tarifen abgerechnet wird) nicht bzw. nicht ganz zu bezahlen und darauf zu warten, dass O2 klagt.
Kündigen und Feststellungsklage ist schön und gut. Ich habe aber dann das Problem, dass ich die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung nachweisen muss, damit die Kündigung wirksam erklärt werden kann. Ob dafür der (versuchte) Vertragsbruch seitens o2 genügt, lässt sich mE im Vorfeld schlecht abschätzen; die Entgelterhöhung als solche würde es wohl nur, wenn du die Nummern auch tatsächlich nicht nur gelegentlich nutzt.
Den 2. Vorschlag halte ich für gefährlich. Zumindest die Rechnung gar nicht zu zahlen. Aber auch die Teilzahlung wäre mir zu riskant: o2 wird zunächst einen Schufa-Eintrag veranlassen. Der wird dann auch zu Unrecht erfolgen. Dann musst du aber im schlimmsten Falle wiederum o2 (ggf. auch die Schufa) verklagen, den Eintrag zu löschen. In der Zwischenzeit hast du erstmal eine Menge Ärger.
Deshalb auch mein umständlicher Weg über die Klage aus einem Bereicherungsanspruch. Jedenfalls komme ich so nicht in eine Situation, in der o2 mir zusätzlich Probleme machen kann.
Wie ich weiter oben aber auch schon geschrieben habe, habe ich auch eine Möglichkeit gefunden, den Klageantrag so zu formulieren, dass er auf die Feststellung des Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses gerichtet ist und zugleich das Gericht damit befasst, welche Entgelte geschuldet sind. Bitte habt Verständnis dafür, dass ich mich an derzeit noch nicht deutlicher äußern will. Erst will ich abwarten, wie o2 reagiert.
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Original geschrieben von lazybee
Geht bei mir seit ca. 2 Wochen auch nicht mehr, habe schon einen Tipp dieses Threads versucht (aus- und wieder einschalten), das hat einmal geholfen aber dann nicht mehr.Bei mir wird jetzt dauerhaft der abgedunkelte Standydesktop angezeigt...
Habe seit heute dasselbe Problem. Wobei diese Leiste zunächst erscheint, nach kurzer Zeit dunkelt der Bildschirm dann vollständig ab. Da müsste doch eigentlich irgendwas an den Einstellungen nicht stimmen. Ich will jetzt nicht wie wild alles verstellen: was bedeutet denn Schlafmodus? Und Energiesparmodus?
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@RoyalFlush:
Jepp, ich habe einen Titel, aus dem ich die Differenz vollstrecken kann. Spätestens dann habe ich aber gewonnen.
Erstens wäre geklärt, dass die Entgelte nicht wirksam in meinen Vertrag einbezogen wurden.
Zweitens hat o2 wohl kein Interesse daran, dieses Spielchen mit mir im Monatstakt zu wiederholen.
Drittens kommt es nicht darauf an, dass ich vollstrecken lasse, sondern wie ich vollstrecken lasse. Mit ein bisschen Medienpräsenz sicherlich sehr eindrucksvoll
Ich kann mir schon vorstellen, wie eine sensationsgeile Zeitung (die ich ansonsten meide) titelt: "Million von Kunden mit falschen Rechnungen abgezockt".Im Übrigen wähle ich den Weg des Mahnbescheides ja nur, um die unsägliche, unnützliche Gütestelle zu umgehen, die -glaube ich- auch in Bayern dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet ist.
matzefix:
Wenn Geld geschuldet ist, ist kein Gesprächsguthaben geschuldet. Da gilt auch für o2 nichts anderes.@all:
ansonsten bleibt immer noch eine andere Möglichkeit: Feststellen lassen, ob das Rechtsverhältnis besteht. -
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Original geschrieben von hollyj
Vielen Dank! Ich hatte es nämlich so verstanden, dass die dünne Folie drauf kommt und der Aufkleber dann abkommt! Na zum Glück gibt es hier prompt Hilfe!
Bei mir hält die dicke Folie aber nicht auf dem Gerät. Die dünne Grüne wird es ja wohl kaum sein.
Edit: Ups, habe gerade gemerkt, dass zwischen der dünnen grünen und der (ganz) dicken noch eine weitere Folie ist, die total unscheinbar auf meinem Display klebt. :o
Die sind wirklich ultra clear. :top: -
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Original geschrieben von Jimmythebob
Das Gericht wird sich also nicht damit auseinandersetzen, ob die 0180- Rufnummerngasse nun 0.69€ kostet oder nicht!Doch. Ich habe eine Möglichkeit gefunden, die zu einer statthaften Klage führt. Hat mich zwar einiges an Phantasie, Zeit und Gesprächen mit Kollegen gekostet, aber die investiert man doch gerne, wenn man sich über o2 so richtig ärgert...
Im Übrigen kann man ja auch mit ein klein wenig Aufwand zu einer Leistungsklage kommen: Sonderrufnummer anrufen - Warten, bis o2 die Rechnung abbucht - Rückzahlung des Betrages verlangen, weil Entgelte nicht wirksam erhöht, und damit Entgelt insoweit ohne Rechtsgrund geleistet - Mahnbescheid - Widerspruch seitens o2 - streitiges Verfahren - Urteil.
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Original geschrieben von kris781
Könnte problematisch werden. In meinen alten AGB steht drin, dass ich ein Sonderkündigungsrecht habe, wenn O2 die Tarife verändert. Wenn Du auch noch die alten AGB hast, dürfte O2 die Preise ändern, wenn sie dich dafür rauslassen.Nein. In meinen AGB ist kein Sonderkündigungsrecht mehr verankert. D.h. ich müsste nach allgemeinen Schuldrechtsvorschriften kündigen, sprich beweisen, dass mir das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. Das Prozessrisiko bei solch unbestimmten Rechtsbegriffen zu kalkulieren, ist im wahrsten Sinne des Wortes "unzumutbar".
Deshalb bleibt mir nur der rechtlich sichere Weg, darauf zu bestehen, dass die neuen Entgelte nicht wirksam in den Vertrag einbezogen wurden. Das ist unproblematisch darzulegen. Dann hat o2 zwei Möglichkeiten: entweder sie führen meinen Vertrag zu alten Bedingungen fort oder aber o2 erklärt die Kündigung, weil es ihnen unzumutbar ist (wegen technischer Gegebeheiten etc.) einzelne Verträge nicht umzustellen. Dritte Möglichkeit wäre natürlich, den ganzen Schrott für alle Kunden rückgängig zu machen. Das dürfte aber eher unwahrscheinlich sein.
Eines ist jedenfalls klar: ich werde die nächste Gelegenheit nutzen, um mich von o2 zu verabschieden. Ein solch dreistes Geschäftsverhalten habe ich selten erlebt...
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Original geschrieben von kris781
Der Gerichtsstand der negativen Feststellungsklage ist in der Regel dort, wo die gegenläufige Leistungsklage zu erheben wäre.Wenn er auf Feststellung geklagt hat, dass das Vertragsverhältnis infolge der Kündigung erloschen ist, gut.
Ich werde voraussichtlich umgekehrt die Feststellung beantragen, dass der Vertrag zu ungeänderten Entgelten fortzuführen ist.
Dann muss ich zwar in München klagen (deshalb hat mich HH etwas irritiert), habe aber auch nicht die Beweisführungslast für die Unzumutbarkeit. -
Wenn ich es richtig sehe, ist der Ebay-Account auch nicht mehr vorhanden.
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Original geschrieben von RouviDog
Seit Montag ist in Hamburg eine Feststellungsklage von mir eingereicht worden. Über den weiteren Vorgang bin ich sehr gespannt.In Hamburg? Nicht München? Ich würde doch fast meinen, dass das AG HH örtlich nicht zuständig ist.
Ich hänge noch immer in der "Warteschleife" des Geschäftsführungs-Beschwerdemanagements.
Wenn o2 die harte Tour haben möchte, dann bitte. Ich freue mich schon, wenn das Gericht denen das AGB-Recht und vor allem ihre eigenen AGBs erklärt
