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Es ist für spätestens nächste Woche der Beschluss von Regelungen für vollständig Geimpfte vorgesehen.
Bundeskabinett bringt Lockerungen auf den Weg! Die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat steht noch aus, könnte aber noch in dieser Woche erfolgen.
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Meinst du wirklich, die Einschränkung werden auch nur eine einzige Minute früher aufgehoben, wenn ich mich eine Woche oder gar einen Monat früher Impfen lasse? Wohl kaum. Dafür bin ich doch viel zu belanglos.
Es ist für spätestens nächste Woche der Beschluss von Regelungen für vollständig Geimpfte vorgesehen. Und abgesehen von den persönlichen Vorteilen trägt man mit einer Impfung zur Senkung der Infektionszahlen bei. Jeder kann seinen (kleinen) Teil dazu beitragen. Manche wollen nur nicht.
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Folglich geht das automatisch zu Lasten des Urlaubsanspruches oder des Überstundenkontos, und das sehe ich beim besten Willen nicht ein.
Logisch, ist ja auch keinesfalls einzusehen, seine kostbare Freizeit für die Impfung zu opfern. Diese Impfung schütz ja nur einen selbst und andere - und reduziert in Kürze die persönlichen Einschränkungen 
Hast du nicht mehrfach erläutert, dass "alles was dir noch ein wenig Freude bereitet" derzeit nicht erlaubt ist? Dann hast du doch massig Freizeit "übrig". Oder willst du die Zeit "aus Prinzip" nicht investieren? Dann bleibt mir nur zu sagen: selbst schuld, dann jammer eben weiter.
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ich werde mich voraussichtlich in einem Impfzentrum impfen lassen, da ich keinen Hausarzt habe. Meine bisherigen Erfahrungen mit den Impfzentren sind durchweg positiv gewesen (als Fahrer/Ersatzfahrer für andere). Praktischerweise ist ein Impfzentrum in der Nähe (ca. 2 Kilometer) - und es gibt die Möglichkeit, frei eines der Impfzentren meines Bundeslandes online auszuwählen. Die Impfung ließe sich also auch mit einer anderweitig anstehenden Fahrt kombinieren.
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Hat ein Pneumologe der MHH gesagt und auch schon mehrere Fernsehsender. Man darf, nein muss, die Wahrheit aussprechen.
Deine „Wahrheit“ hat in etwa den Wahrheitsgrad von „Schwangere verbreiten Corona„
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In einzelnen Modellregionen startete der Tourismus übrigens zum 01.05.2021, u.a. auf der Insel Sylt: https://www.sylt.de/corona/modellregion
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Für jeden Mist gibt es eine App, für die sich ständig ändernen und regional unterschiedlichen Regeln aber nicht, obwohl das sehr hilfreich wäre.
Es kann doch nicht normal sein, dass ich vor dem "korrekten" Verlassen der Wohnung mir das aus verschiedenen Quellen erst zusammen suchen soll.
Man kann es aber auch auf den Punkt bringen: „Jeder Kiosk hier wird besser geführt als das Gesundheitsministerium“
Dann lebst du vielleicht im falschen Bundesland. In „meinem“ bekommt man die geltenden Regelungen auf der Internetseite des Landes mundgerecht und aktuell im Form eines Merkblatts serviert bzw. auf Wunsch als Nachricht im Messenger (z.B. auch Threema) der Wahl zugeschickt.
Also nix mit „aus verschiedenen Quellen zusammen suchen“, sondern alles an einer zentralen Stelle 👍
Und wie zuvor schon erwähnt, halte ich es für am besten, sich direkt an der Quelle, also im Gesetz, bzw. der jeweils Lokal geltenden Verordnung zu informieren. Dann kann es keinen Flüsterposteffekt geben. Auch diese findet man zentral an einer Stelle, zusammen mit FAQ, für diejenigen, die sich mit dem Lesen und Verstehen von Gesetzestexten schwer tun.
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Das kann teuer werden! Es gelten die Allgemeinverfügungen des jeweiligen Kreises, die Bundesregeln sind nur Mindestanforderungen.
Kreise können aber durchaus darüberhinausgehende Beschränkungen erlassen.
Das ist mir klar, es ging aber um ebendiese Bundesregeln. In meinem Bundesland und beiden Städten, in denen ich Wohnsitze habe, gilt eine Begrenzung auf fünf Personen aus zwei Haushalten, Kinder bis zum 14. Geburtstag nicht eingeschlossen.
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Mein letzter Kenntnisstand ist, zwei Personen eines Haushaltes plus eine Person eines weiteren Haushaltes. Aber da man kaum noch den Überblick über die Änderungen behalten kann und ich auch noch andere Dinge zu tun habe als mich über die gerade gültigen Verordnung zu informieren mag ich nicht ausschließen dass du recht hast.
So viel wurde an der Gesetzeslage gar nicht geändert. Statt auf irgendwelchen Seiten die Informationen zusammenzusuchen, empfehle ich einen Blick in das Bundesgesetzblatt, also der Quelle: http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/…l&jumpTo=bgbl121s0802.pdf
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Frankreich: Öffnung der Restaurants, Kinos, Museen, Theater, Stadien, und Fitnesstudios zum 19. Mai, Kultur- und Sportgroßereignisse mit bis zu 5000 Teilnehmern ab 9. Juni
Geplante Lockerungen in Frankreich. Neustart für die "französische Lebensart"
Deutschland: Keine Restaurants, Kinos, Museen, Stadien, Fitnesstudios und Großveranstaltungen, und treffen dürfen sich nicht mehr als drei* Personen aus zwei Haushalten unter freiem Himmel. Aber klar... In Deutschland darf man mehr. Nur so viel dazu wer hier nichts verstanden hat,
Du vergleichst hier aktuelle Einschränkungen in Deutschland mit geplanten Lockerungen in Frankreich ab 09.06. - warte mal ebendieses Datum ab und vergleiche dann den jeweils aktuellen Stand.
*drei ist nicht korrekt. Sondern ein Haushalt mit einer weiteren Person eines anderen Haushaltes. Wobei Kinder unter 14 Jahren, die zu einem der beiden Haushalte gehören, nicht mitgezählt werden. Man kommt also schnell auf deutlich mehr als drei Personen.