So jetzt habe ich endlich auch mal ein Problem mit einem Verkäufer aus Österreich. Ich habe ein R310s ersteigert, bei dem in der Artikelbeschreibung zum Thema Simlock ein Doppelstrich (--), also kein Eintrag stand. Das Handy hat jetzt natürlich einen Simlock. Der Verkäufer meint, auf diesen Mangel angesprochen, dass er nirgendwo geschrieben hätte, dass es keinen Simlock hätte. Angeboten wurde das R310s bei eBay Deutschland und im Text hat er auch nichts dazugeschrieben.
Meiner Meinung ist gerade der Simlock doch ein Mangel, der auf jeden Fall hätte erwähnt werden müssen. Wenn auch nicht im Text, dann doch wenigestens unter der Rubrik "Simlock". Aber das hat er ja versäumt.
Wie seht ihr diesen Mangel? Muss auf den Simlock hingewiesen werden?
Gruß
CK1